Jetzt Prüfer für Leitern & Tritte werden!
Einer der wichtigsten Aspekte des Arbeitsschutzes ist es, Unfälle zu vermeiden. Dazu gehört nicht nur die Wartung technischer Geräte – auch eine befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritte muss her. Immerhin muss es jemanden geben, der die Arbeitsbedingungen überprüft und auf diese Weise zu mehr Sicherheit am Arbeitsplatz beiträgt.
Arbeitssicherheit beginnt nicht mit technischen Geräten, sondern mit einem Bereich, der häufig unterschätzt wird: Leitern und Tritte. Leiterbeauftragte haben die Aufgabe, sie auf ihre einwandfreie Funktion zu überprüfen. Doch wer darf Leitern prüfen? Und was fällt in den Aufgabenbereich einer befähigten Person zur Prüfung von Leitern und Tritte ? Wir von ITC Graf zeigen Ihnen in unserem Seminar, worauf es ankommt.
Sprechen Sie mit einem Experten
Unsere Schulung entspricht der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Information 208-016 (bisherige BGI 694) "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten".
Sie sind nach unserem Seminar in der Lage, die Art, den Umfang und die Fristen erforderlicher Tritt- und Leiterprüfung eigenständig festzulegen. Zielgruppe sind Personen, die gewerblich genutzte Leitern und Tritte prüfen, ihren ordnungsgemäßen Zustand kontrollieren und diese ebenfalls warten sollten.
Wer zur befähigten Person zur Prüfung von Leitern und Tritte ernannt werden soll, muss bestimmte Voraussetzungen mitbringen:
Es wird daher gefordert, dass die befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritte eine entsprechende Leiter-Schulung oder ein Seminar für Leitern und Tritte besucht. Außerdem muss Berufserfahrung im Umgang mit Leitern und Tritten vorhanden sein und in vielen Fällen auch nachgewiesen werden.
Bei einer zeitnahen beruflichen Tätigkeit wird die erforderliche Sachkunde verlangt. Der Grund: Nur so kann die befähigte Person bei der Prüfung von Leitern und Tritten Risiken erkennen. Über einen Leiterprüfung-Lehrgang können diese Kenntnisse erworben werden.
Die Zielgruppe für solche Schulungen sind die Personen, die gewerblich genutzte Tritte und Leitern überprüfen und für die Kontrolle zuständig sind. Das Ziel ist, dass sie sich stets in ihrem ordnungsgemäßen Zustand befinden und gewartet werden, falls nötig.
Es gibt rechtliche Bestimmungen, welche die Grundlage für die befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritte darstellen. Diese finden Sie in § 3 Betriebssicherheitsverordnung und in der BGV D36. Diese rechtlichen Bestimmungen sehen vor, dass eine regelmäßige Prüfung von Tritten und Leitern durchgeführt wird.
Hilfestellung erhalten Personen ebenfalls durch die Information der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung 208-016 „Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten.“ Der Arbeitgeber bestimmt die befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritte in aller Regel. Allerdings müssen die genannten Vorgaben der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 „Befähigte Personen“ erfüllt werden.
Inhaltsverzeichnis
Wir von ITC Graf bieten Seminare für befähigte Personen für Leitern und Tritte an. In unserem Lehrgang erfahren die Teilnehmer alles über die Notwendigkeit, die Beschaffenheit, die Funktion sowie die jährliche Wartung der Einrichtungen. Dabei steht immer die Wissensvermittlung klar im Vordergrund. Praktische Kenntnisse stehen hier über theoretischem Wissen. Immerhin muss die befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritte regelmäßige Prüfungen vornehmen.
Wie oft die Leitern und Tritte in einem Unternehmen überprüft werden müssen, variiert von Betrieb zu Betrieb. Es ist möglich, dass nur jährlich eine Überprüfung stattfindet. In einigen Fällen ist jedoch auch eine tägliche Prüfung nötig. Dabei muss die befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritte unterschiedliche Aspekte beachten. Dazu zählt unter anderem das Führen eines Leiterkontrollbuchs und eines Prüfprotokolls.
Nach dem Seminar für befähigte Personen für Leitern und Tritte sind die Teilnehmer dazu befähigt, die Dokumentation eigenständig zu führen und Prüfungen regelmäßig durchzuführen.
Bei einer solchen Leiter-Schulung ist es essenziell, dass sich die Inhalte nach der DGUV Information 208-016 „Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten“ richtet. Die Eigenständigkeit nach dem Seminar ist besonders wichtig.
Es ist nicht damit getan, befähigte Personen für Leitern und Tritte ein einziges Mal eine Schulung durchführen zu lassen. Damit sie immer auf dem aktuellen Stand bleiben und eine eingehende und sichere Prüfung vornehmen können, ist eine Auffrischung notwendig.
Befähigte Personen für Leitern und Tritte benötigen eine Auffrischung in Form einer angemessenen Fort- oder Weiterbildung. So können Defizite hinsichtlich der nötigen Fachkenntnisse ausgeräumt werden. Bei ITC Graf erhalten Ihre Mitarbeiter nicht nur eine Leiterprüfung-Schulung, sondern auch entsprechende Auffrischungen – gerne auch in Form einer Online-Schulung!
Die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter sollte immer an oberster Stelle stehen. Daher ist das Seminar für die befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritte unerlässlich. Suchen Sie nach einem Anbieter für praxisnahe und hochwertige Schulungen? Dann sind Sie bei ITC Graf genau richtig. Wir wissen genau, worauf es ankommt. Dank unserer langjährigen Erfahrung und unseres einschlägigen Fachwissens können wir Ihnen helfen, den Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen zu verbessern.
Bei ITC Graf können sich befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten auch online weiterbilden! Nehmen Sie gerne über unser Formular Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!