Als bearbeitbares PDF zur Verfügung gestellt.
Schriftliche Beauftragung Bediener Flurförderzeuge (Gabelstapler Fahrer) für den innerbetrieblichen Werksverkehr gemäß DGUV Vorschrift 68, § 7 UVV „Flurförderfahrzeuge“
Unsere Vorlagen sind von unseren Experten erstellt und werden regelmäßig aktualisiert. Diese Vorlage ist eine allgemeine Vorlage und muss von Ihnen für die Rechtssicherheit angepasst werden. Sollten Sie dabei Hilfe benötigen können Sie sich jederzeit an uns wenden.
Vorschau
In nur drei Schritten unsere Vorlagen kostenlos per E-Mail erhalten.
Finden Sie Ihre passende Vorlage.
Wir von ITC bieten Ihnen hunderte qualitativ hochwertige Vorlagen - erstellt von echten Experten.
Unsere Vorlagen stehen für jeden kostenlos zum Download verfügbar.
Wir benötigen lediglich Ihre E-Mail, dann landet die Vorlage direkt in Ihrem Posteingang. Um weiterhin kostenlose Vorlagen anbieten zu können freuen wir uns, Sie in unserem Newsletter begrüßen zu dürfen.
Heruntergeladene Vorlagen können Sie individuell bearbeiten und in Ihrem Unternehmen einsetzen.
Falls Sie weitere Hilfe benötigen, stehen unsere Experten Ihnen sofort zur Verfügung.
Entdecken Sie unsere handverlesenen Themen, die Ihnen helfen, stets auf dem neuesten Stand zu bleiben und Ihre Kenntnisse im Bereich Arbeitsschutz und Brandschutz zu erweitern.
Mit unseren Themen des Monats fördern Sie die Einsicht und Bereitschaft Ihrer Mitarbeiter, sich entsprechend den Regeln des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu verhalten.
Zum Thema des MonatsDas Führen von Flurförderzeugen wie Gabelstaplern ist mit hohen Gefahren verbunden und darf nur von geschulten Personen übernommen werden. Nach DGUV Vorschrift 68 dürfen Arbeitgeber daher nur Mitarbeiter einsetzen, die eine Staplerschulung nach DGUV Grundsatz 308-001 erfolgreich absolviert haben und schriftlich beauftragt sind.
Mit unserer kostenlosen ITC-Vorlage dokumentieren Arbeitgeber die Beauftragung rechtssicher und erfüllen ihre Pflichten im Arbeitsschutz.
Der Einsatz von Gabelstaplern und anderen Flurförderzeugen ist mit erheblichen Gefahren verbunden – für Fahrer, Kollegen und Betrieb. Deshalb schreibt die DGUV Vorschrift 68 vor, dass Flurförderzeuge nur von geschulten und schriftlich beauftragten Personen bedient werden dürfen.
Die schriftliche Beauftragung stellt sicher, dass:
Eine vorgeschriebene Form gibt es nicht. In der Praxis sollten enthalten sein:
Mit unserer kostenlosen ITC-Vorlage sind diese Angaben bereits berücksichtigt – für eine schnelle, vollständige und rechtssichere Beauftragung.
Erstklassige Informationen rund um Arbeitsschutz, Branschutz und co. - bequem per E-Mail und garantiert kein Spam.