Brandschutzhelfer im Unternehmen: Aufgaben, Pflicht, Ausbildung und Anforderungen
Brandschutzhelfer im Unternehmen
Brandschutzhelfer sind ein wichtiger Bestandteil des betrieblichen Brandschutzes. Sie unterstützen im Brandfall bei der Bekämpfung von Entstehungsbränden und helfen bei der sicheren Evakuierung von Personen. Arbeitgeber sind unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, ausreichend Brandschutzhelfer auszubilden und im Unternehmen bereitzustellen.
Das erwartet Sie in diesem Lexikonartikel
Inhalt
- 1. Was ist ein Brandschutzhelfer?
- 2. Sind Brandschutzhelfer im Betrieb Pflicht?
- 3. Wie viele Brandschutzhelfer müssen vorhanden sein?
- 4. Welche Aufgaben hat ein Brandschutzhelfer?
- 5. Wer darf Brandschutzhelfer werden?
- 6. Wie läuft die Ausbildung zum Brandschutzhelfer ab?
- 7. Wie lange dauert eine Brandschutzhelfer-Ausbildung?
- 8. Wie lange ist die Ausbildung zum Brandschutzhelfer gültig?
- 9. Wie oft müssen Brandschutzhelfer geschult werden?
- 10. Müssen Brandschutzhelfer schriftlich bestellt werden?
- 11. Was ist der Unterschied zwischen Brandschutzhelfer und Brandschutzbeauftragtem?
- 12. Sind Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer das Gleiche?
- 13. Können Brandschutzhelfer haftbar gemacht werden?
- 14. Fazit
Was ist ein Brandschutzhelfer?
Brandschutzhelfer sind Beschäftigte, die vom Arbeitgeber benannt und für den Brandfall ausgebildet werden. Sie unterstützen bei der Brandbekämpfung von Entstehungsbränden und helfen bei der sicheren Räumung von Gebäuden.
Ziel der Ausbildung ist es, Beschäftigte in die Lage zu versetzen, im Ernstfall schnell und richtig zu handeln, ohne sich selbst oder andere Personen zu gefährden.
Brandschutzhelfer sind ein wichtiger Bestandteil des organisatorischen Brandschutzes und tragen dazu bei, Personen, Sachwerte und Betriebsabläufe zu schützen.
Sind Brandschutzhelfer im Betrieb Pflicht?
Ja. Nach Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung und der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 muss der Arbeitgeber geeignete Maßnahmen zur Brandbekämpfung treffen und ausreichend Beschäftigte als Brandschutzhelfer benennen.
Die Verpflichtung gilt grundsätzlich für nahezu alle Unternehmen und Einrichtungen.
Die Anzahl der benötigten Brandschutzhelfer richtet sich nach:
- der Anzahl der Beschäftigten
- den betrieblichen Brandgefährdungen
- der Gebäudegröße
- Schichtbetrieb
- Urlaub und Krankheitsausfällen
- der Anwesenheit von Besuchern oder Fremdfirmen
Wie viele Brandschutzhelfer müssen vorhanden sein?
Die ASR A2.2 empfiehlt, mindestens 5 % der Beschäftigten als Brandschutzhelfer auszubilden.
Beispiel:
- 20 Beschäftigte = mindestens 1 Brandschutzhelfer
- 100 Beschäftigte = mindestens 5 Brandschutzhelfer
- 200 Beschäftigte = mindestens 10 Brandschutzhelfer
In Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung kann eine deutlich höhere Anzahl erforderlich sein.
Besondere Anforderungen gelten häufig für:
- Schulen
- Kindergärten
- Pflegeheime
- Krankenhäuser
- Industrieunternehmen
- Versammlungsstätten
Wichtig ist, dass während der Betriebszeiten ausreichend Brandschutzhelfer tatsächlich anwesend sind.
Welche Aufgaben hat ein Brandschutzhelfer?
Die Hauptaufgabe eines Brandschutzhelfers besteht darin, im Brandfall besonnen und unterstützend zu handeln.
Zu den Aufgaben gehören insbesondere:
- Erkennen von Brandgefahren
- Unterstützung bei der Alarmierung
- Einleitung erster Maßnahmen im Brandfall
- Bekämpfung von Entstehungsbränden
- Unterstützung bei Räumungen
- Einweisung der Feuerwehr
- Unterstützung von Personen mit eingeschränkter Mobilität
Brandschutzhelfer übernehmen keine Aufgaben der Feuerwehr und dürfen sich niemals selbst in Gefahr bringen.
Wer darf Brandschutzhelfer werden?
Grundsätzlich kann nahezu jeder Beschäftigte zum Brandschutzhelfer ausgebildet werden.
Voraussetzungen sind:
- körperliche und geistige Eignung
- ausreichende Deutschkenntnisse
- Bereitschaft zur Übernahme der Aufgabe
- Teilnahme an einer Brandschutzhelfer-Ausbildung
Sinnvoll ist die Auswahl von Mitarbeitern aus verschiedenen Bereichen des Unternehmens, um eine möglichst gute Verfügbarkeit sicherzustellen.
Wie läuft die Ausbildung zum Brandschutzhelfer ab?
Die Ausbildung orientiert sich an den Vorgaben der DGUV Information 205-023.
Typische Inhalte sind:
- Grundlagen der Verbrennung
- Brand- und Explosionsgefahren
- Brandklassen
- Verhalten im Brandfall
- Alarmierungswege
- Flucht- und Rettungswege
- Funktion von Feuerlöscheinrichtungen
- Praktische Löschübungen
Besonders wichtig ist die praktische Übung am Feuerlöscher, da sie den sicheren Umgang mit Löschgeräten vermittelt.
Wie lange dauert eine Brandschutzhelfer-Ausbildung?
Die Dauer hängt vom Schulungskonzept und den betrieblichen Gegebenheiten ab.
In der Praxis dauert eine Brandschutzhelfer-Schulung häufig zwischen zwei und vier Stunden.
Bei größeren Gruppen oder umfangreichen Praxisanteilen kann die Schulung auch länger dauern.
Wie lange ist die Ausbildung zum Brandschutzhelfer gültig?
Gesetzlich ist keine feste Gültigkeitsdauer vorgeschrieben.
Die DGUV empfiehlt jedoch, die Kenntnisse regelmäßig aufzufrischen.
In der Praxis hat sich ein Auffrischungsintervall von drei bis fünf Jahren etabliert.
Eine frühere Wiederholung kann sinnvoll sein bei:
- organisatorischen Änderungen
- Umbauten
- neuen Brandrisiken
- längerer Abwesenheit
- Unsicherheiten bei den Teilnehmern
Wie oft müssen Brandschutzhelfer geschult werden?
Eine gesetzlich festgelegte Frist existiert nicht.
Der Arbeitgeber muss jedoch sicherstellen, dass die Brandschutzhelfer ihre Aufgaben jederzeit sicher erfüllen können.
Regelmäßige Auffrischungsschulungen sowie die jährliche Unterweisung der Beschäftigten im Brandschutz sind daher empfehlenswert.
Müssen Brandschutzhelfer schriftlich bestellt werden?
Eine ausdrückliche gesetzliche Verpflichtung zur schriftlichen Bestellung besteht nicht.
Aus Gründen der Rechtssicherheit und Dokumentation empfiehlt es sich jedoch, die Benennung schriftlich festzuhalten und die Teilnahme an der Ausbildung nachweisbar zu dokumentieren.
Was ist der Unterschied zwischen Brandschutzhelfer und Brandschutzbeauftragtem?
Diese Funktionen werden häufig verwechselt.
Der Brandschutzhelfer unterstützt im Brandfall bei der Brandbekämpfung und Evakuierung.
Der Brandschutzbeauftragte organisiert und überwacht hingegen den gesamten betrieblichen Brandschutz. Er berät die Unternehmensleitung, erstellt Konzepte und koordiniert Brandschutzmaßnahmen.
Kurz gesagt:
- Brandschutzhelfer = operative Unterstützung im Ernstfall
- Brandschutzbeauftragter = organisatorische Verantwortung und Beratung
Sind Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer das Gleiche?
Nicht unbedingt.
Ein Brandschutzhelfer ist primär für Maßnahmen zur Brandbekämpfung von Entstehungsbränden ausgebildet.
Ein Evakuierungshelfer unterstützt schwerpunktmäßig bei der Räumung von Gebäuden.
In vielen Unternehmen werden beide Funktionen von denselben Personen übernommen. Voraussetzung ist, dass die erforderlichen Kenntnisse für beide Aufgaben vermittelt wurden.
Können Brandschutzhelfer haftbar gemacht werden?
Grundsätzlich handeln Brandschutzhelfer im Auftrag des Arbeitgebers.
Solange sie im Rahmen ihrer Ausbildung und ihrer Befugnisse handeln, besteht in der Regel keine persönliche Haftung für einfache Fehler.
Vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten kann jedoch haftungsrechtliche Folgen haben.
Fazit
Brandschutzhelfer sind ein wesentlicher Bestandteil des organisatorischen Brandschutzes. Sie unterstützen bei Entstehungsbränden, helfen bei Räumungen und tragen dazu bei, Schäden und Gefährdungen zu minimieren.
Unternehmen sollten nicht nur die gesetzlich erforderliche Anzahl an Brandschutzhelfern sicherstellen, sondern auch auf regelmäßige Schulungen und praxisnahe Übungen achten. Nur so können Brandschutzhelfer ihre Aufgaben im Ernstfall sicher und wirksam erfüllen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Brandschutzhelfer müssen Brandgefahren erkennen, das richtige Verhalten im Brandfall kennen, Feuerlöscher sicher bedienen können und wissen, wie Personen im Notfall geordnet evakuiert werden.
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