Ladungssicherungsbeauftragter Schulung
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Beauftragte Person der Ladungssicherung

Aus- & Weiterbildung bei ITC Graf – Ladungssicherungsbeauftragter nach VDI 2700

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Beauftragte Person der Ladungssicherung

Ist ein Ladungssicherungsbeauftragter Pflicht?

Unternehmen sind grundsätzlich nicht pauschal dazu verpflichtet, eine Person mit der Bezeichnung „Ladungssicherungsbeauftragter“ zu bestellen. Es gibt keine allgemeine gesetzliche Vorschrift, nach der jeder Betrieb unabhängig von seiner Größe und seinen Transportaufgaben einen solchen Beauftragten benennen muss.

Der Arbeitgeber muss jedoch sicherstellen, dass die Ladungssicherung im Unternehmen fachgerecht organisiert und durchgeführt wird. Dazu müssen Verantwortlichkeiten eindeutig geregelt, geeignete Fahrzeuge und Sicherungsmittel bereitgestellt sowie ausreichend qualifizierte und regelmäßig unterwiesene Beschäftigte eingesetzt werden. Die Ladung muss gemäß § 22 StVO nach den anerkannten Regeln der Technik gesichert sein. Absender beziehungsweise Verlader und Frachtführer tragen zudem nach § 412 HGB Verantwortung für die beförderungs- beziehungsweise betriebssichere Verladung.

Insbesondere bei regelmäßigen, wechselnden oder komplexen Verladevorgängen ist es daher sinnvoll, eine fachkundige Beauftragte Person der Ladungssicherung (BPL) zu benennen. Sie kann beispielsweise Verladeprozesse beurteilen, innerbetriebliche Verladerichtlinien erstellen, geeignete Fahrzeuge und Ladungssicherungsmittel auswählen, Beschäftigte fachlich unterstützen und die Umsetzung der festgelegten Maßnahmen kontrollieren. Die VDI 2700 fordert eine angemessene Qualifikation des für die Ladungssicherung verantwortlichen Personals.

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Zeitraum: 02.08.2026 – 01.09.2026 KW 31 – KW 36

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Was sind die Aufgaben und Verantwortung des Ladungssicherungsbeauftragten?

Der Ladungssicherungsbeauftragte sorgt im Betrieb dafür, dass alle rechtlichen, organisatorischen und technischen Maßnahmen zur sicheren Ladung umgesetzt werden.

Zu seinen Aufgaben gehören:

  • Kontrolle der Ladungssicherung nach VDI 2700 und DGUV 70
  • Überwachung von Verladevorgängen und Transportmitteln
  • Schulung und Beratung von Fahrern und Verladepersonal
  • Erstellung und Prüfung von Sicherungsanweisungen und Checklisten
  • Dokumentation und Bewertung von Zwischenfällen

Er übernimmt damit eine zentrale Schnittstelle zwischen Unternehmer, Fahrpersonal und Logistikleitung.

Warum braucht Unternehmen ein Ladungssicherungsbeauftragter und wo steht die Pflicht geregelt?

Ladungssicherung ist mehr als nur Vorschrift – sie ist ein wesentlicher Bestandteil der Arbeitssicherheit.
Unzureichend gesicherte Ladung ist eine der häufigsten Unfallursachen im Straßenverkehr und führt jährlich zu schweren Sach- und Personenschäden.

Die rechtliche Grundlage bilden:

  • § 22 StVO (Sicherung der Ladung),
  • § 23 StVO (Pflichten des Fahrzeugführers),
  • § 31 DGUV Vorschrift 70 (Fahrzeuge),
  • sowie die Richtlinie VDI 2700 zur Schulung und Organisation der Ladungssicherung.

Nach diesen Vorgaben müssen Unternehmen, die Transporte durchführen oder beauftragen, eine verantwortliche Person für die Organisation und Kontrolle der Ladungssicherung benennen – den Ladungssicherungsbeauftragten.

Haftung und Rechtssicherheit

Im Schadensfall haftet nicht nur der Fahrer, sondern auch der Unternehmer und der Verantwortliche für die Ladungssicherung. Fehlerhafte Sicherung kann zu Bußgeldern, Punkten oder sogar strafrechtlichen Konsequenzen führen.

Eine qualifizierte Ausbildung sorgt dafür, dass

  • rechtliche Vorgaben eingehalten,
  • Haftungsrisiken minimiert und
  • innerbetriebliche Abläufe effizienter und sicherer werden.

Was kostet die Ausbildung zur Beauftragten Person der Ladungssicherung und wie läuft sie ab?

Die Ausbildung zur Beauftragten Person der Ladungssicherung (BPL) kostet bei ITC Graf 1.770 € pro Teilnehmer. Das Intensivseminar umfasst 39 Unterrichtseinheiten und wird innerhalb von fünf Schulungstagen durchgeführt.

Während der Ausbildung erwerben die Teilnehmer umfassende Kenntnisse, um Ladungssicherungsmaßnahmen im Unternehmen fachlich zu beurteilen, zu organisieren und zu überwachen. Neben den rechtlichen und technischen Grundlagen werden auch die Verantwortung der beteiligten Personen, die Gestaltung sicherer Verladeprozesse sowie die Erstellung betrieblicher Vorgaben und Verladerichtlinien behandelt.

Die theoretischen Inhalte werden durch praktische Übungen, Fahrversuche und die gemeinsame Bewertung konkreter Verladungssituationen ergänzt. Dabei können auch individuelle Fragen und typische Ladungen aus dem betrieblichen Alltag der Teilnehmer einbezogen werden.

Zum Abschluss absolvieren die Teilnehmer eine schriftliche Prüfung. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten sie das Zertifikat „Beauftragte Person der Ladungssicherung (BPL)“. Die Schulung kann in unserer Akademie oder als individuell auf das Unternehmen abgestimmte Inhouse-Schulung durchgeführt werden.

Was sind die Voraussetzungen für die Schulung?

Für die Ausbildung zum Ladungssicherungsbeauftragten sind keine speziellen Vorkenntnisse erforderlich.
Besonders interessant kann die Schulung für folgende Personengruppen sein:

  • Fahrer:innen und Verlader:innen
  • Sicherheitsbeauftragte
  • Fuhrparkleiter:innen oder
  • Verantwortliche in Speditionen und Logistikunternehmen

Voraussetzung sind lediglich ein grundlegendes technisches Verständnis und Interesse an Arbeitssicherheit und Transportprozessen.

Wie lange gilt die Qualifikation und wann ist eine Auffrischung nötig?

Für die Qualifikation zur Beauftragten Person der Ladungssicherung ist keine allgemein gesetzlich festgelegte Ablauffrist vorgesehen. Das Zertifikat der Grundausbildung ist daher grundsätzlich unbefristet gültig und die vollständige Ausbildung muss nicht regelmäßig wiederholt werden.

Damit die beauftragte Person ihre Aufgaben weiterhin fachgerecht erfüllen kann, muss ihr Wissen jedoch dem aktuellen Stand der Technik und der geltenden Vorschriften entsprechen. Da sich insbesondere die Richtlinienreihe VDI 2700, technische Anforderungen und betriebliche Abläufe verändern können, empfiehlt ITC Graf eine Auffrischung alle zwei bis drei Jahre

Eine frühere Auffrischung ist sinnvoll, wenn sich beispielsweise Fahrzeuge, Transportgüter, Ladungssicherungsmittel oder Verladeprozesse wesentlich verändern. Auch neue Vorschriften, erkannte Mängel, Unfälle oder Beinaheunfälle können Anlass sein, die Kenntnisse vorzeitig zu aktualisieren. 

ITC Graf bietet hierfür ein spezielles Aufbauseminar für Beauftragte Personen der Ladungssicherung an. Das Seminar dauert zwei Schulungstage und kostet 675 € pro Teilnehmer. Darin werden vorhandene Kenntnisse aktualisiert und vertieft sowie aktuelle rechtliche, technische und organisatorische Entwicklungen behandelt. Praktische Übungen und der Erfahrungsaustausch zu betrieblichen Fragestellungen ergänzen die theoretischen Inhalte.

Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat als Nachweis ihrer fachlichen Fortbildung. Die Auffrischung der BPL-Qualifikation ist von der regelmäßigen Unterweisung der Fahrer und Verlader zu unterscheiden: Beschäftigte, die Ladungen verladen, sichern oder kontrollieren, müssen unabhängig davon mindestens einmal jährlich tätigkeits- und arbeitsplatzbezogen unterwiesen werden.

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FAQ – Häufige Fragen zur Beauftragte Person der Ladungssicherung

Ein Ladungssicherungsbeauftragter ist eine Person, die für die Sicherung von Ladungen auf Fahrzeugen verantwortlich ist. Er oder sie sorgt dafür, dass die Ladung ordnungsgemäß gesichert wird, um Unfälle und Schäden zu vermeiden.
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