gemäß § 37 DGUV Vorschrift 68
In unserem Seminar vertiefen Sie Ihr Wissen, um die Rolle einer qualifizierten Befähigten Person zur Prüfung von Flurförderzeugen zu übernehmen. Die Inhalte orientieren sich am § 37 DGUV Vorschrift 68 (vormals BGV D27). Sie werden mit den rechtlichen Anforderungen für die erste Inbetriebnahme und die fortlaufenden Kontrollen von Flurförderzeugen vertraut gemacht. Unsere praxisorientierte Trainer leiten Sie durch die Untersuchungsprozesse des Gabelstaplers und die Identifikation von Mängeln. Darüber hinaus werden gängige Schwierigkeiten bei der Durchführung der Prüfungen und die notwendigen Dokumentationsprozesse im Seminar behandelt.
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Gemäß §14, Absatz 2 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) müssen Arbeitsmittel, die potenziell schädigenden Einflüssen unterliegen, regelmäßig von einer qualifizierten Person kontrolliert werden. Die Qualifikationen, die diese Person gemäß §2, Absatz 6 der BetrSichV erfüllen muss, umfassen eine berufliche Ausbildung, Berufserfahrung und eine aktuelle berufliche Tätigkeit. Insbesondere Personen, die zur Inspektion von Flurförderzeugen befähigt sind, sollten über umfassende Kenntnisse in den Bereichen Arbeitsschutz, Unfallvermeidung, Richtlinien und allgemein anerkannte technische Regeln verfügen. Diese Kenntnisse sind notwendig, um den sicheren Betrieb der Arbeitsmittel beurteilen zu können.
Qualifikation
Sie wollen als befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen tätig sein? Wir qualifizieren Sie dazu.
Aufbauseminar
Frischen Sie Ihr Wissen als befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen auf.
Flurförderzeuge sind wesentliche Elemente in der Logistikbranche und tragen erheblich zur Effizienz von Lager- und Transportprozessen bei. Die Sicherheit beim Betrieb dieser Geräte ist jedoch von entscheidender Bedeutung. Hier kommt die Rolle der befähigten Person zur Prüfung von Flurförderzeugen ins Spiel. In diesem Artikel werden wir uns mit den Kenntnissen und Pflichten befassen, die Sie als befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen benötigen.
Nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Deutschland ist es zwingend erforderlich, dass Flurförderzeuge in regelmäßigen Abständen von einer befähigten Person zur Prüfung von Flurförderzeugen geprüft werden. Eine befähigte Person ist jemand, der aufgrund seiner Ausbildung, Berufserfahrung und laufenden beruflichen Tätigkeit die nötigen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel hat. Außerdem sollte die befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen mit den relevanten staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und allgemein anerkannten technischen Regeln (z.B. DIN-Normen, VDE-Bestimmungen, technische Regeln) vertraut sein.
Inhaltsverzeichnis
Die befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen sollte umfangreiche Kenntnisse über die Arbeitsweise, potenzielle Risiken und sicherheitsrelevante Komponenten dieser Geräte besitzen. Die Fähigkeit, Sicherheitsmängel zu erkennen und geeignete Maßnahmen zur Behebung vorzuschlagen, ist ebenso wichtig. Zudem sollte die befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen Inspektionen durchführen und dokumentieren können.
Die Prüfung von Flurförderzeugen sollte mindestens einmal jährlich stattfinden. Je nach Intensität des Gebrauchs und dem spezifischen Arbeitsumfeld können jedoch häufigere Prüfungen erforderlich sein. Die Prüfung sollte eine gründliche Untersuchung der sicherheitsrelevanten Teile des Gerätes umfassen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Bremsen, Lenkung, Warnvorrichtungen, Lastaufnahmemittel und Sicherheitsvorrichtungen.
Als befähigte Person sind Sie nicht nur für die Durchführung der Prüfung verantwortlich, sondern auch für die ordnungsgemäße Dokumentation. Dies umfasst den Bericht über den Zustand des Flurförderzeugs, die Feststellung von Mängeln und die Empfehlungen für deren Behebung. Diese Dokumente sollten sorgfältig aufbewahrt werden, da sie bei zukünftigen Prüfungen, bei Unfällen oder bei einer behördlichen Überprüfung als Nachweis dienen können.