Arbeitsschutz Gesetzliche Verordnungen

Verpflichtender Bestandteil des Arbeitsschutzes und der betrieblichen Organisation

Ladungssicherung

Ladungssicherung umfasst alle technischen und organisatorischen Maßnahmen, die verhindern, dass sich Ladung während des Transports bewegt, umkippt oder verloren geht. Sie ist nicht nur eine Frage der Verkehrssicherheit, sondern ein verpflichtender Bestandteil des Arbeitsschutzes und der betrieblichen Organisation.

Ladungssicherung – ITC Lexikon

Rechtliche Grundlagen der Ladungssicherung

Rechtliche Grundlagen der Ladungssicherung

Die Pflicht zur ordnungsgemäßen Ladungssicherung ist in mehreren Vorschriften klar geregelt:

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

  • § 22 StVO: Ladung muss so gesichert sein, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlichen Ausweichbewegungen nicht verrutscht oder herunterfällt

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

  • Anforderungen an Fahrzeuge und deren Eignung zur Ladungssicherung

Handelsgesetzbuch (HGB)

  • Regelung der Verantwortlichkeiten zwischen Absender, Frachtführer und Fahrer

DGUV Vorschrift 70 (Fahrzeuge)

  • Vorgaben zur sicheren Nutzung von Fahrzeugen im gewerblichen Bereich

Wichtig: Die Verantwortung liegt nicht nur beim Fahrer, sondern auch beim Unternehmer, Verlader und Fahrzeughalter.

Geltungsbereich: Für wen gilt Ladungssicherung?

Geltungsbereich: Für wen gilt Ladungssicherung?

Ladungssicherung betrifft deutlich mehr als nur LKW-Fahrer. Sie gilt grundsätzlich für alle, die Ladung transportieren oder verladen – unabhängig von Branche oder Fahrzeuggröße.

Betroffene Personengruppen:

  • Unternehmer / Arbeitgeber

  • Fahrer (PKW, Transporter, LKW, Stapler etc.)

  • Verlader (z. B. Lagerpersonal, Baustellenpersonal)

  • Fahrzeughalter

  • Disponenten / Verantwortliche für Transportorganisation

Wichtig: Auch Handwerksbetriebe, Bauunternehmen oder Servicetechniker sind betroffen – z. B. beim Transport von Werkzeugen, Maschinen oder Material im Transporter.

Auf welche Fahrzeuge erstreckt sich die Pflicht?

Die Pflicht zur Ladungssicherung gilt fahrzeugübergreifend – nicht nur für klassische LKW.

Relevante Fahrzeugarten:

  • PKW (z. B. Werkzeug im Kofferraum)

  • Transporter / Kastenwagen

  • LKW und Sattelzüge

  • Anhänger (gebremst / ungebremst)

  • Baustellenfahrzeuge

  • Gabelstapler und Flurförderzeuge (innerbetrieblich!)

Entscheidend ist nicht das Fahrzeug, sondern:

Wird etwas transportiert → Ladungssicherung ist Pflicht.

Wer ist konkret verantwortlich?

Die Verantwortung ist parallel verteilt (sehr wichtig für Beratung & Haftung):

Unternehmer / Arbeitgeber

  • Organisation sicherer Abläufe

  • Bereitstellung geeigneter Fahrzeuge und Sicherungsmittel

  • Unterweisung der Mitarbeitenden

  • Durchführung der Gefährdungsbeurteilung

Verlader

  • fachgerechtes Beladen

  • Auswahl geeigneter Sicherungsmethoden

Fahrer

  • Kontrolle vor Fahrtantritt

  • Anpassung während der Fahrt

  • Ablehnung unsicherer Transporte

Wichtiger Praxispunkt: „Ich habe nur gefahren“ schützt nicht vor Haftung.

Typische Praxisfehler

Typische Praxisfehler

  • Werkzeug lose im Transporter

  • Maschinen ohne Sicherung auf Ladefläche

  • falsche oder zu wenige Zurrgurte

  • keine Antirutschmatten

  • Überladung oder falsche Lastverteilung

  • beschädigte Sicherungsmittel im Einsatz

Besonders kritisch: Transporter im Handwerk – hier passieren die meisten Verstöße.

Physikalische Grundlagen

Physikalische Grundlagen

Bei jeder Fahrt wirken Kräfte auf die Ladung:

  • Bremsen → Ladung nach vorne

  • Beschleunigen → nach hinten

  • Kurven → seitlich (Fliehkräfte)

Praxisregel: Bis zu 80 % des Ladegewichts wirken nach vorne bei Vollbremsung.

Methoden der Ladungssicherung

Methoden der Ladungssicherung

Kraftschlüssige Sicherung

  • Erhöhung der Reibung zwischen Ladefläche und Ladung

  • z. B. durch Antirutschmatten und Niederzurren

Formschlüssige Sicherung

  • Ladung wird durch feste Begrenzungen gesichert

  • z. B. Stirnwände, Bordwände oder direkte Anlage

Kombinierte Sicherung

  • Kombination aus kraft- und formschlüssigen Maßnahmen

  • in der Praxis am häufigsten

Typische Sicherungsmittel und Handlungsempfehlungen

Typische Sicherungsmittel

  • Zurrgurte / Spanngurte
  • Antirutschmatten
  • Kantenschoner

  • Netze und Planen

  • Sperrbalken / Ladebalken

  • Zurrketten

Wichtig: Sicherungsmittel müssen regelmäßig geprüft und dürfen nicht beschädigt sein.

Praktische Handlungsempfehlungen

  • Immer formschlüssig laden, wenn möglich

  • Reibung erhöhen (Antirutschmatten)

  • Zurrmittel korrekt dimensionieren

  • Ladung regelmäßig kontrollieren

  • klare betriebliche Vorgaben definieren

  • Mitarbeitende regelmäßig unterweisen

Ladungssicherung in der Gefährdungsbeurteilung

Ladungssicherung in der Gefährdungsbeurteilung

In vielen Unternehmen fehlt genau dieser Punkt.

Pflichtinhalte:

  • Welche Transporte finden statt?

  • Welche Ladungen werden bewegt?

  • Welche Risiken bestehen?

  • Welche Sicherungsmethoden sind erforderlich?

Typische Maßnahmen:

  • Festlegung von Standards (z. B. „jede Maschine wird gezurrt“)

  • Einsatz von Antirutschmatten

  • Schulung der Mitarbeitenden

  • Prüfkonzept für Zurrmittel

Das ist genau der Bereich, wo ihr als Dienstleister ansetzt.

Fazit

Ladungssicherung betrifft nahezu jedes Unternehmen – oft unbemerkt im Alltag. Sie ist rechtlich verpflichtend, organisatorisch relevant und sicherheitstechnisch kritisch. Besonders im Handwerk und bei Transporttätigkeiten im Betrieb bestehen häufig erhebliche Defizite. Eine systematische Umsetzung im Rahmen des Arbeitsschutzes ist daher unerlässlich.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Für alle, die Ladung transportieren, verladen oder dafür verantwortlich sind. Dazu zählen Unternehmer, Fahrer, Verlader und auch Disponenten.