Eine Anschlagmittel-Prüfung muss regelmäßig durchgeführt werden, um die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter gewährleisten zu können. Da oft schwere Belastungen auf die Anschlagmittel einwirken, müssen sie regelmäßig überprüft werden. Betreiben Sie solche Arbeitsmittel, sind Sie dazu verpflichtet, sie regelmäßig überprüfen zu lassen. Wollen Sie eine Anschlagmittel-Prüfung durchführen, müssen Sie eine befähigte Person mit der Prüfung beauftragen. Sie wollen wissen, worauf es bei einer solchen Prüfung ankommt? Worauf müssen Sie als Betreiber achten? Hier bei ITC Graf erfahren Sie alles über die Anschlagmittel-Prüfung.
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Wer als Arbeitsmittel Anschlagmittel verwendet, der muss diesbezüglich regelmäßig eine Prüfung vornehmen. Doch was ist eigentlich ein Anschlagmittel? Obwohl ein Anschlagmittel nicht direkt zum Hebezug zählt, muss es regelmäßig geprüft werden. Schließlich stellt ein Anschlagmittel die Verbindung zwischen dem Tragemittel und der Last her. Doch sorgt es auch für eine Verbindung zwischen dem Tragemittel und dem Lastaufnahmemittel. Anschlagmittel sind vor allem deswegen wichtig, weil mit ihnen schwere Lasten transportiert werden können. Beliebte Anschlagmittel sind Seile oder Ketten.
Die Tragfähigkeit muss zwingend beachtet werden, wenn ein Anschlagmittel zum Einsatz kommt. Doch neben der Tragfähigkeit müssen auch andere Faktoren berücksichtigt werden, wenn Sie die Sicherheit in Ihrem Unternehmen gewährleisten wollen. Aus diesem Grund ist eine Anschlagmittel-Prüfung äußerst wichtig.
Eine Anschlagmittel-Prüfung darf lediglich von befähigten Personen durchgeführt werden. Die befähigten Personen müssen eine Sachkunde-Prüfung nach BetrSichV §2 (6) und dem ArbschG § 7 abgelegt haben. Ein Sachkundiger für Anschlagmittel kennt seine Aufgaben, Rechte und Pflichten ganz genau. Ebenso weiß ein Sachkundiger, worauf es bei der Instandhaltung von Anschlagmitteln ankommt. Doch auch, wie Anschlagmittel gelagert werden müssen, weiß ein Sachkundiger für Anschlagmittel ganz genau. Eine wiederkehrende Anschlagmittel-Prüfung wird nach DGUV-R 100-500 durchgeführt. Die meisten Sachkundigen führen die Prüfung herstellerunabhängig und deutschlandweit durch. Die befähigte Person führt die Prüfung durch und berät das Unternehmen ausführlich. So kann die Sicherheit im Unternehmen durchgehend garantiert werden.
Inhaltsverzeichnis
Alle Arbeitsmittel müssen bei einer Sicht- und Funktionsprüfung gründlich überprüft werden. Bei der Anschlagmittel-Prüfung werden vor allem Anschlagmittel umfassend kontrolliert. Befähigte Personen, welche die Prüfung durchführen, müssen unbedingt die Vorschriften und Normen der geltenden Gesetze beachten. Wurden Mängel bei einer Anschlagmittel-Prüfung gefunden, müssen diese im Protokoll berücksichtigt werden. Sämtliche Anschlagmittel werden bei dieser Prüfung untersucht. Ob Seile, Ketten oder Hebebänder: Neben den klassischen Arbeitsmitteln werden auch lösbare Verbindungsstellen gründlich überprüft. Doch auch die Lastaufnahmemittel werden überprüft. Mit Lastaufnahmemittel sind zum Beispiel Teleskopgabeln, Traversen, Klemmen, Greifer und Fassheber gemeint.
Bei einer Anschlagmittel-Prüfung können hin und wieder mal Beschädigungen oder Mängel auftreten. Knicke, Brüche oder Verschleiß werden zum Beispiel als Mängel angesehen. Sobald Mängel bei der Prüfung festgestellt wurden, müssen Sie diese so schnell wie möglich beseitigen. Führen Sie die Reparaturen oder Instandsetzungen doch einfach mit der wiederkehrenden Anschlagmittel-Prüfung durch. Die Durchführung ist nicht nur schnell gemacht, sondern auch besonders kostengünstig. Wurden bei der Prüfung erhebliche Mängel festgestellt, die Sie unbedingt beheben müssen, sollten Sie dies so schnell wie möglich erledigen.
Nach Behebung der Mängel führen sachkundige Prüfer die erneute Anschlagmittel-Prüfung schnellstmöglich bei Ihnen durch. Schließlich wollen Sie wieder auf der sicheren Seite sein und Ihre Mitarbeiter im Zuge des Arbeitsschutzes nicht gefährden. Werden Anschlagmittel regelmäßig geprüft, verringern sich die Ausfallzeiten der Geräte. Die Standzeiten werden hingegen erhöht.
Nach der Anschlagmittel-Prüfung bekommen Sie Ihre Prüfergebnisse direkt mitgeteilt. Schließlich wird jeder Schritt der Prüfung dokumentiert. Wurden Mängel bei der Prüfung festgestellt, werden diese ins Protokoll aufgenommen. Nach jeder Prüfung erfolgt ein Eintrag ins Prüfbuch. Damit Sie nachweisen können, dass eine Prüfung stattgefunden hat, bekommen Sie ein separates Prüfprotokoll. In diesem Prüfprotokoll steht das Ergebnis der Anschlagmittel-Prüfung geschrieben. Wurde die Anschlagmittel-Prüfung ohne Mängel beendet, erhalten Sie die entsprechende Prüfplakette. Auf der Prüfplakette steht übrigens auch der nächste Prüftermin.
Anschlagmittel können jahrelang verwendet werden. Allerdings können diese nur so lange von Ihrem Betrieb verwendet werden, bis sie eine gewisse Verschleißgrenze erreicht haben. Die Verschleißgrenzen sind in der DIN EN 121952-4 geregelt. Wann weisen Anschlagmittel also eine Ablegereife auf? Bevor eine Anschlagmittel-Prüfung durchgeführt wird, sollten Sie Ihre Anschlagmittel gründlich überprüfen. Auch die Zurrdrahtseile können eine bestimmte Verschleißgrenze erreichen. Sollte die Pressklemme kaputt sein oder sollte ein Drahtbruch vorliegen, ist ein Austausch der Zurrdrahtseile dringend zu empfehlen.
Ebenso dürfen Zurrketten keinen übermäßigen Verschleiß vorweisen. Hat das Kettenglied über 10 Prozent abgenommen oder hat sich das Kettenglied um ungefähr 5 Prozent gedehnt, muss dieses Anschlagmittel ausgetauscht werden. Genauso kommt es bei Spanngurten darauf an, wie stark die Einschnitte sind. Sind grobe Schäden an den Nähten zu erkennen, ist es ratsam, das Arbeitsmittel zu ersetzen. Lassen Sie diese Schäden einfach so stehen, werden Ihnen spätestens bei der Anschlagmittel-Prüfung Mängel zugeschrieben. Bei Hebebändern ist die Ablegereife erreicht, wenn erhebliche Mängel an den tragenden Nähten zu erkennen sind. Lassen Sie die Anschlagmittel-Prüfung schnell und fachgerecht durchführen, um die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter nicht zu gefährden.