Betriebsanweisungen im Arbeitsschutz | ITC Graf GmbH

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Sicher arbeiten: Die Rolle der Betriebsanweisung

„Wo war hier eine Gefahr?“ und „Woher sollte ich das denn wissen?“

Solche Rückmeldungen kommen oft, wenn es bereits zu spät ist.

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln sind unerlässlich, um Ihre Mitarbeiter über mögliche Gefahren aufzuklären und Unfälle zu vermeiden. Betriebsanweisungen sind hierbei ein wichtiges Instrument, um klare Handlungsanweisungen und Sicherheitsvorschriften zu vermitteln. Nutzen Sie die Gelegenheit und sichern Sie sich fachliche Unterstützung, um Ihre Belegschaft bestmöglich zu schützen - lassen auch Sie Ihre Betriebsanweisung von den Experten der ITC Graf GmbH erstellen. 

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Wir haben die ITC Graf GmbH mit der Erstellung unserer Betriebsanweisungen beauftragt und sind mehr als zufrieden mit dem Ergebnis. Von der ersten Beratung bis zur finalen Umsetzung war die Zusammenarbeit professionell und unkompliziert. Die maßgeschneiderten Betriebsanweisungen sind klar strukturiert und erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen. Besonders beeindruckt hat uns die schnelle und flexible Reaktion auf unsere spezifischen Anforderungen. Dank der ITC Graf GmbH können wir nun sicherstellen, dass unsere Mitarbeiter bestens geschützt sind und sich in ihrem Arbeitsumfeld sicher fühlen. Wir können die ITC Graf GmbH uneingeschränkt weiterempfehlen

Thomas Werner, Xaver Kling GmbH

Lassen Sie uns Ihre Betriebsanweisungen erstellen und sorgen Sie für maximale Sicherheit und klare Richtlinien am Arbeitsplatz!

Projekt
Betriebsanweisung

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Auf welcher Seite stehen Ihre Mitarbeiter?

Betriebsanweisungen sind ein zentrales Element des Arbeitsschutzes und dienen dazu, Unfall- und Gesundheitsrisiken für Beschäftigte zu minimieren. Sie fassen die Schutzmaßnahmen zusammen, die in der Gefährdungsbeurteilung identifiziert wurden, und stellen sicher, dass Mitarbeiter jederzeit über die richtigen Verhaltensweisen und Sicherheitsvorkehrungen informiert sind. Im Folgenden finden Sie eine ausführliche Betrachtung der Betriebsanweisungen, ihrer Bedeutung und Gestaltung, insbesondere für Maschinen und Einrichtungen aber auch die rechtliche Grundlagen.

Zur Sicherheit Ihrer Mitarbeiter - aber auch gesetzliche Vorgabe!

Gemäß den Vorschriften im Arbeitsschutz müssen Betriebsanweisungen in allen Branchen erstellt werden. 

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) §§ 4, 9, 12 und 15
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) §§ 4, 6, 9 und 12
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) § 14
  • PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) § 3
  • Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1) §§ 2 und 4

Inhalte einer Betriebsanweisung

Eine gut gestaltete Betriebsanweisung sollte klar und verständlich sein. Sie muss die spezifischen Bedingungen und Gefahren am Arbeitsplatz berücksichtigen und konkrete Handlungsanweisungen geben. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) empfiehlt eine strukturierte und leicht verständliche Darstellung, die durch Piktogramme, Bilder und bekannte Sicherheitszeichen unterstützt werden kann​. 

Bezugnehmend auf unsere Musterbetriebsanweisung für den Gabelstapler beschreiben wir die 7 Inhalte zur Minimierung von Unfällen und Gesundheitsgefahren einer Betriebsanweisung.

Anwendungsbereich

Der Anwendungsbereich der Betriebsanweisungen beschränkt sich auf bestimmte Arbeitsmittel, Arbeitsstoffe oder, in Einzelfällen, auf spezifische Betriebsbereiche oder Zielgruppen, wie beispielsweise Instandhalter. Er kann sachliche, personelle, örtliche oder zeitliche Einschränkungen umfassen.

Gefahren für Mensch und Umwelt

Durch die Darstellung der Gefahren für Mensch und Umwelt sollen die Mitarbeiter motiviert werden, die angegebenen Sicherheitsmaßnahmen und Verhaltensregeln einzuhalten. Es ist daher erforderlich, die Unfall- und Gesundheitsgefahren, gegebenenfalls auch Gefahren für Güter und Umwelt, möglichst konkret anzusprechen. Die relevanten Gefahren aus einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften, Betriebsanleitungen, Gefährdungsanalysen, Nachschlagewerken und Sicherheitsdatenblättern sollten sinnvoll in die Betriebsanweisungen integriert werden. Dabei kann auf betriebseigene Ereignisse und Erfahrungen zurückgegriffen werden.

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

Im Abschnitt "Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln" sind die Maßnahmen anzugeben, die die Adressaten konkret betreffen. Diese können technischer, organisatorischer, persönlicher oder hygienischer Natur sein; entscheidend ist, dass der Adressat sie persönlich beeinflussen kann. Diesbezügliche Anforderungen aus eventuell vorhandenen Betriebsanleitungen sind zu übernehmen und gegebenenfalls zu konkretisieren.

Zu den Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln gehört nicht das Bereitstellen von Einrichtungen oder persönlicher Schutzausrüstung. Diese Verpflichtung des Unternehmers ergibt sich gesondert aus staatlichen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften. Demnach darf mit den Arbeiten erst begonnen werden, wenn die erforderlichen Einrichtungen und/oder persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung stehen.

Verhalten bei Störungen

Störfälle, wie beispielsweise Stromausfälle bei Handmaschinen ohne Anlaufschutz, Pressendurchlauf, Versagen von Bremsen oder das Auslaufen von Chemikalien, sind häufig die Auslöser von Unfällen. Deshalb sind Hinweise auf das Verhalten bei Störungen erforderlich. Hierzu gehören insbesondere die Sofortmaßnahmen wie Abschalten, Sichern und Melden, aber auch die Grenzen der Störungsbeseitigung durch den Adressaten sowie dessen Befugnisse zur Wiederinbetriebnahme.

Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe

Zum Verhalten bei Unfällen gehören insbesondere Maßnahmen zur Sicherung der Unfallstelle, Bergung des Verletzten, Meldung an Ersthelfer, Arzt und Vorgesetzten sowie wirksame Erste-Hilfe-Maßnahmen. Es empfiehlt sich, erforderlichenfalls die notwendigen Rufnummern anzugeben.

Bei der Meldung eines Unfalls ist es wichtig, den genauen Unfallort, die Art der Verletzung und die Anzahl der Verletzten anzugeben

Instandhaltung, Entsorgung

Für die sichere Durchführung der Instandhaltung reicht es nicht aus, lediglich auf Betriebsanleitungen zu verweisen. Spezielle Betriebsanweisungen sind erforderlich, insbesondere wenn häufig nicht besonders qualifiziertes Personal eingesetzt wird. Betriebsanleitungen sind oft umfangreich und enthalten nicht alle Gefährdungen, die sich aus der spezifischen Aufstellung und Umgebung einer Einrichtung ergeben. Dennoch müssen sie jederzeit einsehbar sein.

Bei Instandhaltungsarbeiten können besondere Fachkenntnisse oder Fähigkeiten erforderlich sein. Daher sind die Fähigkeiten, Pflichten und Befugnisse des Adressaten klar festzulegen.

Eine sachgerechte Entsorgung dient sowohl dem Arbeits- als auch dem Umweltschutz. Es muss angegeben werden, welche Stoffe wie, wohin und unter Beachtung welcher Verhaltensregeln zu beseitigen sind. Hinweise auf Reinigungs- und Aufsaugmittel, Entsorgungsbehälter, Sammelstellen sowie persönliche Schutzausrüstungen können notwendig sein.

Folgen der Nichtbeachtung

Für die Mitarbeiter ist eine motivierende Darstellung der gesundheitlichen Folgen des Arbeitsschutzes von entscheidender Bedeutung. Indem die potenziellen gesundheitlichen Risiken und die damit verbundenen Konsequenzen für das Nichtbeachten von Sicherheitsvorschriften verdeutlicht werden, können die Mitarbeiter besser verstehen, warum die Einhaltung der Arbeitsschutzmaßnahmen unerlässlich ist.

Ein klarer Fokus auf die positiven Auswirkungen, wie die Vermeidung von Verletzungen und langfristigen Gesundheitsschäden, fördert die Bereitschaft der Mitarbeiter, die vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen zu befolgen. Dies trägt nicht nur zur persönlichen Gesundheit und Sicherheit jedes Einzelnen bei, sondern auch zur Schaffung eines sicheren und produktiven Arbeitsumfelds für alle.

Verteilung und Sichtbarkeit

Um wirksam zu sein, müssen Betriebsanweisungen leicht zugänglich sein. Sie sollten beispielweise direkt an den Maschinen oder an zentralen Stellen im Betrieb ausgehängt werden. Dies gewährleistet, dass Mitarbeiter jederzeit nachlesen können, wie sie sich sicher verhalten sollen.

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Wichtige Fragen zum Thema Betriebsanweisung

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