Sicherheitstechnische Betreuung

Sicherheit am Arbeitsplatz und die Gefährdungsbeurteilung

Sicherheit am Arbeitsplatz beginnt mit der Gefährdungsbeurteilung, die Arbeitgeber nach dem Arbeitsschutzgesetz durchführen müssen. Dieser Prozess umfasst die Identifizierung potenzieller Gefahren, die Bewertung dieser Risiken und das Festlegen entsprechender Schutzmaßnahmen. Die Dokumentation der Ergebnisse und der umgesetzten Maßnahmen ist gesetzlich vorgeschrieben, wobei die Art der Dokumentation flexibel gehandhabt werden kann​​.
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"Durch die sicheren Gefährdungsbeurteilungen der ITC Graf GmbH konnten wir langfristig die Sicherheit und Arbeitsweise unserer Mitarbeiter verbessern."

Markus Schneider, Eberhard Scherrieble GmbH

Bei diesem Prozess unterstützen wir Sie als Partner wie bereits bei vielen weiteren Unternehmen.

Projekt
Gefährdungsbeurteilung

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Mit sieben einfachen Schritten zur Gefährdungsbeurteilung.

Schritt 1: Arbeitsbereiche und Tätigkeiten festlegen

Zu Beginn der Gefährdungsbeurteilung ist es entscheidend, alle Arbeitsbereiche und Tätigkeiten zu erfassen, die in der Organisation ausgeführt werden. Hierbei müssen die verschiedenen Arbeitsplätze und Prozesse genau definiert und beschrieben werden. Dies umfasst nicht nur die routinemäßigen Abläufe, sondern auch gelegentliche Tätigkeiten, die möglicherweise besondere Risiken bergen. Durch eine genaue Bestimmung der Arbeitsbereiche und Tätigkeiten können die spezifischen Gefährdungen, die damit verbunden sind, identifiziert und korrekt beurteilt werden.

Schritt 2: Gefährdungen ermitteln

Nachdem die Arbeitsbereiche und Tätigkeiten definiert wurden, geht es im zweiten Schritt darum, mögliche Gefährdungen zu identifizieren. Dies umfasst die Erfassung aller potenziellen Risiken, die sich aus den Arbeitsabläufen, der Arbeitsumgebung, den eingesetzten Arbeitsmitteln, den Arbeitsinhalten sowie aus sozialen und organisatorischen Faktoren ergeben können. Es gilt, sowohl offensichtliche als auch weniger offensichtliche Gefährdungen zu erkennen, einschließlich Langzeitrisiken für die Gesundheit oder Sicherheit der Mitarbeiter. Die Ermittlung sollte systematisch erfolgen, unter Einbeziehung von Erfahrungswerten, Unfalldaten, Herstellerangaben und gegebenenfalls den Hinweisen der Mitarbeiter.

Schritt 3: Gefährdungen beurteilen

Nach der Identifikation möglicher Gefährdungen erfolgt deren Beurteilung hinsichtlich des Grades und der Schwere des Risikos für die Mitarbeiter. Dabei wird eingeschätzt, welche Auswirkungen eine Gefährdung haben könnte und wie wahrscheinlich es ist, dass diese zu einem Schadensereignis führt. Es wird bewertet, ob und inwieweit bestehende Schutzmaßnahmen das Risiko mindern. Ziel ist es, Prioritäten zu setzen, um zu bestimmen, welche Gefährdungen am dringendsten angegangen werden müssen. Dieser Schritt ist entscheidend, um festzulegen, für welche Risiken Maßnahmen ergriffen werden müssen und in welcher Reihenfolge dies geschehen sollte.

Schritt 4: Maßnahmen festlegen

Basierend auf der vorherigen Risikobeurteilung werden in diesem Schritt konkrete Maßnahmen geplant, um identifizierte Gefährdungen zu eliminieren oder zu minimieren. Dabei ist die Hierarchie der Schutzmaßnahmen zu berücksichtigen, welche von der Vermeidung von Risiken über technische Lösungen, organisatorische Maßnahmen bis hin zur persönlichen Schutzausrüstung reicht. Es ist wichtig, dass die Maßnahmen spezifisch, angemessen und wirksam in Bezug auf die jeweilige Gefährdung sind. Ebenfalls zu beachten ist die rechtliche Konformität mit Arbeitsschutzvorschriften. Die festgelegten Maßnahmen sollten klar, verständlich und umsetzbar sein, damit sie effektiv in die Praxis übertragen werden können.

Schritt 5: Maßnahmen durchführen

In diesem Schritt werden die geplanten Schutzmaßnahmen in die Praxis umgesetzt. Dazu gehört die Einführung neuer Arbeitsverfahren, die Anschaffung und Installation von Sicherheitseinrichtungen oder die Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstungen. Auch organisatorische Änderungen, wie die Anpassung von Arbeitszeiten oder Schulungen für Mitarbeiter, können erforderlich sein. Die Durchführung muss sorgfältig geplant und überwacht werden, um sicherzustellen, dass die Maßnahmen wie vorgesehen greifen und tatsächlich zu einer Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz führen. Es ist wichtig, dass alle betroffenen Mitarbeiter in diesen Prozess einbezogen werden und die erforderlichen Informationen sowie Schulungen erhalten, um die Maßnahmen korrekt anzuwenden.

Schritt 6: Wirksamkeit überprüfen

Nachdem die Schutzmaßnahmen umgesetzt wurden, muss überprüft werden, ob und inwieweit diese effektiv sind. Diese Überprüfung soll feststellen, ob die Gefährdungen wie beabsichtigt reduziert oder beseitigt wurden und ob möglicherweise neue Risiken entstanden sind. Die Wirksamkeitsprüfung kann durch Begehungen, Messungen, Mitarbeiterbefragungen und die Auswertung von Unfallberichten erfolgen. Sollte sich herausstellen, dass die Maßnahmen nicht ausreichend wirksam sind, müssen Anpassungen vorgenommen werden. Dieser Schritt ist ein wichtiger Teil des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses im Arbeitsschutz und dient dazu, den Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter dauerhaft zu gewährleisten.

Schritt 7: Gefährdungsbeurteilung fortschreiben

Nachdem die Wirksamkeit der umgesetzten Maßnahmen überprüft wurde, ist es wichtig, die Gefährdungsbeurteilung kontinuierlich fortzuschreiben. Dieser Prozess beinhaltet die regelmäßige Aktualisierung und Anpassung der Beurteilung an neue Gegebenheiten, wie veränderte Arbeitsprozesse, neue Technologien oder geänderte rechtliche Rahmenbedingungen. So wird sichergestellt, dass die Gefährdungsbeurteilung stets aktuell ist und effektiv zum Schutz der Mitarbeiter beiträgt.

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