Sicherheitstechnische Betreuung

Befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen (Gabelstapler)

gemäß § 37 DGUV Vorschrift 68

In unserem Seminar vertiefen Sie Ihr Wissen, um die Rolle einer qualifizierten Befähigten Person zur Prüfung von Flurförderzeugen zu übernehmen. Die Inhalte orientieren sich am § 37 DGUV Vorschrift 68 (vormals BGV D27). Sie werden mit den rechtlichen Anforderungen für die erste Inbetriebnahme und die fortlaufenden Kontrollen von Flurförderzeugen vertraut gemacht. Unsere praxisorientierte Trainer leiten Sie durch die Untersuchungsprozesse des Gabelstaplers und die Identifikation von Mängeln. Darüber hinaus werden gängige Schwierigkeiten bei der Durchführung der Prüfungen und die notwendigen Dokumentationsprozesse im Seminar behandelt.

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Befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen

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Flurförderzeuge prüfen - Qualifizierung zur befähigten Person

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Gemäß §14, Absatz 2 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) müssen Arbeitsmittel, die potenziell schädigenden Einflüssen unterliegen, regelmäßig von einer qualifizierten Person kontrolliert werden. Die Qualifikationen, die diese Person gemäß §2, Absatz 6 der BetrSichV erfüllen muss, umfassen eine berufliche Ausbildung, Berufserfahrung und eine aktuelle berufliche Tätigkeit. Insbesondere Personen, die zur Inspektion von Flurförderzeugen befähigt sind, sollten über umfassende Kenntnisse in den Bereichen Arbeitsschutz, Unfallvermeidung, Richtlinien und allgemein anerkannte technische Regeln verfügen. Diese Kenntnisse sind notwendig, um den sicheren Betrieb der Arbeitsmittel beurteilen zu können. 

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Qualifikation

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Befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen

Befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen

Alles was Sie als Befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen wissen müssen

Flurförderzeuge sind wesentliche Elemente in der Logistikbranche und tragen erheblich zur Effizienz von Lager- und Transportprozessen bei. Die Sicherheit beim Betrieb dieser Geräte ist jedoch von entscheidender Bedeutung. Hier kommt die Rolle der befähigten Person zur Prüfung von Flurförderzeugen ins Spiel. In diesem Artikel werden wir uns mit den Kenntnissen und Pflichten befassen, die Sie als befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen benötigen.

Damit keine Frage ungeklärt bleibt. Unser FAQ

Was ist eine befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen?
Eine befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen ist eine Person, die aufgrund ihrer Ausbildung, Berufserfahrung und fortlaufenden beruflichen Tätigkeit die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung dieser Geräte besitzt. Sie muss mit den relevanten staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und allgemein anerkannten technischen Regeln vertraut sein.
Wie oft muss die Prüfung von Flurförderzeugen durch eine befähigte Person erfolgen?
Nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sollte die Prüfung von Flurförderzeugen mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person stattfinden. Abhängig von der Intensität des Einsatzes und dem spezifischen Arbeitsumfeld könnten jedoch häufigere Prüfungen notwendig sein.
Was sollte eine befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen während einer Prüfung beachten?
Die befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen sollte eine gründliche Untersuchung aller sicherheitsrelevanten Teile des Geräts durchführen. Dazu gehören Bremsen, Lenkung, Warnvorrichtungen, Lastaufnahmemittel und Sicherheitsvorrichtungen. Außerdem sollte sie in der Lage sein, Sicherheitsmängel zu erkennen und geeignete Maßnahmen zur Behebung vorzuschlagen.
Was sind die Anforderungen an die Dokumentation einer Prüfung von Flurförderzeugen durch eine befähigte Person?
Als befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen müssen Sie nicht nur die Prüfung selbst durchführen, sondern auch eine umfassende Dokumentation erstellen. Dies beinhaltet Berichte über den Zustand des Flurförderzeugs, das Feststellen von Mängeln und Empfehlungen für deren Behebung. Diese Dokumente sollten sorgfältig aufbewahrt werden, da sie bei zukünftigen Prüfungen, Unfällen oder behördlichen Kontrollen als Beweismittel dienen können.
Warum ist Fortbildung für eine befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen wichtig?
Technologien rund um Flurförderzeuge entwickeln sich ständig weiter. Daher ist es von großer Bedeutung, dass Sie als befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen Ihre Kenntnisse ständig aktualisieren und erweitern. Fortbildung ermöglicht es Ihnen, mit den neuesten technischen Entwicklungen Schritt zu halten und sicherzustellen, dass Sie Ihre Prüfungs- und Sicherheitsaufgaben effektiv erfüllen können.
Welche rechtlichen Vorschriften regeln die Prüfung von Flurförderzeugen durch eine befähigte Person?
Die Prüfung von Flurförderzeugen unterliegt verschiedenen gesetzlichen Bestimmungen, wie der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der DGUV Vorschrift 68 (bisher BGV D27).
Welche Qualifikationen und Kenntnisse sind für eine "Befähigte Person" zur Prüfung von Flurförderzeugen erforderlich?
Eine "Befähigte Person" muss eine fachspezifische Ausbildung im Umgang mit Flurförderzeugen absolviert haben und über entsprechende Kenntnisse in Mechanik, Elektrik und Arbeitssicherheit verfügen.
Wer ist dafür verantwortlich, eine "Befähigte Person" für die Prüfung von Flurförderzeugen zu bestellen?
Der Arbeitgeber oder der Betreiber von Flurförderzeugen ist dafür verantwortlich, eine "Befähigte Person" zu benennen und mit den Prüfungen zu beauftragen.
Wie oft müssen Flurförderzeuge von einer befähigten Person geprüft werden?
Die Prüffrequenz hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Nutzungshäufigkeit und den Herstellervorgaben. In der Regel erfolgt die Prüfung jedoch mindestens einmal pro Jahr.
Was passiert, wenn bei der Prüfung Mängel am Flurförderzeug festgestellt werden?
Bei festgestellten Mängeln müssen diese umgehend behoben werden, bevor das Flurförderzeug wieder in Betrieb genommen wird. Die Instandsetzung obliegt dem Betreiber oder dem Arbeitgeber.

Gesetzliche Anforderungen und Richtlinien

Nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Deutschland ist es zwingend erforderlich, dass Flurförderzeuge in regelmäßigen Abständen von einer befähigten Person zur Prüfung von Flurförderzeugen geprüft werden. Eine befähigte Person ist jemand, der aufgrund seiner Ausbildung, Berufserfahrung und laufenden beruflichen Tätigkeit die nötigen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel hat. Außerdem sollte die befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen mit den relevanten staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und allgemein anerkannten technischen Regeln (z.B. DIN-Normen, VDE-Bestimmungen, technische Regeln) vertraut sein.

Inhaltsverzeichnis

Fachkenntnisse und Qualifikationen

Die befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen sollte umfangreiche Kenntnisse über die Arbeitsweise, potenzielle Risiken und sicherheitsrelevante Komponenten dieser Geräte besitzen. Die Fähigkeit, Sicherheitsmängel zu erkennen und geeignete Maßnahmen zur Behebung vorzuschlagen, ist ebenso wichtig. Zudem sollte die befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen Inspektionen durchführen und dokumentieren können.

Prüfungsablauf und -intervalle

Die Prüfung von Flurförderzeugen sollte mindestens einmal jährlich stattfinden. Je nach Intensität des Gebrauchs und dem spezifischen Arbeitsumfeld können jedoch häufigere Prüfungen erforderlich sein. Die Prüfung sollte eine gründliche Untersuchung der sicherheitsrelevanten Teile des Gerätes umfassen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Bremsen, Lenkung, Warnvorrichtungen, Lastaufnahmemittel und Sicherheitsvorrichtungen.

Dokumentation und Berichterstattung

Als befähigte Person sind Sie nicht nur für die Durchführung der Prüfung verantwortlich, sondern auch für die ordnungsgemäße Dokumentation. Dies umfasst den Bericht über den Zustand des Flurförderzeugs, die Feststellung von Mängeln und die Empfehlungen für deren Behebung. Diese Dokumente sollten sorgfältig aufbewahrt werden, da sie bei zukünftigen Prüfungen, bei Unfällen oder bei einer behördlichen Überprüfung als Nachweis dienen können.

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