Sicherheitstechnische Betreuung

Sicherheit durch Unterweisen

Mit unseren Themen des Monats möchten wir Ihnen wichtige Aspekte des Arbeitsschutzes vermitteln. Um das Arbeitsleben, sowie das private Leben zu erleichtern.

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Warum unterweisen?

Alle Beschäftigten sind verpflichtet nach ihren Möglichkeiten und nach den Weisungen des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen. Diese Verpflichtung betrifft jedoch nicht nur den Beschäftigten selbst, sondern alle Personen, die von ihren Handlungen und Unterlassungen bei der Arbeit betroffen sind, z.B. Kollegen, Kunden, Lieferanten, Dienstleister, Besucher, usw.

Weiterhin haben die Beschäftigten Maschinen, Geräte, Werkzeuge, Arbeitsstoffe, Transportmittel und sonstige Arbeitsmittel sowie Schutzvorrichtungen und die ihnen zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung bestimmungsgemäß zu verwenden und somit eine weitere direkte Mitwirkungspflicht im Arbeitsschutz.

Dabei gilt zu bedenken, dass bei fast allen Arbeitstätigkeiten verborgene Gesundheitsgefahren, wie Unfallgefahren oder schleichend wirkende Gesundheitsgefahren lauern. Die Gefährdungen für die Beschäftigten werden in der Regel mittels Gefährdungsbeurteilung ermittelt.

Die Unterrichtung der Beschäftigten über diese Gefährdungen erfolgt dabei unter anderem über Sicherheitskennzeichnungen am Arbeitsplatz, Betriebsanweisungen sowie auch durch Unterweisungen als fester Bestandteil des Arbeitsschutzes.


Weitere Vorteile für die Beschäftigten, welche sich generell durch Unterweisungen nicht nur im Arbeitsschutz ergeben können sein:


Nur wer die Gefährdungen bei seiner täglichen Arbeit kennt, kann sich sicherheitsgerecht verhalten.


Wann unterweisen?

Die Anlässe für die Durchführung sind unterschiedlichster Natur. Daher sollte bei

und in regelmäßigen Zeitabständen die Gelegenheit ergriffen werden, die betroffenen Beschäftigten über die relevanten Gefahren und die resultierenden Schutzmaßnahmen bei deren Tätigkeiten, zu informieren.


Wie und was unterweisen?

Art und Weise sowie der Umfang der Unterweisung werden durch den Arbeitgeber festgelegt und müssen in einem angemessenen Verhältnis zum Gefährdungspotential und zur Qualifikation der Beschäftigten stehen. Dabei übernehmen in der Regel die unmittelbaren Vorgesetzten der Beschäftigten die Aufgabe die Unterweisung durchzuführen. Bei besonderen Themen können externe Experten, die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder der Betriebsarzt unterstützen.

Die Unterweisungsmethoden sind vielfältig und reichen von Vortrag, Lehrgespräch und Gruppenarbeit über Praktische Übungen, Diskussion bis hin zum Arbeitsschutz-Kurzgespräch. Angesprochen, geübt und gefestigt werden bei Unterweisungen jedoch immer Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten der Beschäftigten, die zum sicheren und gesunden Arbeiten erforderlich sind. Hier bietet sich eine gute Möglichkeit für die Beschäftigten dem Arbeitgeber Vorschläge zur Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit zu machen und sich dadurch aktiv im Arbeitsschutz zu engagieren.


Wichtig ist jedoch immer, nach der Unterweisung, das Vermittelte, Eingeübte und Vereinbarte in der Praxis bei der täglichen Arbeit umzusetzen und einzuhalten.

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