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Der Sicherheitsbeauftragte ist ein zentraler Bestandteil eines wirksamen Arbeitsschutzsystems im Unternehmen.
Ein Sicherheitsbeauftragter unterstützt den Arbeitgeber dabei, Sicherheit und Gesundheit im Betrieb zu gewährleisten. Seine Rolle ist gesetzlich verankert und entscheidend, um Unfälle, Ausfälle und Risiken zu vermeiden. Doch was genau macht ein Sicherheitsbeauftragter, wer darf diese Funktion übernehmen und welche Verantwortung trägt er?
Das erwartet Sie in diesem Lexikonartikel
Ein Sicherheitsbeauftragter ist eine vom Arbeitgeber benannte Person, die in Unternehmen den Arbeitsschutz aktiv unterstützt. Seine Aufgabe ist es, auf Gefahren hinzuweisen, Mitarbeitende zu sensibilisieren und die Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen zu fördern. Der Sicherheitsbeauftragte handelt nicht weisungsbefugt, sondern beratend. Seine Tätigkeit ergänzt die Arbeit von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten. Grundlage für die Bestellung bildet die DGUV Vorschrift 1, die für nahezu alle Betriebe gilt.
Nach § 20 DGUV Vorschrift 1 muss in jedem Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten mindestens ein Sicherheitsbeauftragter bestellt werden. Die genaue Anzahl richtet sich nach Betriebsgröße, Gefährdungspotenzial und Organisationsstruktur. Ziel ist es, den Arbeitsschutz praxisnah in den Arbeitsalltag zu integrieren. Auch kleinere Betriebe profitieren von einer freiwilligen Bestellung, da sie intern Kompetenzen und Verantwortungsbewusstsein für Sicherheit fördern.
Die Aufgaben sind vielfältig und praxisorientiert:
Beobachtung und Erkennung von Gefährdungen am Arbeitsplatz
Unterstützung bei Unterweisungen und Sicherheitsaktionen
Teilnahme an Begehungen und Audits
Kommunikation mit Führungskräften, Fachkräften und Beschäftigten
Meldung von Sicherheitsmängeln und Vorschlag von Verbesserungen
Er ist also das „Sicherheitsauge“ im Betrieb – nah an den Mitarbeitenden, mit einem klaren Fokus auf Prävention und Bewusstseinsbildung.
Ein Sicherheitsbeauftragter trägt keine rechtliche Verantwortung für die Sicherheit im Unternehmen – diese bleibt beim Arbeitgeber. Er handelt unterstützend und darf nicht für Verstöße oder Unfälle haftbar gemacht werden. Dennoch ist seine Rolle verantwortungsvoll: Durch sein Engagement, seine Hinweise und seine Präsenz trägt er entscheidend dazu bei, Risiken zu minimieren und Mitarbeitende zu schützen.
Sollten Sie weitere Fragen haben, so stehen unsere Kundenberater Ihnen kostenlos und unverbindlich zur Verfügung.
Sicherheitsbeauftragte werden aus dem Kreis der Beschäftigten benannt. Voraussetzung ist ausreichende Fachkenntnis, Motivation und Akzeptanz im Kollegenkreis. Die Person sollte die Arbeitsabläufe gut kennen und über kommunikative Fähigkeiten verfügen. Eine Schulung durch die Berufsgenossenschaft oder externe Arbeitsschutzexperten ist empfehlenswert und oft Voraussetzung, um die Rolle wirksam auszufüllen.
Ein engagierter Sicherheitsbeauftragter bringt messbare Vorteile:
Frühzeitige Erkennung von Gefahren und Mängeln
Höhere Sicherheitskultur und Mitarbeitermotivation
Weniger Unfälle und Ausfallzeiten
Bessere Einhaltung gesetzlicher Vorgaben
Entlastung der Führungsebene im Arbeitsschutzmanagement
Unternehmen mit funktionierender Sicherheitsorganisation profitieren zudem von positiven Auditergebnissen und einem besseren Image bei Kunden und Partnern.
Sollten Sie weitere Fragen haben, so stehen unsere Kundenberater Ihnen kostenlos und unverbindlich zur Verfügung.
Die Bestellung erfolgt schriftlich durch den Arbeitgeber. Dabei werden Aufgaben, Verantwortungsbereich und Vertretungsregelungen festgelegt. Die Schulung erfolgt über anerkannte Bildungsträger oder Berufsgenossenschaften. Inhalte sind unter anderem Grundlagen des Arbeitsschutzgesetzes, Unfallverhütung, Kommunikation und Gefährdungsbeurteilung. Regelmäßige Fortbildungen halten Wissen und Motivation auf dem aktuellen Stand.
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