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Schriftliche Beauftragung zum Bedienen von Motorkettensägen gemäß DGUV Information 214-059 Arbeiten mit der Motorsäge und Durchführung von Baumarbeiten
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Mit unseren Themen des Monats fördern Sie die Einsicht und Bereitschaft Ihrer Mitarbeiter, sich entsprechend den Regeln des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu verhalten.
Zum Thema des MonatsArbeiten mit der Motorkettensäge sind mit besonders hohen Gefahren verbunden – etwa durch Rückschlag, Schnittverletzungen oder herabfallendes Holz. Deshalb dürfen Motorkettensägen nur von Personen eingesetzt werden, die eine entsprechende Ausbildung absolviert haben und vom Arbeitgeber schriftlich beauftragt sind.
Mit unserer kostenlosen ITC-Vorlage dokumentieren Arbeitgeber die Beauftragung rechtssicher und stellen sicher, dass nur geschulte Mitarbeiter mit Motorkettensägen arbeiten.
Die Arbeit mit Motorkettensägen birgt erhebliche Unfallrisiken. Eine schriftliche Beauftragung sorgt dafür, dass:
Eine gesetzlich festgelegte Form gibt es nicht. In der Praxis sollten folgende Punkte enthalten sein:
Mit unserer kostenlosen ITC-Vorlage sind diese Angaben bereits berücksichtigt – für eine schnelle und rechtssichere Beauftragung.
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