Als bearbeitbares PDF zur Verfügung gestellt.
Schriftliche Beauftragung zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen gemäß Kapitel 2.10, Abs. 2.1 der DGUV-Regel „Betreiben von (DGUV Regel 100-500)
Unsere Vorlagen sind von unseren Experten erstellt und werden regelmäßig aktualisiert. Diese Vorlage ist eine allgemeine Vorlage und muss von Ihnen für die Rechtssicherheit angepasst werden. Sollten Sie dabei Hilfe benötigen können Sie sich jederzeit an uns wenden.
Vorschau
In nur drei Schritten unsere Vorlagen kostenlos per E-Mail erhalten.
Finden Sie Ihre passende Vorlage.
Wir von ITC bieten Ihnen hunderte qualitativ hochwertige Vorlagen - erstellt von echten Experten.
Unsere Vorlagen stehen für jeden kostenlos zum Download verfügbar.
Wir benötigen lediglich Ihre E-Mail, dann landet die Vorlage direkt in Ihrem Posteingang. Um weiterhin kostenlose Vorlagen anbieten zu können freuen wir uns, Sie in unserem Newsletter begrüßen zu dürfen.
Heruntergeladene Vorlagen können Sie individuell bearbeiten und in Ihrem Unternehmen einsetzen.
Falls Sie weitere Hilfe benötigen, stehen unsere Experten Ihnen sofort zur Verfügung.
Entdecken Sie unsere handverlesenen Themen, die Ihnen helfen, stets auf dem neuesten Stand zu bleiben und Ihre Kenntnisse im Bereich Arbeitsschutz und Brandschutz zu erweitern.
Mit unseren Themen des Monats fördern Sie die Einsicht und Bereitschaft Ihrer Mitarbeiter, sich entsprechend den Regeln des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu verhalten.
Zum Thema des MonatsDas Bedienen von Hubarbeitsbühnen ist mit besonderen Gefahren verbunden, da Arbeiten in der Höhe immer ein hohes Unfallrisiko bergen. Nach DGUV Regel 100-500 und DGUV Grundsatz 308-008 dürfen Hubarbeitsbühnen daher nur von Personen geführt werden, die eine Bedienerschulung erfolgreich absolviert haben und vom Arbeitgeber schriftlich beauftragt wurden.
Mit unserer kostenlosen ITC-Vorlage dokumentieren Arbeitgeber die Beauftragung rechtssicher und stellen sicher, dass nur geschulte Mitarbeiter Hubarbeitsbühnen bedienen.
Der Einsatz von Hubarbeitsbühnen birgt Risiken wie Absturz, Umkippen oder Kollisionen. Eine schriftliche Beauftragung sorgt dafür, dass:
Eine vorgeschriebene Form gibt es nicht. In der Praxis sollten enthalten sein:
Mit unserer kostenlosen ITC-Vorlage sind diese Angaben bereits berücksichtigt – für eine schnelle, vollständige und rechtssichere Beauftragung.
Erstklassige Informationen rund um Arbeitsschutz, Branschutz und co. - bequem per E-Mail und garantiert kein Spam.