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Schriftliche Beauftragung zum Lkw-Ladekranführer gemäß DGUV Vorschrift 52, § 29 „Krane“
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Mit unseren Themen des Monats fördern Sie die Einsicht und Bereitschaft Ihrer Mitarbeiter, sich entsprechend den Regeln des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu verhalten.
Zum Thema des MonatsDas Bedienen von Lkw-Ladekranen ist mit hohen Gefahren verbunden und darf nur von speziell ausgebildeten Personen übernommen werden. Nach DGUV Vorschrift 52 (Krane) und DGUV Grundsatz 309-003 dürfen Arbeitgeber daher nur Mitarbeiter einsetzen, die eine Ladekran-Schulung erfolgreich absolviert haben und schriftlich beauftragt sind.
Mit unserer kostenlosen ITC-Vorlage dokumentieren Sie die Beauftragung rechtssicher und stellen sicher, dass nur geschulte Mitarbeiter Lkw-Ladekrane bedienen.
Ein Lkw-Ladekran birgt Risiken wie Umkippen, Lastabsturz oder Kollisionen. Eine schriftliche Beauftragung sorgt dafür, dass:
Eine vorgeschriebene Form gibt es nicht. In der Praxis sollten dokumentiert werden:
Mit unserer kostenlosen ITC-Vorlage sind diese Angaben bereits berücksichtigt – für eine schnelle und rechtssichere Beauftragung.
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