Allgemein Arbeitsschutz Gesetzliche Verordnungen

DGUV Vorschrift 2, Grundbetreuung, was ist das?

Sicherheitstechnische Betreuung

Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz müssen Arbeitgeber Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellen, soweit dies nach Betriebsart, Beschäftigtenzahl, Gefährdungslage und weiteren Kriterien erforderlich ist. Die konkrete Umsetzung richtet sich nach der DGUV Vorschrift 2.

Sicherheitstechnische Betreuung – ITC Lexikon

Was ist sicherheitstechnische Betreuung?

Sicherheitstechnische Betreuung bedeutet, dass ein Unternehmen durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit fachkundig im Arbeits- und Gesundheitsschutz unterstützt wird. Ziel ist es, Arbeitsunfälle, arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren und unsichere Arbeitsbedingungen systematisch zu vermeiden.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit, häufig auch Sifa oder FaSi genannt, berät den Arbeitgeber, Führungskräfte und weitere verantwortliche Personen im Betrieb. Sie hilft dabei, Gefährdungen zu erkennen, Schutzmaßnahmen festzulegen, Arbeitsplätze sicher zu gestalten und Arbeitsschutzmaßnahmen in der Praxis umzusetzen.

Sicherheitstechnische Betreuung ist damit kein einmaliger Termin, sondern ein wichtiger Bestandteil der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation.

Ist sicherheitstechnische Betreuung Pflicht?

Ja, sicherheitstechnische Betreuung ist für Unternehmen eine gesetzliche Anforderung. Grundlage sind insbesondere das Arbeitssicherheitsgesetz und die DGUV Vorschrift 2.

Arbeitgeber müssen Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellen, soweit dies nach Betriebsart, Beschäftigtenzahl, Zusammensetzung der Belegschaft, Arbeitsbedingungen und Unfall- oder Gesundheitsgefahren erforderlich ist. Zusätzlich ist auch die betriebsärztliche Betreuung zu organisieren.

Die konkrete Ausgestaltung der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung richtet sich nach der DGUV Vorschrift 2. Sie legt fest, welche Betreuungsformen möglich sind und wie sich der Betreuungsumfang zusammensetzt.

Was ist die sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2?

Die DGUV Vorschrift 2 regelt die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in Unternehmen. Sie beschreibt, wie Arbeitgeber Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit einbinden müssen.

Je nach Betriebsgröße und Voraussetzungen kommen unterschiedliche Betreuungsformen infrage. Dazu gehören insbesondere die Regelbetreuung und die alternative Betreuung, die häufig auch als Unternehmermodell bezeichnet wird.

Bei der Regelbetreuung besteht die Gesamtbetreuung aus zwei Teilen: der Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuung.

Die Grundbetreuung deckt grundlegende Aufgaben des Arbeitsschutzes ab. Der betriebsspezifische Teil richtet sich nach den tatsächlichen Gefährdungen, Besonderheiten und Veränderungen im Unternehmen.

Wer muss die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung gewährleisten?

Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber. Er muss sicherstellen, dass sein Unternehmen arbeitsmedizinisch und sicherheitstechnisch betreut wird.

Das bedeutet: Der Arbeitgeber muss geeignete Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellen oder extern beauftragen. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt beraten und unterstützen fachlich. Die Verantwortung für die Organisation und Umsetzung des Arbeitsschutzes bleibt jedoch beim Arbeitgeber und den verantwortlichen Führungskräften.

Wer macht die sicherheitstechnische Betreuung?

Die sicherheitstechnische Betreuung wird durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit durchgeführt. Diese Person muss über die erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen.

Unternehmen können dafür eine interne Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen oder eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit beauftragen. Welche Lösung sinnvoll ist, hängt unter anderem von der Betriebsgröße, der Branche, den vorhandenen Gefährdungen und der internen Arbeitsschutzorganisation ab.

Gerade kleinere und mittlere Unternehmen nutzen häufig eine externe sicherheitstechnische Betreuung, wenn intern keine eigene Fachkraft vorhanden ist oder wenn eine unabhängige fachliche Beratung gewünscht wird.

Was gehört zur sicherheitstechnischen Betreuung?

Zur sicherheitstechnischen Betreuung gehören alle fachlichen Beratungs- und Unterstützungsleistungen, die der sicheren Gestaltung von Arbeit dienen. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt unter anderem bei:

  • der Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung
  • der Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen
  • der Begehung von Arbeitsstätten und Arbeitsbereichen
  • der Beurteilung von Arbeitsplätzen, Arbeitsmitteln und Arbeitsverfahren
  • der Erstellung von Betriebsanweisungen
  • der Vorbereitung und Durchführung von Unterweisungen
  • der Analyse von Arbeitsunfällen und Beinaheunfällen
  • der Beratung zu persönlicher Schutzausrüstung
  • der Verbesserung der Arbeitsschutzorganisation
  • der Zusammenarbeit mit Betriebsarzt, Sicherheitsbeauftragten und Führungskräften

Die sicherheitstechnische Betreuung ist damit eng mit der Gefährdungsbeurteilung verbunden. Erst wenn die tatsächlichen Gefährdungen im Betrieb bekannt sind, können passende Maßnahmen geplant und umgesetzt werden.

Wie wird die sicherheitstechnische Betreuung berechnet?

Die sicherheitstechnische Betreuung wird nicht pauschal für jedes Unternehmen gleich berechnet. Entscheidend sind vor allem:

  • die Anzahl der Beschäftigten
  • die Branche und Betriebsart
  • das Gefährdungspotenzial
  • die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse
  • die gewählte Betreuungsform
  • der konkrete betriebsspezifische Beratungsbedarf

Bei der Regelbetreuung ergibt sich der Betreuungsumfang aus der Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuung. Die Grundbetreuung orientiert sich unter anderem an der Betreuungsgruppe und der Anzahl der Beschäftigten. Die betriebsspezifische Betreuung wird zusätzlich nach den tatsächlichen betrieblichen Anforderungen ermittelt.

Daher kann der tatsächliche Aufwand je nach Unternehmen sehr unterschiedlich ausfallen.

Was kostet eine sicherheitstechnische Betreuung?

Die Kosten für eine sicherheitstechnische Betreuung hängen vom konkreten Betreuungsbedarf ab. Einen einheitlichen Pauschalpreis gibt es in der Regel nicht, weil jedes Unternehmen andere Voraussetzungen mitbringt.

Einfluss auf die Kosten haben zum Beispiel:

  • die Anzahl der Beschäftigten
  • die Branche des Unternehmens
  • die vorhandenen Gefährdungen
  • die gewünschte Betreuungsform
  • der Zustand der bestehenden Arbeitsschutzdokumentation
  • die Anzahl und Art der Betriebsstätten
  • notwendige Begehungen, Beratungen und Dokumentationen
  • zusätzliche Themen wie Gefahrstoffe, Explosionsschutz, Maschinen, Arbeitsmittel oder Brandschutz

Ein kleiner Verwaltungsbetrieb hat in der Regel einen anderen Betreuungsbedarf als ein Produktionsbetrieb, eine Werkstatt, ein Logistikunternehmen oder ein Unternehmen mit mehreren Standorten.

Deshalb ist es sinnvoll, den Bedarf zunächst fachlich prüfen zu lassen. Auf dieser Grundlage kann ein realistischer Betreuungsumfang und ein passendes Angebot erstellt werden.

Sicherheitstechnische Betreuung ab wie vielen Mitarbeitern?

Mit der Neufassung der DGUV Vorschrift 2 im Jahr 2024 wurden die Betreuungsformen weiter flexibilisiert. Unternehmen können – abhängig von ihrer Größe – zwischen verschiedenen Modellen der sicherheitstechnischen Betreuung wählen:

  1. bis zu 20 Beschäftigte: Regelbetreuung ohne feste Einsatzzeit
  2. bis zu 50 Beschäftigte: Alternative bedarfsorientierte Betreuung ohne feste Einsatzzeit – Voraussetzung ist, dass der Unternehmer durch entsprechende Schulungen selbst aktiv Aufgaben im Arbeitsschutz übernimmt
  3. mehr als 20 Beschäftigte (falls Alternative Betreuung nicht gewählt): Kombination aus Grundbetreuung (mit festen Einsatzzeiten) und betriebsspezifischer Betreuung (zusätzlicher Bedarf je nach Gefährdung)

Was ist der Unterschied zwischen betriebsärztlicher und sicherheitstechnischer Betreuung?

Die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung besteht aus zwei Bereichen.

Die sicherheitstechnische Betreuung erfolgt durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Sie befasst sich vor allem mit sicheren Arbeitsplätzen, Arbeitsmitteln, Arbeitsabläufen, Unfallverhütung, Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen.

Die betriebsärztliche oder arbeitsmedizinische Betreuung erfolgt durch den Betriebsarzt. Sie betrifft vor allem arbeitsmedizinische Fragestellungen, Vorsorge, gesundheitliche Belastungen und die Beratung zu arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren.

Beide Funktionen ergänzen sich. Gemeinsam unterstützen sie den Arbeitgeber dabei, Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten im Betrieb zu gewährleisten.

Was ist der Unterschied zwischen sicherheitstechnischer Betreuung und Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist die fachkundige Person, die den Arbeitgeber im Arbeitsschutz unterstützt. Sie berät zum Beispiel zu Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen, Schutzmaßnahmen, Arbeitsmitteln, Arbeitsplätzen und sicherheitsgerechter Organisation.

Die sicherheitstechnische Betreuung beschreibt dagegen die gesamte Leistung beziehungsweise den organisatorischen Rahmen, in dem diese Unterstützung stattfindet. Dazu gehören zum Beispiel regelmäßige Betriebsbegehungen, Beratungsgespräche, Dokumentationsprüfung, Unfallanalysen, Unterstützung bei Unterweisungen und die kontinuierliche Weiterentwicklung des betrieblichen Arbeitsschutzes.

Einfach gesagt: Die Sifa ist die Person, die sicherheitstechnische Betreuung durchführt. Die sicherheitstechnische Betreuung ist die Aufgabe bzw. Dienstleistung, die das Unternehmen erhält.

Ist sicherheitstechnische Betreuung für Kleinbetriebe erforderlich?

Auch Kleinbetriebe müssen Arbeitsschutz organisieren. Je nach Berufsgenossenschaft und Beschäftigtenzahl können jedoch besondere Betreuungsformen infrage kommen.

Eine Möglichkeit ist die alternative Betreuung, auch Unternehmermodell genannt. Dabei qualifiziert sich der Unternehmer selbst in Fragen des Arbeitsschutzes und zieht bei Bedarf externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Betriebsärzte hinzu.

Ob diese Form möglich ist, hängt vom zuständigen Unfallversicherungsträger und den konkreten Voraussetzungen des Betriebs ab. Auch im Unternehmermodell bleibt wichtig: Gefährdungen müssen erkannt, Schutzmaßnahmen umgesetzt und Beschäftigte unterwiesen werden.

Fazit

Sicherheitstechnische Betreuung ist ein zentraler Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes. Sie unterstützt Unternehmen dabei, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen, Gefährdungen systematisch zu erkennen und wirksame Schutzmaßnahmen umzusetzen.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät den Arbeitgeber und hilft, Arbeitsschutz praxisnah in den betrieblichen Alltag zu integrieren. Besonders wichtig ist dabei das Zusammenspiel aus Gefährdungsbeurteilung, Betriebsbegehung, Unterweisung, Dokumentation und kontinuierlicher Verbesserung.

Wer seine sicherheitstechnische Betreuung gut organisiert, schützt nicht nur Beschäftigte, sondern reduziert auch Risiken für das Unternehmen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Die Kosten hängen von Betriebsgröße, Branche, Gefährdungen, Betreuungsmodell und konkretem Beratungsbedarf ab. Deshalb ist eine pauschale Preisangabe meist nicht seriös.