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Wer ist die befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritte?

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Einer der wichtigsten Aspekte des Arbeitsschutzes ist es, Unfälle zu vermeiden. Dazu gehört nicht nur die Wartung technischer Geräte – auch eine befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritte muss her. Immerhin muss es jemanden geben, der die Arbeitsbedingungen überprüft und auf diese Weise zu mehr Sicherheit am Arbeitsplatz beiträgt.

Arbeitssicherheit beginnt nicht mit technischen Geräten, sondern mit einem Bereich, der häufig unterschätzt wird: Leitern und Tritte. Leiterbeauftragte haben die Aufgabe, sie auf ihre einwandfreie Funktion zu überprüfen. Doch wer darf Leitern prüfen? Und was fällt in den Aufgabenbereich einer befähigten Person zur Prüfung von Leitern und Tritte ? Wir von ITC Graf zeigen Ihnen in unserem Seminar, worauf es ankommt.

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Schulung befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritte

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Leitern und Tritte prüfen: Ausbildung durch die ITC Graf GmbH

Unsere Schulung entspricht der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Information 208-016 (bisherige BGI 694) "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten".

Sie sind nach unserem Seminar in der Lage, die Art, den Umfang und die Fristen erforderlicher Tritt- und Leiterprüfung eigenständig festzulegen. Zielgruppe sind Personen, die gewerblich genutzte Leitern und Tritte prüfen, ihren ordnungsgemäßen Zustand kontrollieren und diese ebenfalls warten sollten.

Prüfung von Leitern und Tritte Seminar

Wer braucht ein Seminar für Leitern und Tritte?

Wer zur befähigten Person zur Prüfung von Leitern und Tritte ernannt werden soll, muss bestimmte Voraussetzungen mitbringen:

  • Eine einschlägige Ausbildung
  • Berufserfahrung
  • Zeitnahe berufliche Tätigkeit

Es wird daher gefordert, dass die befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritte eine entsprechende Leiter-Schulung oder ein Seminar für Leitern und Tritte besucht. Außerdem muss Berufserfahrung im Umgang mit Leitern und Tritten vorhanden sein und in vielen Fällen auch nachgewiesen werden.

Bei einer zeitnahen beruflichen Tätigkeit wird die erforderliche Sachkunde verlangt. Der Grund: Nur so kann die befähigte Person bei der Prüfung von Leitern und Tritten Risiken erkennen. Über einen Leiterprüfung-Lehrgang können diese Kenntnisse erworben werden.

Die Zielgruppe für solche Schulungen sind die Personen, die gewerblich genutzte Tritte und Leitern überprüfen und für die Kontrolle zuständig sind. Das Ziel ist, dass sie sich stets in ihrem ordnungsgemäßen Zustand befinden und gewartet werden, falls nötig.

Damit keine Frage ungeklärt bleibt. Unser FAQ

Was ist eine befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritte?
Diese Personen sind dazu befähigt, Tritte und Leitern, die gewerblich genutzt werden, zu prüfen und einen ordnungsgemäßen Zustand zu garantieren.
Wer wird befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritte?
Um Leiterbeauftragter zu werden, ist eine spezielle Schulung nötig. In der Regel entscheidet der Arbeitgeber, welche Person zur befähigten Person zur Prüfung von Leitern und Tritte ausgebildet wird.
Wie lange dauert die Prüfung zur Befähigten Person Leitern und Tritte?
Die Abschlussprüfung zur Befähigten Person Leitern und Tritte umfasst eine Unterrichtseinheit, also ca. 45 Minuten.
Wer ist befähigte Person Leitern und Tritte?
Personen, die gemäß BetrSichV als befähigte Personen Leitern und Tritte prüfen sollen (Hausmeister, Betriebshandwerker, Sicherheitsbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, haustechnisches Fachpersonal, Materialausgeber).
Ist für die Prüfung und Inspektion von Leitern und Tritten eine Weiterbildung Pflicht?
Die regelmäßige Prüfung darf gem. der TRBS 1203 nur von Befähigten Personen durchgeführt werden. Eine befähigte Personen Leitern und Tritte muss als Voraussetzung nachweisen können, dass sie über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung des Arbeitsmittels verfügt. Die Befähigung wird durch die Teilnahme in einem entsprechenden Seminar und durch eine bestandene Prüfung für befähigte Personen für Leitern und Tritte nachgewiesen.
Besteht für befähigten Personen für Leitern und Tritte eine Weiterbildungspflicht?
Die regelmäßige Prüfung darf gem. der TRBS 1203 nur von befähigten Personen durchgeführt werden. Um jederzeit über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung des Arbeitsmittels zu verfügen, ist eine Weiterbildung von Vorteil. Die Befähigung wird durch die Teilnahme und das Bestehen der Prüfung in einem entsprechenden Seminar nachgewiesen.
Wie oft müssen Leitern und Tritte geprüft werden?
Leitern und Tritte müssen regelmäßig, je nach Benutzungshäufigkeit und Beanspruchung, geprüft werden. Die Leiterprüfung (jährlich) muss durch eine befähigte Person für die Prüfung von Leitern und Tritte durchgeführt und das Ergebnis dokumentiert werden.
Wie lange ist die Weiterbildung zur befähigten Person für Leitern und Tritte gültig?
Eine Weiterbildung zur befähigten Person für Leitern und Tritte ist gesetzlich unbegrenzt gültig. Um aber stets auf dem aktuellen Sicherheitsstand zu bleiben, empfiehlt die ITC Graf GmbH alle drei Jahre eine eintägige Fortbildung.
Erhalte ich nach der Schulung einen Nachweis?
Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie ein Zertifikat sowie einen Hubarbeitsbühnenführerschein.
Welche Voraussetzungen benötige ich für die Ausbildung?
Es gelten die allgemeinen Anforderungen an Befähigte Personen laut der BetrSichV und TRBS 1203.

Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritte : Rechtliche Bestimmungen

Es gibt rechtliche Bestimmungen, welche die Grundlage für die befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritte darstellen. Diese finden Sie in § 3 Betriebssicherheitsverordnung und in der BGV D36. Diese rechtlichen Bestimmungen sehen vor, dass eine regelmäßige Prüfung von Tritten und Leitern durchgeführt wird.

Hilfestellung erhalten Personen ebenfalls durch die Information der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung 208-016 „Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten.“ Der Arbeitgeber bestimmt die befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritte in aller Regel. Allerdings müssen die genannten Vorgaben der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 „Befähigte Personen“ erfüllt werden.

Inhaltsverzeichnis

Leiterprüfung Lehrgang: Was lernen befähigte Personen?

Wir von ITC Graf bieten Seminare für befähigte Personen für Leitern und Tritte an. In unserem Lehrgang erfahren die Teilnehmer alles über die Notwendigkeit, die Beschaffenheit, die Funktion sowie die jährliche Wartung der Einrichtungen. Dabei steht immer die Wissensvermittlung klar im Vordergrund. Praktische Kenntnisse stehen hier über theoretischem Wissen. Immerhin muss die befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritte regelmäßige Prüfungen vornehmen.

Wie oft die Leitern und Tritte in einem Unternehmen überprüft werden müssen, variiert von Betrieb zu Betrieb. Es ist möglich, dass nur jährlich eine Überprüfung stattfindet. In einigen Fällen ist jedoch auch eine tägliche Prüfung nötig. Dabei muss die befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritte unterschiedliche Aspekte beachten. Dazu zählt unter anderem das Führen eines Leiterkontrollbuchs und eines Prüfprotokolls.

Nach dem Seminar für befähigte Personen für Leitern und Tritte sind die Teilnehmer dazu befähigt, die Dokumentation eigenständig zu führen und Prüfungen regelmäßig durchzuführen.

Bei einer solchen Leiter-Schulung ist es essenziell, dass sich die Inhalte nach der DGUV Information 208-016 „Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten“ richtet. Die Eigenständigkeit nach dem Seminar ist besonders wichtig.

Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritte – ist eine Auffrischung notwendig?

Es ist nicht damit getan, befähigte Personen für Leitern und Tritte ein einziges Mal eine Schulung durchführen zu lassen. Damit sie immer auf dem aktuellen Stand bleiben und eine eingehende und sichere Prüfung vornehmen können, ist eine Auffrischung notwendig.

Befähigte Personen für Leitern und Tritte benötigen eine Auffrischung in Form einer angemessenen Fort- oder Weiterbildung. So können Defizite hinsichtlich der nötigen Fachkenntnisse ausgeräumt werden. Bei ITC Graf erhalten Ihre Mitarbeiter nicht nur eine Leiterprüfung-Schulung, sondern auch entsprechende Auffrischungen – gerne auch in Form einer Online-Schulung!

Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritte bei ITC Graf ausbilden

Die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter sollte immer an oberster Stelle stehen. Daher ist das Seminar für die befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritte unerlässlich. Suchen Sie nach einem Anbieter für praxisnahe und hochwertige Schulungen? Dann sind Sie bei ITC Graf genau richtig. Wir wissen genau, worauf es ankommt. Dank unserer langjährigen Erfahrung und unseres einschlägigen Fachwissens können wir Ihnen helfen, den Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen zu verbessern.

Bei ITC Graf können sich befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten auch online weiterbilden! Nehmen Sie gerne über unser Formular Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

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