Als bearbeitbares PDF zur Verfügung gestellt.
Schriftliche Beauftragung von Kranführern gemäß DGUV Vorschrift 52, § 29 UVV „Krane“
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Mit unseren Themen des Monats fördern Sie die Einsicht und Bereitschaft Ihrer Mitarbeiter, sich entsprechend den Regeln des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu verhalten.
Zum Thema des MonatsKrane zählen zu den wichtigsten, aber auch gefährlichsten Arbeitsmitteln auf Baustellen und in der Industrie. Das Führen von Kranen ist eine verantwortungsvolle Tätigkeit, die besondere Fachkenntnisse erfordert. Arbeitgeber dürfen daher nur Mitarbeiter einsetzen, die dafür ausgebildet, zuverlässig und schriftlich beauftragt sind.
Arbeitgeber sind verpflichtet, die Beauftragung von Kranführern schriftlich festzuhalten. Dafür stellen wir eine kostenlose Vorlage als PDF und bearbeitbares PDF bereit.
Der sichere Betrieb eines Krans erfordert Fachwissen, Erfahrung und ein hohes Maß an Verantwortung. Fehler oder Unachtsamkeiten können schnell zu schweren Unfällen führen.
Die schriftliche Beauftragung sorgt dafür, dass:
So wird Rechtssicherheit geschaffen und die Arbeitssicherheit im Betrieb deutlich verbessert.
Die Beauftragung von Kranführern ist in verschiedenen Vorschriften geregelt:
Diese Regelwerke schreiben vor, dass ein Kran nur von Personen geführt werden darf, die entsprechend ausgebildet und schriftlich beauftragt wurden.
Ein Mitarbeiter darf nur dann schriftlich als Kranführer beauftragt werden, wenn er:
Damit ist sichergestellt, dass Kranführer ihre Aufgaben fachgerecht und sicher erfüllen können.
Eine formgerechte Beauftragung sollte folgende Punkte enthalten:
Für diese Zwecke bieten wir eine kostenlose Vorlage als PDF und bearbeitbares PDF an, die sofort eingesetzt werden kann.
Mit unserer kostenlosen ITC-Vorlage haben Arbeitgeber alle wesentlichen Punkte bereits berücksichtigt – für eine vollständige und rechtssichere Beauftragung.
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