Die Schulung vermittelt das Fachwissen, um Anschlag- und Zurrmittel sachgerecht zu prüfen, Schäden zu bewerten und Ergebnisse zu dokumentieren. Qualifizieren Sie geeignete Beschäftigte für betriebliche Prüfaufgaben.
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Anschlagketten, Rundschlingen, Hebebänder und Anschlagseile sind beim Heben von Lasten hohen mechanischen Belastungen ausgesetzt. Verschleiß, Schnitte, Verformungen, Korrosion oder beschädigte Verbindungsteile können ihre Tragfähigkeit beeinträchtigen.
Der Arbeitgeber muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln, welche Prüfungen erforderlich sind und in welchen Abständen sie durchgeführt werden müssen. Arbeitsmittel, die schädigenden Einflüssen ausgesetzt sind und dadurch Beschäftigte gefährden können, müssen wiederkehrend durch eine zur Prüfung befähigte Person geprüft werden. Nach Schäden, Überlastungen oder prüfpflichtigen Änderungen können zusätzliche Prüfungen erforderlich sein.
Die ITC Graf GmbH bietet umfassende Schulungen zur befähigten Person für Anschlagmittel und Zurrmittel, abgestimmt auf die jeweiligen Einsatzbereiche – von Rundschlingen und Hebebändern nach DIN EN 1492 über Anschlagketten nach DIN EN 818 bis hin zu Drahtseilen nach DIN 685.
Teilnehmende lernen, Anschlagmittel fachgerecht zu prüfen, Verschleiß und Beschädigungen zu erkennen sowie die Ergebnisse rechtssicher zu dokumentieren.
Unsere Schulungen kombinieren fundiertes Regelwissen mit praxisnahen Übungen und aktuellen Prüfvorgaben. Mit ITC Graf erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen und sichern dauerhaft die Betriebssicherheit Ihrer Hebetechnik.
ITC Graf steht für zertifizierte Weiterbildung, praxisorientierte Lehrinhalte und nachhaltige Arbeitssicherheitskompetenz – für sichere Hebevorgänge in jedem Einsatzbereich.
Nächste Termine zum Thema
Zeitraum: 21.09.2026 – 21.10.2026 KW 39 – KW 43
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Anschlagmittel stellen die Verbindung zwischen dem Hebezeug beziehungsweise Lastaufnahmemittel und der Last her. Dazu gehören beispielsweise:
Von Anschlagmitteln sind Lastaufnahmemittel zu unterscheiden. Dazu zählen beispielsweise Traversen, Hebeklemmen, Greifer, Lasthebemagnete und C-Haken. Sie nehmen die Last auf, ohne selbst Bestandteil des Hebezeugs zu sein.
Tragmittel wie Kranseile oder Hubketten sind dagegen dauerhaft mit dem Hebezeug verbunden und gehören nicht zu den Anschlagmitteln. Die DGUV Regel 109-017 gilt für Lastaufnahme- und Anschlagmittel im Hebezeugbetrieb, nicht jedoch für Tragmittel.
Gemäß § 14 BetrSichV müssen alle Arbeitsmittel, zu denen auch Anschlagmittel zählen, vor der ersten Inbetriebnahme und wiederkehrend in regelmäßigen Abständen durch eine befähigte Person geprüft werden. Der Unternehmer ist verantwortlich, diese Prüfungen zu organisieren und zu dokumentieren.
Diese regelmäßigen Prüfungen dienen nicht nur der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben, sondern vor allem dem Schutz der Beschäftigten – denn beschädigte oder fehlerhafte Anschlagmittel können zu schweren Unfällen, Lastabstürzen oder Personenschäden führen.
Anschlagmittel werden zum Heben und Bewegen von Lasten eingesetzt. Zurrmittel sichern Ladung während eines Transports gegen Verrutschen, Kippen oder Herabfallen.
Zu den Zurrmitteln gehören beispielsweise Zurrgurte, Zurrketten und Zurrdrahtseile. Ein Zurrgurt darf nicht als Hebeband verwendet werden. Ebenso darf ein ausschließlich zum Heben vorgesehenes Anschlagmittel nicht ohne entsprechende Eignung zur Ladungssicherung eingesetzt werden.
Da eure Schulung sowohl Anschlagmittel als auch Zurrmittel behandelt, sollte diese Abgrenzung auf der Landingpage sichtbar sein. Das Hauptkeyword bleibt dennoch „Anschlagmittel prüfen“, weil hierfür die stärkeren Ranking-Signale vorhanden sind.
Wiederkehrende Prüfungen müssen von einer Person durchgeführt werden, die für die konkrete Prüfaufgabe geeignet ist. Nach der Betriebssicherheitsverordnung und TRBS 1203 gehören dazu insbesondere eine passende berufliche Qualifikation, praktische Erfahrung und eine zeitnahe Tätigkeit im betreffenden Aufgabenbereich.
Das bedeutet:
Die Schulung bei ITC vermittelt die prüfungsspezifischen Kenntnisse, unter anderem zu Anschlagmittelarten, typischen Schäden, Ablegereife und Dokumentation. Ob eine Person anschließend alle Voraussetzungen einer befähigten Person erfüllt, muss der Arbeitgeber anhand ihrer gesamten Qualifikation und Erfahrung beurteilen. Erst nach erfolgreicher Schulung und entsprechender Dokumentation dürfen diese Personen Prüfungen rechtssicher durchführen.
Die Begriffe „Sachkundiger für Anschlagmittel“ und „Anschlagmittelprüfer“ werden in der Praxis weiterhin verwendet. Rechtlich maßgeblich ist im Zusammenhang mit der Betriebssicherheitsverordnung die „zur Prüfung befähigte Person“.
Die Schulung bereitet geeignete Beschäftigte auf die sachgerechte Prüfung von Anschlag- und Zurrmitteln vor. Die Teilnehmenden lernen, unterschiedliche Bauarten zu erkennen, ihren Zustand zu beurteilen und Prüfergebnisse nachvollziehbar festzuhalten.
Zu den zentralen Themen gehören:
Aktuelle Inhalte, Schulungsformate, Termine und Preise finden Sie auf der Produktseite. Bei Inhouse-Schulungen können die Inhalte auf Kundenwünsche angepasst werden.
Die Schulung richtet sich an Beschäftigte, die Anschlag- oder Zurrmittel verwenden, verwalten, instand halten oder künftig prüfen sollen. Dazu zählen beispielsweise Mitarbeitende aus Instandhaltung, Logistik, Lager, Produktion, Montage und betrieblichem Arbeitsschutz.
Technisches Verständnis und praktische Erfahrung im Umgang mit den betreffenden Arbeitsmitteln sind wichtige Voraussetzungen. Vor der späteren Beauftragung muss der Arbeitgeber prüfen, ob die Person aufgrund ihrer Ausbildung, Erfahrung und Tätigkeit für den vorgesehenen Prüfumfang geeignet ist.
Das Seminarzertifikat dokumentiert die absolvierte Weiterbildung. Es ersetzt nicht automatisch die betriebliche Auswahl und Festlegung des Prüfauftrags.
Die Verantwortung bei der Prüfung von Anschlagmitteln ist groß – ein einziger Fehler kann schwerwiegende Folgen haben. Wird ein defektes oder ungeprüftes Anschlagmittel eingesetzt und kommt es zu einem Unfall, trägt in der Regel der Unternehmer oder die beauftragte befähigte Person die Verantwortung.
Gemäß § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und § 15 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass nur geprüfte und sichere Arbeitsmittel verwendet werden. Kommt es aufgrund unterlassener oder fehlerhafter Prüfungen zu einem Unfall, drohen Bußgelder, zivilrechtliche Schadensersatzforderungen und im schlimmsten Fall strafrechtliche Konsequenzen.
Auch die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ betont die Pflicht, nur ausreichend qualifiziertes Personal mit sicherheitsrelevanten Prüfungen zu beauftragen. Eine befähigte Person trägt damit eine hohe Verantwortung für Menschen, Material und Betriebssicherheit.
Darüber hinaus schützt eine nachweislich geschulte befähigte Person nicht nur die Mitarbeitenden, sondern auch das Unternehmen selbst – denn nur dokumentierte, fachgerechte Prüfungen bieten im Schadensfall Rechtssicherheit gegenüber Behörden oder Versicherungen.
Die Qualifikation als befähigte Person bleibt grundsätzlich unbefristet gültig, Allerdings schreibt die Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS 1203) vor, dass Fachkenntnisse regelmäßig aktualisiert werden müssen, um dem Stand der Technik, den aktuellen Normen und gesetzlichen Änderungen zu entsprechen.
In der Praxis bedeutet das:
Spätestens alle drei bis fünf Jahre sollte eine Auffrischung oder Weiterbildung besucht werden – vor allem, wenn sich Vorschriften (z. B. DGUV-Regeln oder BetrSichV) ändern, neue Prüfverfahren eingeführt werden oder längere Zeit keine Prüftätigkeit erfolgt ist.
Unternehmen sind verpflichtet, sicherzustellen, dass nur qualifizierte und aktuell geschulte Personen als befähigte Personen eingesetzt werden. Im Schadensfall muss der Nachweis über Schulung, Erfahrung und zeitnahe Tätigkeit erbracht werden – fehlt dieser, kann die Qualifikation nicht mehr als gültig anerkannt werden.
Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel müssen entsprechend ihren Einsatzbedingungen und den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung geprüft werden. In der betrieblichen Praxis bildet die mindestens jährliche Prüfung häufig den Grundrhythmus. Bei besonders hoher Beanspruchung, aggressiven Umgebungsbedingungen oder häufig festgestellten Schäden können kürzere Prüffristen erforderlich sein.
Zusätzlich müssen Beschäftigte Anschlagmittel vor der Verwendung auf offensichtliche Mängel kontrollieren. Nach außergewöhnlichen Ereignissen wie Überlastung, Beschädigung oder einem Unfall ist zu prüfen, ob das Arbeitsmittel vor der weiteren Verwendung einer zusätzlichen Prüfung unterzogen werden muss.
Unternehmen können geeignete Beschäftigte bei ITC zur Prüfung von Anschlag- und Zurrmitteln qualifizieren. Dieser Weg bietet sich besonders an, wenn viele Arbeitsmittel vorhanden sind, Prüfungen regelmäßig anfallen und intern ausreichende Erfahrung verfügbar ist.
Fehlen geeignete Beschäftigte oder interne Kapazitäten, kann die Prüfung der Anschlag- und Lastaufnahmemittel an MPS vergeben werden. Der Prüfservice umfasst die Kontrolle der einzelnen Prüfobjekte, die Bewertung festgestellter Mängel und die Dokumentation der Ergebnisse.
Wählen Sie die passende Schulung oder lassen Sie sich persönlich beraten.
Grundseminar zur befähigten Person zur Prüfung von Anschlagmitteln
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Frischen Sie Ihr Wissen auf und lernen Sie die neuen Vorschriften zur Prüfung von Anschlagmitteln kennen.
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In dieser Schulung erwerben Sie das Wissen und die praktischen Fähigkeiten, um als befähigte Person gemäß DGUV Regel 112-198/199 und TRBS 1203 eigenständig Prüfungen von PSAgA durchzuführen.
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Mit unserer Schulung „Befähigte Person – Kranprüfer“ qualifizieren Sie Ihre Mitarbeitenden, die wiederkehrenden Prüfungen rechtssicher, fachkundig und effizient selbst durchzuführen.
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