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Sicherheit am Arbeitsplatz - Sichtkontrolle

Mit unseren Themen des Monats möchten wir Ihnen wichtige Aspekte des Arbeitsschutzes vermitteln. Um das Arbeitsleben, sowie das private Leben zu erleichtern.

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Sicherheit am Arbeitsplatz: Sichtkontrolle

Die Sicht- und Funktionsprüfung von Arbeitsmitteln vor dem Einsatz gehört zu den grundlegenden Pflichten eines jeden Beschäftigten. Durch die konsequente Umsetzung werden Arbeitsunfälle vermieden. Diesen Beitrag sollte und muss jeder für die betriebliche Sicherheit leisten! Nicht zuletzt im Interesse der eigenen Sicherheit und Gesundheit.


Sicht- und Funktionsprüfung vor Arbeitsbeginn

Täglich vor Arbeitsbeginn müssen Sie Ihre Arbeitsmittel auf Mängel, Fehler, Auffälligkeiten untersuchen. Denn nicht nur an den Handwerkzeugen kann es immer wieder vorkommen, dass z.B. Kabelisolierungen durchgescheuert werden oder Gehäuse Beschädigungen erleiden. Eine falsche Berührung kann somit einen Stromschlag auslösen. Nicht selten kommt es hierbei zu schweren Verletzungen oder gar zu tödlichen Unfällen.

Ist ein Handwerkzeug mit schnell rotierenden Teilen ausgestattet, wie z.B. mit einer Trennscheibe (Winkelschleifer), so ist ebenso höchste Vorsicht geboten. Hier ist mit verschiedenen Gefahren zu rechnen. Ist die Trennscheibe z.B. nicht ausreichend fixiert könnte sie sich im Werkstück verhaken. Bei dieser Bewegung kann man sich starke Schnittwunden zuziehen, die Hände sind hier besonders gefährdet.


Wann ist die Dokumentation sinnvoll oder erforderlich?

Für eine Reihe von Arbeitsmitteln ist es empfehlenswert, die tägliche Sicht- und Funktionskontrolle zu dokumentieren, also schriftlich festzuhalten. Nämlich bei denjenigen, wo das Übersehen eines Mangels besonders schwere Verletzungen zur Folge haben kann. Besonders gefährdet ist man bspw. bei der Benutzung von Flurförderzeugen, Erdbaumaschinen, Hubarbeitsbühnen und Krananlagen, um nur einige zu nennen. Die hohen Unfallzahlen sprechen für sich. Es existieren berufsgenossenschaftliche Vorschriften für ausgewählte Arbeitsmittel, die eine schriftliche Dokumentation der Sicht und Funktionsprüfung durch den Nutzer einfordern.


Einfache Hilfsmittel für die dokumentierte Sicht- und Funktionsprüfung

Für die Sicht- und Funktionsprüfung vor Arbeitsbeginn können einfache Hilfsmittel eingeführt werden, die eine zügige Dokumentation gewährleisten. Mit dem Ausfüllen und Aufbewahren von Checklisten, z.B. in Form von Abrissblöcken kann sich jeder Mitarbeiter vor Arbeitsbeginn schnell einen Überblick vom Zustand seines Arbeitsmittels verschaffen.


Ein vermeidbarer Unfall aus der Praxis

Bei Routinearbeiten in einem Maschinenbaubetrieb in Baden-Württemberg hat sich ein Beschäftigter während der Arbeit mittelschwere Verletzungen zugezogen, als er mit einem Winkelschleifer ein Blech bearbeitete. Die Trennscheibe verhakte sich. Der Beschäftige verlor die Kontrolle über die Führung des Winkelschleifers und lies reflexartig los. Die Trennscheibe sprang sogleich aus dem Schnitt heraus. Dabei fuhr die laufende Maschine über die linke Hand des Beschäftigten, wodurch dieser mit mittelschweren Schnittverletzungen zum Nähen ins Krankenhaus gebracht werden musste.

Bei Durchführung der geforderten Sicht- und Funktionsprüfung zu Beginn der Arbeit wäre ihm der deutliche Riss in der Trennscheibe mit Sicherheit aufgefallen. Die Trennscheibe war ablegereif und hätte ausgetauscht werden müssen. Mit einer neuen, funktionstüchtigen Trennscheibe wäre dieser Unfall nicht passiert.


Kontrollpunkte der Sicht- und Funktionsprüfung

Bei der Sicht- und Funktionsprüfung darf und muss im Umfang natürlich das jeweilige Arbeitsmittel berücksichtigt werden. Der Umfang bei der Prüfung von Flurförderzeugen, Krananlagen, Hubarbeitsbühnen oder Erdbaumaschinen ist natürlich umfangreicher als bei elektrischen Arbeitsmittel, die im Büro eingesetzt werden. Im Interesse der Sicherheit sind folgende Kontrollpunkte bei fast allen Arbeitsmitteln sinnvoll:

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