Schriftliche Beauftragung zum Einrichter an Pressen

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Schriftliche Beauftragung zum Einrichter an Pressen

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Schriftliche Beauftragung zum Einrichter an Pressen gemäß DGUV Information 209-008 „Presseneinrichter" (ehemals DGUV-Regel 100-500 Kapitel 2.3 „Pressen“)

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Presseneinrichter rechtssicher beauftragen – kostenlose ITC-Vorlage für Arbeitgeber

Das Arbeiten an Pressen gehört zu den besonders gefährlichen Tätigkeiten in der Metall- und Kunststoffverarbeitung. Der Einrichter ist verantwortlich für das Rüsten, Einstellen und Prüfen der Maschine. Nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und DGUV Vorschrift 1 dürfen diese Tätigkeiten nur von fachkundigen und schriftlich beauftragten Personen ausgeführt werden.
Mit unserer kostenlosen ITC-Vorlage dokumentieren Arbeitgeber die Beauftragung rechtssicher und schaffen klare Zuständigkeiten beim Betrieb von Pressen.

 

Warum ist eine schriftliche Beauftragung für Einrichter an Pressen notwendig?

Das Rüsten und Bedienen von Pressen birgt ein besonders hohes Unfallrisiko, z. B. durch Quetschungen oder unkontrollierte Maschinenbewegungen. Eine schriftliche Beauftragung stellt sicher, dass:

 

Rechtliche Grundlagen für schriftliche Beauftragung Presseneinrichter

 

Welche Angaben sollte die Beauftragung enthalten?

Eine vorgeschriebene Form gibt es nicht. In der Praxis sollten dokumentiert werden:

Mit unserer kostenlosen ITC-Vorlage sind diese Angaben bereits berücksichtigt – für eine schnelle, vollständige und rechtssichere Beauftragung.

 

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