Arbeitsschutz Gesetzliche Verordnungen

Feuchtarbeit im Betrieb – Pflichten, Risiken und Schutzmaßnahmen

Sicher arbeiten bei Feuchtarbeit

Feuchtarbeit gehört zu den meistunterschätzten Gefährdungen im betrieblichen Alltag. Ob Reinigung, Pflege, Gastronomie, Metallbearbeitung oder Labor – überall dort, wo Hände regelmäßig mit Wasser, Reinigungsmitteln oder anderen Flüssigkeiten in Kontakt kommen, steigt das Risiko für Hauterkrankungen erheblich. Die Arbeitsmedizin stuft Feuchtarbeit daher als Tätigkeiten mit erhöhtem Hautbelastungsrisiko ein. Unternehmen sind verpflichtet, diese Belastungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu bewerten, geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen und ihre Mitarbeitenden zu unterweisen. Eine sorgfältige Organisation schützt nicht nur die Gesundheit, sondern auch Produktivität und Rechtssicherheit.

Sicher arbeiten bei Feuchtarbeit – ITC Lexikon

Was ist Feuchtarbeit?

Feuchtarbeit umfasst Tätigkeiten, bei denen die Haut der Beschäftigten regelmäßig oder über längere Zeit mit Wasser oder wässrigen Lösungen in Kontakt kommt. Diese Arbeiten können zu erheblichen gesundheitlichen Belastungen führen, insbesondere zu Hauterkrankungen wie Dermatitis. Typische Beispiele für Feuchtarbeit finden sich in verschiedenen Branchen wie dem Bauwesen, der Gastronomie, dem Gesundheitswesen und der Reinigung.

Definition Feuchtarbeit

  • Hautkontakt mit Flüssigkeiten: Arbeiten, bei denen die Haut mehr als zwei Stunden pro Tag mit Wasser oder wässrigen Lösungen in Berührung kommt.
  • Tragen von undurchlässigen Handschuhen: Tätigkeiten, bei denen undurchlässige Handschuhe mehr als zwei Stunden pro Tag getragen werden.
  • Feuchtigkeitsreiche Tätigkeiten: Arbeiten, bei denen häufige Reinigungsprozesse mit wässrigen Lösungen durchgeführt werden.

Beispielen für Feuchtarbeit

  • Gastronomie und Lebensmittelindustrie: Tätigkeiten wie das Spülen von Geschirr, das Zubereiten von Lebensmitteln und das Reinigen von Arbeitsflächen.
  • Gesundheitswesen: Pflegerische Aufgaben, bei denen Patienten gewaschen oder medizinische Instrumente gereinigt werden.
  • Reinigungsbranche: Reinigung von Gebäuden, Fenstern und anderen Oberflächen.
  • Bauwesen: Arbeiten mit Beton oder Mörtel, die häufig mit Wasser angerührt werden.

Rechtliche Grundlagen und Vorschriften

In Deutschland unterliegt Feuchtarbeit strengen gesetzlichen Regelungen, die darauf abzielen, die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten. Diese Vorschriften sind in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und technischen Regeln festgehalten. Hier sind die wichtigsten rechtlichen Grundlagen und Vorschriften, die bei Feuchtarbeit zu beachten sind:

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Das Arbeitsschutzgesetz bildet die Grundlage für den betrieblichen Arbeitsschutz in Deutschland. Es verpflichtet Arbeitgeber, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten zu ergreifen. Dazu gehört auch die Bewertung und Minimierung von Gefährdungen durch Feuchtarbeit.

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

Die Gefahrstoffverordnung regelt den Umgang mit gefährlichen Stoffen am Arbeitsplatz und konkretisiert die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes. Sie enthält spezielle Bestimmungen zur Handhabung von Flüssigkeiten, die bei Feuchtarbeit verwendet werden.

Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe konkretisieren die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung. Sie bieten praxisnahe Lösungen und Schutzmaßnahmen, die bei Feuchtarbeit angewendet werden sollten. Beispielsweise TRGS 401, die sich speziell mit Hautschutz bei Tätigkeiten mit hautgefährdenden Stoffen befasst.

DGUV Vorschriften und Informationen

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) erlässt Vorschriften und stellt Informationen zur Verfügung, die den Arbeitsschutz betreffen. Wichtige DGUV Vorschriften für Feuchtarbeit umfassen:

  • DGUV Vorschrift 1: "Grundsätze der Prävention" - Diese Vorschrift legt allgemeine Anforderungen an die Präventionsmaßnahmen im Betrieb fest.
  • DGUV Regel 112-189: "Benutzung von Hautschutzmitteln" - Diese Regel gibt konkrete Anweisungen zur Auswahl und Anwendung von Hautschutzmitteln.

Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)

Diese Verordnung regelt die Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen. Beschäftigte, die regelmäßig Feuchtarbeit verrichten, haben Anspruch auf entsprechende Vorsorgeuntersuchungen, um frühzeitig gesundheitliche Beeinträchtigungen zu erkennen und vorzubeugen.

Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV)

Obwohl die OStrV primär den Schutz vor künstlicher optischer Strahlung regelt, kann sie in Bereichen, in denen Feuchtarbeit mit der Nutzung von UV-Licht zur Desinfektion einhergeht, relevant sein.

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Die Betriebssicherheitsverordnung regelt die Sicherheit von Arbeitsmitteln und Anlagen. Sie stellt sicher, dass die verwendeten Arbeitsmittel bei Feuchtarbeit sicher und für die spezifischen Bedingungen geeignet sind.

Technische Regeln und Verordnungen

Die Durchführung von Feuchtarbeit erfordert die Einhaltung spezifischer technischer Regeln und Verordnungen, um die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten. In Deutschland sind diese Regelungen detailliert ausgearbeitet und bilden einen wichtigen Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes.

Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)

TRGS 401: Gefährdung durch Hautkontakt – Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen Diese Regel befasst sich speziell mit der Gefährdung der Haut durch chemische Einwirkungen und mechanische Belastungen. Sie gibt Anweisungen zur Ermittlung und Beurteilung von Gefährdungen sowie zu Schutzmaßnahmen und Vorsorgeuntersuchungen.

TRGS 402: Ermittlung und Beurteilung der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Exposition durch Einatmen Obwohl der Fokus auf dem Einatmen von Gefahrstoffen liegt, sind die Prinzipien zur Ermittlung und Beurteilung auch für Feuchtarbeit relevant, insbesondere wenn es um das Handling von Chemikalien in wässrigen Lösungen geht.

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Regeln und Vorschriften

DGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention Diese Vorschrift stellt die allgemeinen Präventionsgrundsätze dar, die in allen Bereichen des Arbeitsschutzes, einschließlich Feuchtarbeit, gelten. Sie legt die Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Hinblick auf Sicherheits- und Gesundheitsmaßnahmen fest.

DGUV Regel 112-189: Benutzung von Hautschutzmitteln Diese Regel spezifiziert die Auswahl und Verwendung von Hautschutzmitteln bei Tätigkeiten, die mit Feuchtarbeit verbunden sind. Sie umfasst Richtlinien zur Auswahl geeigneter Produkte, zur Anwendung und zur Hautpflege nach der Arbeit.

Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)

Die ArbMedVV legt die Anforderungen an die arbeitsmedizinische Vorsorge fest. Beschäftigte, die regelmäßig Feuchtarbeit verrichten, haben Anspruch auf präventive Untersuchungen, um gesundheitliche Beeinträchtigungen frühzeitig zu erkennen und vorzubeugen. Diese Vorsorge umfasst:

  • Erstuntersuchungen: Vor Beginn der Feuchtarbeit.
  • Nachuntersuchungen: Regelmäßige Intervalle zur Überwachung der Gesundheit der Mitarbeiter.

Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV)

Diese Verordnung regelt den Schutz vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung. In Bereichen, in denen Feuchtarbeit mit der Nutzung von UV-Licht zur Desinfektion verbunden ist, müssen die entsprechenden Schutzmaßnahmen gemäß OStrV umgesetzt werden.

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Die BetrSichV stellt sicher, dass die verwendeten Arbeitsmittel und Anlagen sicher sind und den spezifischen Bedingungen der Feuchtarbeit standhalten. Diese Verordnung beinhaltet:

  • Gefährdungsbeurteilung: Regelmäßige Überprüfung und Dokumentation der Gefährdungen, die von Arbeitsmitteln ausgehen.
  • Schutzmaßnahmen: Technische und organisatorische Maßnahmen zur Minimierung der Risiken.

Weitere relevante Verordnungen und Richtlinien

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Die GefStoffV regelt den Umgang mit gefährlichen Stoffen am Arbeitsplatz und enthält spezielle Bestimmungen für Tätigkeiten, die eine Exposition gegenüber wasserbasierten Chemikalien beinhalten.

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Diese Verordnung enthält Anforderungen an die Gestaltung von Arbeitsstätten, einschließlich der Bereitstellung geeigneter Sanitäreinrichtungen und Hautreinigungsmittel für Mitarbeiter, die Feuchtarbeit verrichten.

Umsetzung der Technischen Regeln und Verordnungen

Arbeitgeber sind verpflichtet, diese technischen Regeln und Verordnungen in ihrem Betrieb umzusetzen. Dies umfasst:

  • Erstellung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen: Regelmäßige Überprüfung der Arbeitsbedingungen und Dokumentation der Ergebnisse.
  • Durchführung von Schulungen und Unterweisungen: Regelmäßige Information der Mitarbeiter über die geltenden Vorschriften und die richtigen Schutzmaßnahmen.
  • Bereitstellung von Schutzmitteln: Bereitstellung und Wartung von geeigneten Hautschutzmitteln und Schutzkleidung.
  • Überwachung und Kontrolle: Regelmäßige Kontrolle der Einhaltung der Maßnahmen und Anpassung der Schutzmaßnahmen bei Bedarf.

Durch die konsequente Einhaltung dieser technischen Regeln und Verordnungen können Arbeitgeber die Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeiter bei Feuchtarbeit wirksam schützen.

Gesundheitsrisiken und Schutzmaßnahmen

Feuchtarbeit birgt verschiedene Gesundheitsrisiken, insbesondere für die Haut. Um diese Risiken zu minimieren und die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen, sind spezifische Schutzmaßnahmen erforderlich.

Gesundheitsrisiken

1. Hauterkrankungen Der häufigste Gesundheitsrisiko bei Feuchtarbeit sind Hauterkrankungen. Diese können entstehen durch:

  • Austrocknung der Haut: Häufiger Kontakt mit Wasser und Reinigungsmitteln kann die Hautbarriere schädigen und zu trockener, rissiger Haut führen.
  • Kontaktdermatitis: Allergische oder irritative Dermatitis kann durch den Kontakt mit Chemikalien und Reinigungsmitteln verursacht werden.
  • Ekzeme: Wiederholte Feuchtarbeit kann chronische Ekzeme auslösen, die schwer zu behandeln sind.

2. Infektionen Mikroverletzungen der Haut, die durch häufiges Waschen und die Einwirkung von Wasser entstehen, können Eintrittspforten für Bakterien und Pilze sein, was das Risiko für Hautinfektionen erhöht.

3. Langfristige Hautschäden Langfristige oder unbehandelte Hautprobleme können zu dauerhaften Hautschäden führen, die die Lebensqualität und Arbeitsfähigkeit der betroffenen Mitarbeiter beeinträchtigen.

Schutzmaßnahmen

1. Verwendung von Hautschutzmitteln Hautschutzmittel sind eine der wichtigsten Maßnahmen zur Prävention von Hauterkrankungen:

  • Vor der Arbeit: Schutzcremes oder -gels, die eine Barriere gegen Wasser und Chemikalien bilden.
  • Während der Arbeit: Regenerierende Hautschutzmittel, die die Haut während der Exposition unterstützen.
  • Nach der Arbeit: Pflegecremes, die die Hautregeneration fördern und Feuchtigkeit spenden.

2. Tragen von Schutzkleidung und Handschuhen

  • Wasserdichte Handschuhe: Verwendung von Handschuhen, die das Eindringen von Wasser und Chemikalien verhindern. Handschuhe sollten regelmäßig gewechselt werden, um ihre Schutzwirkung zu erhalten.
  • Schutzkleidung: Tragen von wasserabweisender Kleidung, um den Kontakt der Haut mit Feuchtigkeit zu minimieren.

3. Schulungen und Unterweisungen Regelmäßige Schulungen der Mitarbeiter sind entscheidend, um das Bewusstsein für die Risiken der Feuchtarbeit zu schärfen und die richtigen Schutzmaßnahmen zu vermitteln:

  • Erkennen von Hautproblemen: Mitarbeiter sollten lernen, frühe Anzeichen von Hauterkrankungen zu erkennen und rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen.
  • Richtige Anwendung von Schutzmitteln: Schulungen zur korrekten Anwendung und Auswahl von Hautschutzmitteln und Schutzkleidung.

4. Arbeitsorganisation und Pausen Die Organisation der Arbeit kann helfen, die Belastung durch Feuchtarbeit zu reduzieren:

  • Rotationssysteme: Regelmäßiger Wechsel der Aufgaben, um die Expositionszeit gegenüber Feuchtigkeit zu minimieren.
  • Pausen: Regelmäßige Pausen, in denen die Haut trocknen und regenerieren kann.

5. Arbeitsplatzgestaltung Eine gute Gestaltung des Arbeitsplatzes kann das Risiko von Hautproblemen verringern:

  • Ergonomische Arbeitsmittel: Verwendung von Werkzeugen und Geräten, die den direkten Hautkontakt mit Wasser und Chemikalien reduzieren.
  • Sanitäreinrichtungen: Bereitstellung von geeigneten Handwasch- und Hautpflegemitteln in Waschräumen.

6. Regelmäßige Hautuntersuchungen Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen helfen, Hauterkrankungen frühzeitig zu erkennen und zu behandeln:

  • Erstuntersuchungen: Vor Beginn der Feuchtarbeit, um den Gesundheitszustand der Haut zu bewerten.
  • Regelmäßige Nachuntersuchungen: Überwachung der Hautgesundheit während der Beschäftigung.

Die Einhaltung dieser Schutzmaßnahmen und die kontinuierliche Sensibilisierung der Mitarbeiter sind essenziell, um die Gesundheitsrisiken bei Feuchtarbeit zu minimieren. Durch die Kombination aus Prävention, Schulung und medizinischer Überwachung können Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam dazu beitragen, eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung zu gewährleisten.

Fazit

Feuchtarbeit ist ein Gesundheitsrisiko, das oft erst dann sichtbar wird, wenn Beschwerden oder Ausfallzeiten auftreten. Dabei lassen sich viele Probleme durch klare Organisation, geeignete Schutzmaßnahmen und regelmäßige Unterweisung vermeiden. Arbeitgeber müssen Feuchtarbeit im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung erfassen, dokumentieren und technische sowie organisatorische Maßnahmen priorisieren. Hautschutzpläne, geeignete Handschuhe, Dosiersysteme, Arbeitszeitbegrenzungen und arbeitsmedizinische Beratung sind zentrale Bausteine. Ein professioneller Umgang mit Feuchtarbeit schützt Beschäftigte, verhindert Hauterkrankungen und sorgt für einen sicheren, effizienten Arbeitsalltag.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Feuchtarbeit liegt vor, wenn Hände mindestens zwei Stunden pro Tag in Kontakt mit Wasser sind, häufig gewaschen werden oder Tätigkeiten mit Flüssigkeiten, Reinigungsmitteln oder nassen Arbeitsbereichen ausgeführt werden.