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Schriftliche Beauftragung Bediener von Erdbaumaschinen gemäß DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.12, Punkt 3.2 und ArbSchG
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Mit unseren Themen des Monats fördern Sie die Einsicht und Bereitschaft Ihrer Mitarbeiter, sich entsprechend den Regeln des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu verhalten.
Zum Thema des MonatsDer Einsatz von Erdbaumaschinen wie Baggern, Radladern oder Planierraupen ist mit hohen Gefahren verbunden. Nach DGUV Vorschrift 1, DGUV Regel 100-500 und ArbSchG dürfen Arbeitgeber solche Maschinen daher nur von Personen bedienen lassen, die eine Bedienerschulung absolviert haben und schriftlich beauftragt wurden.
Mit unserer kostenlosen ITC-Vorlage dokumentieren Arbeitgeber die Beauftragung rechtssicher und stellen sicher, dass nur geschulte Mitarbeiter Erdbaumaschinen führen.
Das Bedienen von Erdbaumaschinen birgt Risiken wie Umkippen, Kollisionen oder schwere Arbeitsunfälle. Eine schriftliche Beauftragung stellt sicher, dass:
Eine feste Form ist nicht vorgeschrieben. In der Praxis sollten folgende Punkte enthalten sein:
Mit unserer kostenlosen ITC-Vorlage sind diese Angaben bereits enthalten – für eine rechtssichere und vollständige Beauftragung.
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