Als bearbeitbares PDF zur Verfügung gestellt.
Bestellung zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) gemäß §10 ArbSchG; §3 BaustellV und in Anlehnung an die RAB 30
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Zum Thema des MonatsAuf Baustellen mit mehreren Gewerken schreibt die Baustellenverordnung (BaustellV) die Bestellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) vor. Der SiGeKo wird vom Arbeitgeber oder Bauherrn bestellt und ist dafür verantwortlich, Gefahren frühzeitig zu erkennen und die Arbeitssicherheit während der Bauphase zu koordinieren.
Damit die Bestellung rechtssicher erfolgt, stellen wir eine kostenlose Vorlage als bearbeitbares PDF zur Verfügung.
Baustellen bergen zahlreiche Gefahren: Arbeiten in der Höhe, elektrischer Strom, schwere Maschinen oder Gefahrstoffe. Um Unfälle zu vermeiden und den Gesundheitsschutz sicherzustellen, muss ein SiGeKo eingesetzt werden.
Zu seinen Aufgaben gehören:
Der Einsatz eines SiGeKo trägt entscheidend zur Reduzierung von Risiken und Ausfallzeiten bei.
Die Bestellung eines SiGeKo basiert auf den folgenden Regelwerken:
Die rechtliche Verantwortung liegt beim Bauherrn. Er muss sicherstellen, dass ein qualifizierter SiGeKo bestellt wird.
Nicht jeder Mitarbeiter darf die Rolle übernehmen. Ein SiGeKo muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
Nur mit dieser Fachkunde kann er die Sicherheit auf Baustellen wirksam koordinieren.
Die Bestellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators sollte immer schriftlich erfolgen. Eine rechtssichere Dokumentation ist erforderlich, um Zuständigkeiten klar zu regeln und Nachweise für Behörden oder Auftraggeber zu erbringen.
Das Bestellschreiben enthält in der Regel:
Die Bestellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators bringt Bauherren und Arbeitgebern klare Vorteile:
Mit unserer kostenlosen ITC-Vorlage dokumentieren Sie die Bestellung rechtssicher, schnell und unkompliziert. Das bearbeitbare PDF lässt sich flexibel an die Bedingungen Ihres Bauprojekts anpassen.
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