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Kostenlose Musterbetriebsvorlage
Mit unserer kostenlosen Vorlage für eine Betriebsanweisung für persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) erhalten Sie eine praktische Grundlage für den sicheren Einsatz von Absturzsicherungssystemen. Das Muster unterstützt Sie bei der Unterweisung Ihrer Beschäftigten und kann an die jeweiligen Arbeitsbedingungen angepasst werden.
Diese Vorlage steht Ihnen als bearbeitbares PDF zur Verfügung.
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Unsere Musterbetriebsvorlagen werden von Fachleuten erstellt und regelmäßig geprüft. Passen Sie die Inhalte an Ihr Unternehmen an – bei Bedarf unterstützen wir Sie persönlich.
Vorschau der Vorlage – Layout und Inhalte können individuell angepasst werden.
In drei Schritten von der Auswahl bis zur einsatzbereiten Vorlage für Ihren Betrieb.
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Entdecken Sie unsere handverlesenen Themen, die Ihnen helfen, stets auf dem neuesten Stand zu bleiben und Ihre Kenntnisse im Bereich Arbeitsschutz und Brandschutz zu erweitern.
Mit unseren Themen des Monats fördern Sie die Einsicht und Bereitschaft Ihrer Mitarbeiter, sich entsprechend den Regeln des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu verhalten.
Zum Thema des Monats
Eine Betriebsanweisung für persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) ist erforderlich, wenn Beschäftigte Arbeiten ausführen, bei denen Absturzgefahren bestehen und diese nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen ausreichend verhindert werden können. Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Beschäftigten über die richtige Verwendung der Schutzausrüstung sowie über die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu informieren. Grundlage hierfür sind insbesondere das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie die DGUV Regel 112-198 und DGUV Regel 112-199.
Eine Betriebsanweisung für PSAgA sollte Angaben zu den bestehenden Gefährdungen, den erforderlichen Schutzmaßnahmen sowie zur richtigen Verwendung der Schutzausrüstung enthalten. Darüber hinaus sollten Hinweise zur Sichtprüfung vor der Benutzung, zur Auswahl geeigneter Anschlagpunkte, zur sachgerechten Lagerung sowie zum Verhalten im Notfall beschrieben werden. Auch Maßnahmen zur Rettung verunfallter Personen sollten Bestandteil der Betriebsanweisung sein.
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz muss immer dann eingesetzt werden, wenn Absturzgefahren bestehen und diese nicht durch kollektive Schutzmaßnahmen wie Geländer oder Arbeitsbühnen ausreichend verhindert werden können. Typische Einsatzbereiche sind Arbeiten auf Dächern, Gerüsten, Hubarbeitsbühnen oder in engen Räumen. Welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.
Eine kostenlose Vorlage bietet eine hilfreiche Grundlage für die Erstellung einer Betriebsanweisung. Sie ersetzt jedoch nicht die individuelle Gefährdungsbeurteilung. Die Inhalte sollten immer an die eingesetzte Schutzausrüstung, die Arbeitsumgebung und die jeweiligen Tätigkeiten angepasst werden.
Für die Erstellung der Betriebsanweisung ist grundsätzlich der Arbeitgeber verantwortlich. Er kann sich hierbei durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder externe Spezialisten unterstützen lassen. Die Betriebsanweisung dient gleichzeitig als Grundlage für die Unterweisung der Beschäftigten und trägt dazu bei, Absturzunfälle und deren schwerwiegende Folgen zu vermeiden.
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