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Schriftliche Beauftragung Bediener Teleskopstapler

Schriftliche Beauftragung Bediener von Teleskopstaplern gemäß DGUV Grundsatz 308-009 „Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von geländegängigen Teleskopstaplern“

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Bestellung zum Brandschutzhelfer – direkt im Browser ausfüllen

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  • Unternehmen, Mitarbeitendenname und Funktion individuell eintragen
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Hinweis: Diese Demo ersetzt keine rechtsverbindliche Bestellung. Passen Sie Inhalte immer an Ihr Unternehmen, Ihre Gefährdungsbeurteilung und rechtliche Anforderungen an.

Muster-Dokument – Vorschau

Bestellung zum Brandschutzhelfer

Firma: Muster GmbH

Standort: Werk 1, Halle A

Datum:

Hiermit bestellt die Muster GmbH die nachfolgend genannte Person zur Brandschutzhelferin / zum Brandschutzhelfer gemäß DGUV-Information 205-023.

Bestellte Person:
Name: Max Mustermann
Funktion: Produktion / Lager

Standort:
Werk 1, Halle A

Zeitraum der Bestellung:
von bis auf Widerruf

Die bestellte Person wurde bzw. wird im erforderlichen Umfang geschult und erhält alle notwendigen Informationen, um ihre Aufgaben als Brandschutzhelfer gewissenhaft wahrzunehmen.

Muster GmbH

– Arbeitgeber / Unternehmer –

Verantwortliche Person

Unterschrift

Hinweis: Diese Muster-Vorlage ersetzt keine rechtliche Beratung und muss an Ihre betrieblichen Gegebenheiten angepasst werden.

Unsere Highlights
Aktuelles, Gesetzliche Änderungen und Schulungen

Entdecken Sie unsere handverlesenen Themen, die Ihnen helfen, stets auf dem neuesten Stand zu bleiben und Ihre Kenntnisse im Bereich Arbeitsschutz und Brandschutz zu erweitern.

Interaktive Muster-Vorlage

Beispiel: Bestellung zur Bestellung eines Brandschutzhelfers

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Demo-Vorlage · nicht rechtssicher · nur zu Testzwecken

Hinweis: Diese Demo ersetzt keine rechtliche Beratung. Für eine rechtssichere Beauftragung nutzen Sie bitte unsere vollständige Vorlage oder sprechen Sie uns an.

Bestellung zum Brandschutzhelfer

Muster – erstellt von ITC Graf

ITC Graf

Unternehmen: Muster GmbH
Ort: Heidenheim, Datum: 01.01.2025

Sehr geehrte/r Max Mustermann,

hiermit bestellen wir Frau/Herr Muster in seiner/ihrer Funktion als Mitarbeitende in Produktion zum/zur Brandschutzhelfer/in für den Bereich Werk 1, Produktionshalle A.

Die Bestellung erfolgt gemäß den Vorgaben der DGUV und den betrieblichen Regelungen unseres Unternehmens. Die Aufgaben als Brandschutzhelfer/in umfassen insbesondere:

  • Unterstützung bei der Umsetzung des betrieblichen Brandschutzes
  • Teilnahme an Unterweisungen und Übungen zum Brandschutz
  • Meldung von Brandgefahren und Mängeln an den Vorgesetzten
  • Unterstützung im Evakuierungsfall nach Anweisung der verantwortlichen Personen

Mit der Annahme dieser Bestellung bestätigen Sie, über Ihre Aufgaben als Brandschutzhelfer/in informiert worden zu sein und diese gewissenhaft auszuüben.

Für das Unternehmen

Unterschrift / Stempel

Bestellter Brandschutzhelfer / Bestellte Brandschutzhelferin

Unterschrift

Demo-Vorlage · ITC Graf GmbH www.itc-graf.de

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Nur Mitarbeiter, die eine gültige Ausbildung nach DGUV Grundsatz 308-009 erfolgreich absolviert haben und vom Arbeitgeber schriftlich beauftragt wurden.

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Mit unseren Themen des Monats fördern Sie die Einsicht und Bereitschaft Ihrer Mitarbeiter, sich entsprechend den Regeln des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu verhalten.

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Schriftliche Beauftragung von Teleskopstapler-Bedienern – kostenlose ITC-Vorlage für Arbeitgeber

Das Bedienen von Teleskopstaplern erfordert besondere Fachkenntnisse und ist mit hohen Sicherheitsanforderungen verbunden. Arbeitgeber dürfen daher nur Mitarbeiter einsetzen, die eine Schulung nach DGUV Grundsatz 308-009 erfolgreich absolviert haben und schriftlich beauftragt sind.

Mit unserer kostenlosen ITC-Vorlage dokumentieren Sie die Beauftragung rechtssicher und erfüllen Ihre Pflichten als Arbeitgeber.

 

Warum ist eine Beauftragung notwendig?

Teleskopstapler sind vielseitige Maschinen, die im Bauwesen, in der Landwirtschaft und in der Industrie eingesetzt werden. Durch ihre Bauweise und die möglichen Anbaugeräte stellen sie besondere Anforderungen an die Bedienung.

Die schriftliche Beauftragung sorgt dafür, dass nur Personen eingesetzt werden, die:

  • über eine gültige Fahrerlaubnis für Teleskopstapler verfügen,
  • die notwendige theoretische und praktische Ausbildung nach DGUV Grundsätzen absolviert haben,
  • die betrieblichen Einsatzbedingungen kennen,
  • zuverlässig und gesundheitlich geeignet sind.

Ohne eine Beauftragung riskieren Unternehmen Bußgelder, Haftungsprobleme und ein erhöhtes Unfallrisiko.

 

Rechtliche Grundlagen für Beauftragung von Teleskopstapler-Bedienern

Die Beauftragung von Teleskopstaplerfahrern ist in verschiedenen Vorschriften geregelt:

  • DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“
  • DGUV Grundsatz 308-009 „Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Teleskopstaplern“
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Diese Vorschriften verlangen, dass Bediener eine entsprechende Ausbildung nachweisen können und die Beauftragung durch den Arbeitgeber schriftlich erfolgt.

 

Inhalt der schriftlichen Beauftragung

Eine formgerechte Beauftragung sollte immer folgende Angaben enthalten:

  • Name, Geburtsdatum und Funktion des Mitarbeiters
  • Bestätigung der absolvierten Ausbildung für Teleskopstapler
  • Hinweis auf die gesundheitliche Eignung
  • Auflistung der erlaubten Einsätze und Anbaugeräte
  • Zeitraum der Gültigkeit der Beauftragung
  • Ort, Datum und Unterschrift des Unternehmers

 

Pflichten des Arbeitgebers

Auch wenn die Beauftragung erfolgt ist, bleibt der Arbeitgeber in der Verantwortung. Dazu gehören:

  • Überprüfung der Qualifikationen und Nachweise
  • Regelmäßige Unterweisung und Schulung der Fahrer
  • Bereitstellung sicherer Arbeitsmittel und geeigneter Schutzausrüstung
  • Dokumentation der Beauftragungen und Unterweisungen

 

Vorteile einer klaren Beauftragung mit ITC-Vorlage

Die Bedienung von Teleskopstaplern darf nur von geschulten und schriftlich beauftragten Personen erfolgen. Eine klare Beauftragung bringt Arbeitgebern entscheidende Vorteile:

  • Rechtssicherheit: Erfüllt die Vorgaben von DGUV und BetrSichV
  • Transparenz: Eindeutige Zuständigkeiten im Betrieb
  • Sicherheit: Weniger Unfälle und Ausfallzeiten
  • Effizienz: Strukturierter Einsatz von Teleskopstaplern

Mit unserer kostenlosen ITC-Vorlage dokumentieren Arbeitgeber die Beauftragung einfach, schnell und rechtssicher – und stellen sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.