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Schriftliche Bestellung befähigte Person zur Prüfung kraftbetätigter Fenster, Türen und Tore gemäß Arbeitsschutzgesetz § 15 und DGUV Vorschrift 1, § 13
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Zum Thema des MonatsKraftbetätigte Fenster, Türen und Tore – ob automatische Schiebetüren, Rolltore oder elektrische Industrietore – bergen erhebliche Gefahren, wenn sie nicht regelmäßig geprüft werden. Schon kleine Defekte können zu Quetschungen, Einklemmen oder gefährlichen Fehlfunktionen führen.
Nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der ASR A1.7 „Türen und Tore“ sowie der TRBS 1203 müssen diese Einrichtungen regelmäßig durch eine befähigte Person geprüft werden. Grundlage für die schriftliche Bestellung ist DGUV Vorschrift 1, § 13, die die Übertragung von Unternehmerpflichten regelt. Ergänzend verpflichtet das ArbSchG § 15 Beschäftigte, im Rahmen ihrer Möglichkeiten für Sicherheit und Gesundheitsschutz zu sorgen.
Mit unserer kostenlosen ITC-Vorlage dokumentieren Arbeitgeber die Bestellung rechtssicher und schaffen klare Zuständigkeiten für die regelmäßige Prüfung.
Eine befähigte Person ist ein Mitarbeiter, der vom Arbeitgeber schriftlich bestellt wurde und aufgrund von Fachkunde, Erfahrung und Kenntnissen der einschlägigen Vorschriften in der Lage ist, den sicheren Zustand dieser Anlagen zu beurteilen.
Zu den typischen Aufgaben gehören:
Die Pflicht zur Prüfung kraftbetätigter Fenster, Türen und Tore und die Bestellung einer befähigten Person ergibt sich aus verschiedenen Vorschriften:
Eine gesetzlich festgelegte Form gibt es nicht. In der Praxis sollten dokumentiert werden:
Mit unserer kostenlosen ITC-Vorlage sind alle wesentlichen Punkte bereits berücksichtigt – für eine schnelle, vollständige und rechtssichere Bestellung.
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