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  Sicherheitsbeauftragter im Unternehmen – Aufgaben, Pflichten und Verantwortung

Der Sicherheitsbeauftragte ist ein zentraler Bestandteil eines wirksamen Arbeitsschutzsystems im Unternehmen.

Sicherheitsbeauftragter im Unternehmen – Aufgaben, Pflichten und Verantwortung

Ein Sicherheitsbeauftragter unterstützt den Arbeitgeber dabei, Sicherheit und Gesundheit im Betrieb zu gewährleisten. Seine Rolle ist gesetzlich verankert und entscheidend, um Unfälle, Ausfälle und Risiken zu vermeiden. Doch was genau macht ein Sicherheitsbeauftragter, wer darf diese Funktion übernehmen und welche Verantwortung trägt er?

Das erwartet Sie in diesem Lexikonartikel

Inhalt

1. Was ist ein Sicherheitsbeauftragter?

Ein Sicherheitsbeauftragter ist eine vom Arbeitgeber benannte Person, die in Unternehmen den Arbeitsschutz aktiv unterstützt. Seine Aufgabe ist es, auf Gefahren hinzuweisen, Mitarbeitende zu sensibilisieren und die Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen zu fördern. Der Sicherheitsbeauftragte handelt nicht weisungsbefugt, sondern beratend. Seine Tätigkeit ergänzt die Arbeit von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten. Grundlage für die Bestellung bildet die DGUV Vorschrift 1, die für nahezu alle Betriebe gilt.

2. Wann ist ein Sicherheitsbeauftragter gesetzlich vorgeschrieben?

Nach § 20 DGUV Vorschrift 1 muss in jedem Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten mindestens ein Sicherheitsbeauftragter bestellt werden. Die genaue Anzahl richtet sich nach Betriebsgröße, Gefährdungspotenzial und Organisationsstruktur. Ziel ist es, den Arbeitsschutz praxisnah in den Arbeitsalltag zu integrieren. Auch kleinere Betriebe profitieren von einer freiwilligen Bestellung, da sie intern Kompetenzen und Verantwortungsbewusstsein für Sicherheit fördern.

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3. Welche Aufgaben hat ein Sicherheitsbeauftragter?

Die Aufgaben sind vielfältig und praxisorientiert:

  • Beobachtung und Erkennung von Gefährdungen am Arbeitsplatz

  • Unterstützung bei Unterweisungen und Sicherheitsaktionen

  • Teilnahme an Begehungen und Audits

  • Kommunikation mit Führungskräften, Fachkräften und Beschäftigten

  • Meldung von Sicherheitsmängeln und Vorschlag von Verbesserungen

Er ist also das „Sicherheitsauge“ im Betrieb – nah an den Mitarbeitenden, mit einem klaren Fokus auf Prävention und Bewusstseinsbildung.

4. Welche Verantwortung trägt ein Sicherheitsbeauftragter?

Ein Sicherheitsbeauftragter trägt keine rechtliche Verantwortung für die Sicherheit im Unternehmen – diese bleibt beim Arbeitgeber. Er handelt unterstützend und darf nicht für Verstöße oder Unfälle haftbar gemacht werden. Dennoch ist seine Rolle verantwortungsvoll: Durch sein Engagement, seine Hinweise und seine Präsenz trägt er entscheidend dazu bei, Risiken zu minimieren und Mitarbeitende zu schützen.

Unsere Kundenberater sind für Sie da.

Sollten Sie weitere Fragen haben, so stehen unsere Kundenberater Ihnen kostenlos und unverbindlich zur Verfügung.

5. Wer kann Sicherheitsbeauftragter werden?

Sicherheitsbeauftragte werden aus dem Kreis der Beschäftigten benannt. Voraussetzung ist ausreichende Fachkenntnis, Motivation und Akzeptanz im Kollegenkreis. Die Person sollte die Arbeitsabläufe gut kennen und über kommunikative Fähigkeiten verfügen. Eine Schulung durch die Berufsgenossenschaft oder externe Arbeitsschutzexperten ist empfehlenswert und oft Voraussetzung, um die Rolle wirksam auszufüllen.

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6. Welche Vorteile hat ein Sicherheitsbeauftragter für das Unternehmen?

Ein engagierter Sicherheitsbeauftragter bringt messbare Vorteile:

  • Frühzeitige Erkennung von Gefahren und Mängeln

  • Höhere Sicherheitskultur und Mitarbeitermotivation

  • Weniger Unfälle und Ausfallzeiten

  • Bessere Einhaltung gesetzlicher Vorgaben

  • Entlastung der Führungsebene im Arbeitsschutzmanagement

Unternehmen mit funktionierender Sicherheitsorganisation profitieren zudem von positiven Auditergebnissen und einem besseren Image bei Kunden und Partnern.

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7. Wie wird ein Sicherheitsbeauftragter bestellt und geschult?

Die Bestellung erfolgt schriftlich durch den Arbeitgeber. Dabei werden Aufgaben, Verantwortungsbereich und Vertretungsregelungen festgelegt. Die Schulung erfolgt über anerkannte Bildungsträger oder Berufsgenossenschaften. Inhalte sind unter anderem Grundlagen des Arbeitsschutzgesetzes, Unfallverhütung, Kommunikation und Gefährdungsbeurteilung. Regelmäßige Fortbildungen halten Wissen und Motivation auf dem aktuellen Stand.

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