Jedes Unternehmen ist gesetzlich verpflichtet, ausreichend Brandschutzhelferinnen und -helfer zu benennen und zu schulen.
Die Grundlage bilden die Arbeitsstättenregel ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ sowie die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“.
Demnach müssen Arbeitgeber gewährleisten, dass im Brandfall geschulte Personen verfügbar sind, die richtig reagieren, alarmieren, Menschen retten und Brände bekämpfen können.
Die Ausbildung dient also nicht nur der Rechtssicherheit, sondern vor allem dem Schutz von Leben und Sachwerten im Betrieb.
Die Aufgaben eines Brandschutzhelfers gehen weit über das reine Feuerlöschen hinaus. Sie sind zentrale Ansprechpersonen im betrieblichen Brandschutz und leisten einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit aller Beschäftigten.
Zu den typischen Aufgaben gehören:
Ein Brandschutzhelfer fungiert damit als wichtige Schnittstelle zwischen Mitarbeitenden, Sicherheitsbeauftragten und Brandschutzbeauftragten. Er sorgt nicht nur im Notfall für Sicherheit, sondern trägt auch im Alltag dazu bei, Brandrisiken frühzeitig zu erkennen und die Sicherheit im Betrieb dauerhaft zu verbessern.
Die Dauer und der Umfang der Ausbildung können je nach Anbieter und Schulungskonzept leicht variieren. In der Regel umfasst die Brandschutzhelfer-Schulung etwa vier Stunden und gliedert sich in theoretische Grundlagen und praktische Übungen.
Bei ITC Graf wird die Ausbildung in der Regel mit der Schulung zum Räumungshelfer kombiniert – so sind Teilnehmende optimal darauf vorbereitet, im Ernstfall sowohl Brände zu bekämpfen als auch eine sichere Evakuierung zu unterstützen.
Typische Inhalte sind:
Ziel der Ausbildung ist es, dass Teilnehmende sicher, ruhig und verantwortungsbewusst handeln können – vom Erkennen einer Gefahr bis zum richtigen Einsatz eines Feuerlöschers.
Eine absolvierte Brandschutzhelfer-Ausbildung ist grundsätzlich unbefristet gültig,
doch sie verliert mit der Zeit an Wirkung, wenn Kenntnisse und Handgriffe nicht regelmäßig aufgefrischt werden.
Laut Empfehlung der DGUV Information 205-023 und der ASR A2.2 sollte eine Auffrischungsschulung spätestens alle 3 bis 5 Jahre erfolgen – oder sofort, wenn sich im Betrieb relevante Änderungen ergeben, z. B.:
Die Wiederholungsschulung dient dazu, Wissen zu festigen, Praxisübungen aufzufrischen und neue rechtliche oder technische Entwicklungen zu berücksichtigen.
💡 Empfehlung:
ITC Graf empfiehlt, Auffrischungen alle drei Jahre einzuplanen – so bleiben Reaktionsfähigkeit und Handlungssicherheit auch unter Stressbedingungen erhalten.
Die erforderliche Anzahl an Brandschutzhelfern ist in der Arbeitsstättenregel ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ beschrieben. Demnach müssen Arbeitgeber eine ausreichende Anzahl an Beschäftigten als Brandschutzhelfer ausbilden lassen.
Als Richtwert gilt:
👉 mindestens 5 % der Beschäftigten sollten eine gültige Brandschutzhelfer-Ausbildung besitzen.
Dieser Anteil kann jedoch variieren und hängt von der Gefährdungsbeurteilung des Unternehmens ab. In Betrieben mit erhöhter Brandgefährdung, mit Publikumsverkehr, Nacht- oder Schichtbetrieb oder großen Gebäudekomplexen kann ein deutlich höherer Anteil erforderlich sein.
Bei der Festlegung hilft die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG, in die Faktoren wie Brandausbreitung, Fluchtweglänge, Löschmittelverfügbarkeit und Personalstruktur einfließen.
💡 Praxis-Tipp:
Ein Unternehmen sollte immer so viele Brandschutzhelfer benennen, dass auch bei Urlaub, Krankheit oder Schichtwechsel genügend Personen gleichzeitig anwesend sind, um im Notfall sofort reagieren zu können.
Individuelle Beratung vereinbaren
Ausbildung gemäß der Brandschutzordnung
Zur Schulung
Unterweisung gemäß der aktuellen rechtlichen Verordnungen
Zur Schulung
Wir bilden Ihre Führungskräfte aus und gehen auf die wichtigen Punkte des Arbeitsschutzes ein. So können Sie Optimierungsmaßnahmen durchführen.
Zur Schulung
Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten nach § 22 SGB VII (Unfallversicherungs- einordnungsgesetz; UVEG)
Zur Schulung
In der Ausbildung bei ITC Graf vermitteln erfahrene Brandschutz- und Sicherheitsexperten alle wichtigen Inhalte nach ASR A2.2 und DGUV 205-023 – verständlich, praxisnah und mit echtem Feuerlösch-Training.
Unsere Teilnehmenden üben den Umgang mit verschiedenen Löschmitteln und erleben realistische Szenarien in sicherer Umgebung. So wird das theoretische Wissen in echte Handlungssicherheit umgesetzt.
Ob offene Schulung, Inhouse-Training im Betrieb oder E-Learning zur Auffrischung – ITC Graf bietet flexible Formate für jeden Bedarf.
Unsere Kundenbetreuung steht Ihnen jederzeit zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns per E-Mail oder Telefon, um Unterstützung bei unseren Downloads zu erhalten.
Mitarbeitende zu Brandschutzhelfern ausbilden – wichtige Infos für Arbeitgeber
Für Arbeitgeber ist die Bestellung und Ausbildung von Brandschutzhelferinnen und -helfern eine gesetzliche Pflicht. Nach § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Arbeitsstättenregel ASR A2.2 müssen Unternehmen sicherstellen, dass im Brandfall ausreichend geschulte Personen zur Verfügung stehen, die den Betrieb sicher räumen und erste Löschmaßnahmen einleiten können.
Die Verantwortung liegt immer beim Unternehmer oder der Unternehmerin – auch wenn Aufgaben im Alltag delegiert werden. Da sich Betriebsstrukturen, Mitarbeiterzahlen und Gefährdungen unterscheiden, bieten wir bei ITC Graf passgenaue Inhouse-Schulungen an.
Unsere Fachdozenten stimmen Inhalte, Übungen und Beispiele individuell auf Ihre Branche, Gebäude- und Teamstruktur ab – egal ob Büro, Lagerhalle, Werkstatt oder Pflegeeinrichtung.
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