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Schriftliche Bestellung zum Strahlenschutzbeauftragten § 31 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und § 13 Röntgenverordnung (RöV)
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Mit unseren Themen des Monats fördern Sie die Einsicht und Bereitschaft Ihrer Mitarbeiter, sich entsprechend den Regeln des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu verhalten.
Zum Thema des Monats
Unternehmen, die mit ionisierender Strahlung arbeiten oder entsprechende Anlagen betreiben, müssen einen Strahlenschutzbeauftragten bestellen. Er überwacht den sicheren Umgang mit radioaktiven Stoffen und Strahlung und sorgt für die Einhaltung aller Schutzmaßnahmen. Mit unserer kostenlosen ITC-Vorlage dokumentieren Arbeitgeber die Bestellung rechtssicher und legen klare Zuständigkeiten fest.
Ein Strahlenschutzbeauftragter (SSB) ist ein fachkundiger Mitarbeiter, der die Einhaltung der Vorschriften des Strahlenschutzgesetzes sicherstellt.
Er ist wichtig, weil er:
Damit ist die Bestellung eines Strahlenschutzbeauftragten gesetzlich verpflichtend für alle Betriebe, die mit radioaktiven Stoffen, Röntgenstrahlen oder vergleichbaren Strahlenquellen arbeiten.
Unsere kostenlose ITC-Vorlage enthält alle relevanten Punkte – für eine rechtssichere Dokumentation.
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