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 Umgang mit ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln

Mit unseren Themen des Monats möchten wir Ihnen wichtige Aspekte des Arbeitsschutzes vermitteln. Um das Arbeitsleben, sowie das private Leben zu erleichtern.

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Umgang mit ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln


#1 | Definition

Bei ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln handelt es sich um Betriebsmittel, die während des Betriebes bewegt oder leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind. Dazu zählen z.B. elektrische Handwerkzeuge1.


#2 | Auswahl und Beschaffung

Bei der Auswahl und Beschaffung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln ist es wichtig auf die Qualität und Sicherheit zu achten. Es sollten daher nur Betriebsmittel genutzt werden, die geltenden Normen und Sicherheitsstandards entsprechen. Des Weiteren sollte das Betriebsmittel den Anforderungen des Einsatzbereichs gerecht werden.1


#3 | Allgemeine Sicherheitsregeln


#4 | Sicht- und Funktionsprüfung

Vor jeder Nutzung hat der Bediener eine Sicht- und Funktionsprüfung durchzuführen. Diese dient als vorbeugende Maßnahme zum Schutz vor Verletzungen / eines elektrischen Schlags. Folgende Punkte sind hierbei zu beachten:


#5 | Schädliche Einwirkungen

Ein sicherer Umgang ist ausschließlich dann gegeben, wenn sich auch die elektrischen Betriebsmittel in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden. Während der Nutzung oder der Lagerung können jedoch einige schädliche Einwirkungen die Sicherheit beeinträchtigen. Folgende Einwirkungen sind möglich:

Je nach Intensität, Größe und Dauer der Einwirkung können Beschädigungen auftreten und eine Gefahr für die Beschäftigten darstellen.1


#6 | Prüfung

Folgende Regelwerke sind für die Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln geltend:

Die Festlegung der Prüffristen gehört zur Aufgabe des Unternehmers. Je nach Beanspruchung (siehe oben) der Betriebsmittel ist die Anpassung der Prüffristen notwendig. Bei einer hohen Beanspruchung sind die Fristen zu verkürzen, bei niedriger Beanspruchung können die Fristen verlängert werden.

In der Praxis hat es sich bewährt, auf geprüfte Betriebsmittel eine Prüfplakette anzubringen. Somit kann der Benutzer auf einen Blick feststellen, ob das elektrische Betriebsmittel geprüft ist bzw. wann es wieder geprüft werden muss.2

[1] https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-informationen/791/auswahl-und-betrieb-ortsveraenderlicher-elektrischer-betriebsmittel-nach-einsatzbedingungen

[2] https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-informationen/829/pruefung-ortsveraenderlicher-elektrischer-betriebsmittel-praxistipps-fuer-betriebe


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