Brandschutzordnung nach DIN 14096: Pflicht, Inhalte und Aufbau
Brandschutzordnung nach DIN 14096
Die Brandschutzordnung regelt Maßnahmen zur Brandverhütung sowie das richtige Verhalten im Brandfall. Sie ist ein wichtiger Bestandteil des organisatorischen Brandschutzes und kann je nach Gebäudeart, Nutzung oder behördlichen Vorgaben erforderlich sein. Grundlage für die Erstellung bildet die DIN 14096 mit den Teilen A, B und C.
Das erwartet Sie in diesem Lexikonartikel
Inhalt
- 1. Was ist eine Brandschutzordnung?
- 2. Ist eine Brandschutzordnung Pflicht?
- 3. Was ist die Brandschutzordnung nach DIN 14096?
- 4. Was ist die Brandschutzordnung Teil A?
- 5. Was ist die Brandschutzordnung Teil B?
- 6. Was ist die Brandschutzordnung Teil C?
- 7. Welche Brandschutzordnung muss ausgehängt werden?
- 8. Wo muss die Brandschutzordnung hängen?
- 9. Wer erstellt eine Brandschutzordnung?
- 10. Was muss in einer Brandschutzordnung stehen?
- 11. Wie oft muss eine Brandschutzordnung überprüft werden?
- 12. Was kostet die Erstellung einer Brandschutzordnung?
- 13. Fazit
Was ist eine Brandschutzordnung?
Die Brandschutzordnung ist ein zentrales Dokument des organisatorischen Brandschutzes. Sie beschreibt Maßnahmen zur Brandverhütung sowie das richtige Verhalten im Brandfall und legt Verantwortlichkeiten innerhalb eines Unternehmens oder Gebäudes fest.
Ziel der Brandschutzordnung ist es, Personen zu schützen, Sachschäden zu minimieren und eine geordnete Evakuierung im Notfall sicherzustellen.
Grundlage für die Erstellung ist die DIN 14096 „Brandschutzordnung – Regeln für das Erstellen und Aushängen“.
Ist eine Brandschutzordnung Pflicht?
Eine Brandschutzordnung ist nicht für jedes Gebäude automatisch gesetzlich vorgeschrieben. Die Verpflichtung kann sich jedoch aus verschiedenen Anforderungen ergeben, beispielsweise:
- Brandschutzkonzepten
- Baugenehmigungen
- Sonderbauvorschriften
- Versicherungsauflagen
- behördlichen Anforderungen
Insbesondere bei größeren Gebäuden, öffentlichen Einrichtungen, Schulen, Pflegeeinrichtungen, Hotels oder Industriebetrieben wird häufig eine Brandschutzordnung gefordert.
Auch wenn keine ausdrückliche Verpflichtung besteht, ist eine Brandschutzordnung häufig ein wichtiger Bestandteil einer rechtssicheren Brandschutzorganisation.
Was ist die Brandschutzordnung nach DIN 14096?
Die DIN 14096 legt fest, wie eine Brandschutzordnung aufgebaut sein sollte und welche Inhalte sie enthalten muss.
Die Norm unterscheidet drei Teile:
- Teil A
- Teil B
- Teil C
Je nach Gebäude und Nutzung können einzelne oder alle Teile erforderlich sein.
Was ist die Brandschutzordnung Teil A?
Teil A richtet sich an alle Personen im Gebäude, also Beschäftigte, Besucher, Kunden oder Fremdfirmen.
Der Aushang enthält die wichtigsten Informationen:
- Brand melden
- In Sicherheit bringen
- Löschversuch unternehmen
Teil A wird üblicherweise gut sichtbar an zentralen Stellen angebracht.
Typische Inhalte sind:
- Notrufnummern
- Verhalten im Brandfall
- Alarmierung
- Rettungswege
- Sammelstellen
- Hinweise zur Brandbekämpfung
Was ist die Brandschutzordnung Teil B?
Teil B richtet sich an Beschäftigte und Personen, die sich regelmäßig im Gebäude aufhalten.
Hier werden detailliertere Regelungen beschrieben, beispielsweise:
- Maßnahmen zur Brandverhütung
- Umgang mit Zündquellen
- Verhalten bei Alarm
- Nutzung von Feuerlöscheinrichtungen
- Räumungsverfahren
- Verantwortlichkeiten
Teil B wird normalerweise nicht ausgehängt, sondern den Beschäftigten im Rahmen von Unterweisungen bekannt gemacht.
Wann ist die Brandschutzordnung Teil B erforderlich?
Teil B wird häufig gefordert, wenn Beschäftigte regelmäßig im Gebäude tätig sind und besondere organisatorische Regelungen für den Brandschutz notwendig sind.
Ob Teil B erforderlich ist, ergibt sich meist aus dem Brandschutzkonzept oder den behördlichen Vorgaben.
Was ist die Brandschutzordnung Teil C?
Teil C richtet sich an Personen mit besonderen Aufgaben im Brandschutz.
Dazu gehören beispielsweise:
- Brandschutzbeauftragte
- Führungskräfte
- Räumungshelfer
- Sicherheitsbeauftragte
- Verantwortliche für technische Anlagen
Teil C enthält organisatorische Regelungen, Zuständigkeiten und Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Brandschutzes.
Wer braucht die Brandschutzordnung Teil C?
Teil C wird benötigt, wenn Personen im Unternehmen besondere Verantwortung für den Brandschutz übernehmen.
In kleineren Betrieben ist Teil C nicht immer erforderlich. In größeren Unternehmen oder Sonderbauten gehört er häufig zum Standard.
Welche Brandschutzordnung muss ausgehängt werden?
Grundsätzlich wird Teil A der Brandschutzordnung ausgehängt.
Der Aushang sollte gut sichtbar angebracht werden, beispielsweise:
- Eingangsbereiche
- Flure
- Treppenhäuser
- Aufenthaltsräume
- Kantinen
Teil B und Teil C dienen in erster Linie der Unterweisung und Organisation und werden üblicherweise nicht öffentlich ausgehängt.
Wo muss die Brandschutzordnung hängen?
Die Brandschutzordnung Teil A sollte an Orten angebracht werden, an denen sie von allen Personen wahrgenommen werden kann.
Besonders geeignet sind:
- Eingänge
- Fluchtwege
- Treppenhäuser
- Aufenthaltsbereiche
- Empfangsbereiche
Wichtig ist eine dauerhaft gute Sichtbarkeit.
Wer erstellt eine Brandschutzordnung?
Die Verantwortung für die Erstellung liegt grundsätzlich beim Betreiber bzw. Arbeitgeber.
Die Ausarbeitung erfolgt häufig durch:
- Brandschutzbeauftragte
- Fachplaner für Brandschutz
- Fachkräfte mit entsprechender Qualifikation
- Externe Brandschutzberater
Die Inhalte müssen auf die tatsächlichen Gegebenheiten des Gebäudes abgestimmt werden.
Was muss in einer Brandschutzordnung stehen?
Die genauen Inhalte hängen von der Gebäudeart und Nutzung ab.
Typische Bestandteile sind:
- Verhalten zur Brandverhütung
- Alarmierungswege
- Notrufinformationen
- Flucht- und Rettungswege
- Brandbekämpfung
- Evakuierungsmaßnahmen
- Zuständigkeiten
- Brandschutzorganisation
Wie oft muss eine Brandschutzordnung überprüft werden?
Die DIN 14096 nennt keine festen Prüffristen.
Eine Überprüfung sollte jedoch erfolgen:
- bei baulichen Veränderungen
- bei organisatorischen Änderungen
- bei Nutzungsänderungen
- nach relevanten Brandschutzereignissen
- regelmäßig im Rahmen der Brandschutzorganisation
In vielen Unternehmen erfolgt die Überprüfung mindestens einmal jährlich.
Was kostet die Erstellung einer Brandschutzordnung?
Die Kosten für die Erstellung einer Brandschutzordnung hängen von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen unter anderem die Größe des Gebäudes, die Nutzung, die Anzahl der erforderlichen Teile (A, B und C) sowie der Aufwand für die Erfassung der örtlichen Gegebenheiten.
Einflussfaktoren sind beispielsweise:
- Anzahl und Größe der Gebäude
- Komplexität der Nutzung
- Vorhandene Brandschutzdokumente
- Erforderliche Vor-Ort-Begehungen
- Anzahl der benötigten Brandschutzordnungen
Da jede Brandschutzordnung individuell auf das jeweilige Objekt abgestimmt werden muss, ist eine pauschale Preisangabe in den meisten Fällen nicht sinnvoll.
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Fazit
Die Brandschutzordnung ist ein wesentlicher Bestandteil des organisatorischen Brandschutzes. Sie sorgt dafür, dass Beschäftigte, Besucher und Verantwortliche wissen, wie Brände verhindert werden können und wie im Notfall richtig gehandelt wird.
Je nach Gebäude und Nutzung können die Teile A, B und C erforderlich sein. Eine fachgerecht erstellte und regelmäßig aktualisierte Brandschutzordnung trägt maßgeblich zur Sicherheit von Personen und Sachwerten bei.
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