Allgemein Arbeitsschutz Gesetzliche Verordnungen

Was Sie wissen müssen und wer die Kosten übernimmt

Arbeitsunfall

Arbeitnehmer in verschiedenen Branchen können sich nicht immer vor Unfällen am Arbeitsplatz schützen. Ein Sturz von der Leiter, ein Schnitt von einer Maschine oder ein umfallender Schrank – all das fällt unter den Begriff "Arbeitsunfall". Aber was genau ist ein Arbeitsunfall? Und noch wichtiger: Was sollten Sie tun, wenn Sie einen Arbeitsunfall erleiden? Wer kommt für die entstandenen Kosten auf? In diesem Artikel werden wir diese Fragen klären und wichtige Informationen zum Thema "Arbeitsunfall was tun" bereitstellen.

Arbeitsunfall – ITC Lexikon

Was ist ein Arbeitsunfall?

Ein Arbeitsunfall ist ein zeitlich begrenztes, plötzliches, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führt und im Zusammenhang mit einer versicherten Tätigkeit steht.

Versicherte Tätigkeiten sind z. B.:

  • klassische berufliche Tätigkeiten im Betrieb

  • Außendienst, Kundenbesuche, Dienstreisen

  • Wegearbeiten innerhalb des Betriebes

  • Arbeit mit Maschinen, Geräten oder Fahrzeugen

  • Tätigkeiten im Homeoffice, wenn sie betrieblich veranlasst sind

Der Begriff stammt aus dem § 8 SGB VII, dem Gesetz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Voraussetzungen eines Arbeitsunfalls:

  1. zeitlich begrenztes Ereignis

  2. plötzliche äußere Einwirkung

  3. Gesundheitsschaden

  4. Unfall geschieht während einer versicherten Tätigkeit

Beispiele:

  • Stolpern über eine Palette in der Produktion

  • Schnittverletzung an einer Maschine

  • Sturz auf einer Treppe im Büro

  • Verkehrsunfall während der Dienstfahrt

Was ist kein Arbeitsunfall?

Es gibt klare Abgrenzungen:

  • Erkrankungen ohne plötzliche Einwirkung (z. B. Rückenverspannung)

  • Unfälle in der privaten Freizeit

  • Unfälle ohne Bezug zur Arbeit

  • Unfälle durch Selbstgefährdung ohne betriebliche Veranlassung

Auch der Weg vom Arbeitsplatz in die Kantine zählt innerbetrieblich – der Weg zum privaten Mittagessen außerhalb dagegen nicht.

Was müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach einem Arbeitsunfall tun?

Wenn Sie einen Arbeitsunfall erleiden, sollten Sie die folgenden Schritte befolgen:

  1. Erste Hilfe leisten: Das Wohl des Verletzten steht immer an erster Stelle. Stellen Sie sicher, dass er oder sie medizinisch versorgt wird. Bei schweren Verletzungen sollten Sie sofort den Rettungsdienst rufen.
  2. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber: Sobald Sie dazu in der Lage sind, informieren Sie Ihren Arbeitgeber über den Unfall. Dies ist nicht nur eine formelle Anforderung, sondern hilft auch dabei, zukünftige Unfälle zu vermeiden.
  3. Dokumentieren Sie den Unfall: Machen Sie Fotos vom Unfallort, sammeln Sie Zeugenaussagen und notieren Sie sich alles, was Ihnen zum Unfallhergang einfällt. Diese Dokumentation kann später bei der Klärung von Haftungsfragen hilfreich sein.
  4. Unfallanzeige erstellen (bei Ausfall > 3 Kalendertage): Pflicht für Arbeitgeber! Die Unfallanzeige ist an die Berufsgenossenschaft zu senden, nicht an die Krankenkasse.
  5. Arztbesuch: Suchen Sie unbedingt einen Arzt auf, selbst wenn Sie denken, dass die Verletzungen nicht schwerwiegend sind. Manchmal treten Symptome erst später auf, und es ist wichtig, den Arbeitsunfall medizinisch festzuhalten.
  6. Fachkraft für Arbeitssicherheit einbinden: Die SiFa untersucht den Unfall aus Präventionssicht und leitet Schutzmaßnahmen ab.

Wie entsteht ein Arbeitsunfall? – Häufige Ursachen

In der Praxis zeigen Auswertungen der BG und der SiFa-Betreuung:

Technische Ursachen

  • defekte Maschinen

  • fehlende Schutzverkleidungen

  • unzureichende Wartung

Organisatorische Ursachen

  • fehlende Gefährdungsbeurteilungen

  • mangelnde Unterweisungen

  • fehlende oder falsche Arbeitsanweisungen

Menschliche Faktoren

  • Überlastung, Stress

  • Unachtsamkeit

  • fehlende Qualifikation

  • riskantes Verhalten

Umfeld/Umgebung

  • schlechte Beleuchtung

  • ungeordnete Verkehrswege

  • Stolperstellen

  • Witterungseinflüsse

Wie meldet man einen Arbeitsunfall?

Meldepflicht ab > 3 Tagen Arbeitsunfähigkeit

Die Unfallanzeige muss an:

  • die zuständige BG

  • und ggf. an die staatliche Arbeitsschutzbehörde (abhängig vom Bundesland)

Die Formulare stellen die BGs online bereit.

Wichtig:
Auch wenn Beschäftigte die Verletzung zunächst „kleinreden“, ist die Pflicht zur Meldung eindeutig – entscheidend ist die ärztlich bestätigte AU-Dauer.

Welcher Arzt bei Arbeitsunfall?

Bei einem Arbeitsunfall in Deutschland sollten Betroffene einen Durchgangsarzt (D-Arzt) aufsuchen. Der Durchgangsarzt hat eine spezielle Zulassung der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen und ist spezialisiert auf die Behandlung von Arbeits- und Wegeunfällen.

Warum ein Durchgangsarzt?

  1. Spezialisierte Behandlung: D-Ärzte haben spezielle Kenntnisse und Erfahrungen in der Behandlung von Verletzungen, die bei Arbeitsunfällen auftreten können.
  2. Nahtlose Dokumentation: Sie sorgen für eine kontinuierliche Dokumentation des Verletzungsverlaufs und leiten alle notwendigen Informationen an die Berufsgenossenschaft oder die zuständige Unfallkasse weiter.
  3. Koordination mit der BG: Bei schweren Verletzungen oder wenn eine längere Arbeitsunfähigkeit zu erwarten ist, stimmt sich der D-Arzt mit der Berufsgenossenschaft ab und sorgt dafür, dass die notwendigen Rehabilitationsmaßnahmen in die Wege geleitet werden.

Was ist, wenn kein Durchgangsarzt in der Nähe ist?

Sollte sich unmittelbar nach dem Unfall kein D-Arzt in der Nähe befinden, z.B. bei einem Notfall, kann selbstverständlich jeder Arzt oder jedes Krankenhaus für die Erstversorgung aufgesucht werden. Es ist aber wichtig, im Anschluss so schnell wie möglich einen D-Arzt zu konsultieren, damit der weitere Verlauf der Behandlung korrekt koordiniert und dokumentiert wird.

Wo findet man einen Durchgangsarzt?

Die Suche nach einem D-Arzt kann über die Websites der jeweiligen Berufsgenossenschaften erfolgen, oder auch durch eine einfache Internetrecherche. Oft sind in größeren Städten mehrere Durchgangsärzte ansässig, und auch viele Krankenhäuser verfügen über D-Ärzte.

Zusammenfassend ist bei einem Arbeitsunfall der Gang zum Durchgangsarzt essentiell, um sicherzustellen, dass die Behandlung nach den Richtlinien der Berufsgenossenschaften erfolgt und alle notwendigen Maßnahmen für eine schnelle Genesung eingeleitet werden.

Wer zahlt für einen Arbeitsunfall?

Bei einem Arbeitsunfall übernimmt nicht der Arbeitgeber, sondern ausschließlich die gesetzliche Unfallversicherung, also die zuständige Berufsgenossenschaft (BG), sämtliche Kosten. Das ist in § 26–28 SGB VII gesetzlich geregelt.

1. Wer trägt die Kosten der Behandlung?

Die Berufsgenossenschaft zahlt:

  • Arzt- und Krankenhauskosten

  • Behandlung beim Durchgangsarzt (D-Arzt)

  • Operationen, Reha, Physiotherapie

  • Medikamente, Hilfsmittel, Prothesen

  • Psychologische Betreuung (falls nötig)

Für Beschäftigte entstehen keine Zuzahlungen wie bei der Krankenkasse.

2. Wer zahlt Lohnfortzahlung nach einem Arbeitsunfall?

Die Finanzierung erfolgt in zwei Stufen:

1.–6. Woche:

Arbeitgeber zahlt die normale Lohnfortzahlung weiter (Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall).

ab der 7. Woche:

Die Berufsgenossenschaft zahlt Verletzten­geld, meist in Höhe von 80 % des Bruttoeinkommens (max. Netto).

3. Wer zahlt im schlimmsten Fall: Renten, Umschulung oder lebenslange Versorgung?

Die Berufsgenossenschaft übernimmt auch:

  • Renten bei dauerhaften Beeinträchtigungen

  • Leistungen zur beruflichen Wiedereingliederung

  • Umschulungen / Qualifizierungen

  • Pflegeleistungen

  • Hinterbliebenenrenten (bei tödlichen Unfällen)

Fazit

Ein Arbeitsunfall ist nicht nur ein unangenehmes Ereignis, sondern ein rechtlich klar definierter Versicherungsfall mit umfangreichen Pflichten für Arbeitgeber. Wer korrekte Meldewege kennt, Unfälle systematisch analysiert und Prävention ernst nimmt, schafft nicht nur Sicherheit – sondern stärkt die gesamte Arbeitsschutzorganisation.

Ein Arbeitsunfall kann jederzeit und überall passieren. Wichtig ist, dass Sie wissen, was in einem solchen Fall zu tun ist und wer für die Kosten aufkommt. Indem Sie sich mit dem Thema "Arbeitsunfall was tun" auseinandersetzen, sind Sie für den Ernstfall gewappnet und können sicherstellen, dass Sie die Unterstützung und Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wenn ein plötzliches, äußeres Ereignis während einer versicherten Tätigkeit zu einem Gesundheitsschaden führt.