Sicherheitstechnische Betreuung

Die befähigte Person zur Prüfung von Regalanlagen

Ausbildung zum Regalinspekteur nach DIN EN 15635:30

Wer in der Logistik tätig ist, weiß: Lagerhallen können vielfältige Gefahren bergen. Daher ist eine befähigte Person zur Prüfung von Regalanlagen essenziell. Sie kommt in vielen Branchen zum Einsatz und ist aus arbeitsschutztechnischen Gründen nicht aus dem Unternehmensalltag wegzudenken.

Doch welche Unternehmen benötigen überhaupt eine befähigte Person für Regale? Und welche Voraussetzungen müssen bei einer Schulung erfüllt werden? Wir von ITC Graf zeigen Ihnen, worauf es ankommt und weshalb eine befähigte Person zur Prüfung von Regalanlagen von so großer Bedeutung ist.

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Sicherheitsbeauftragter für Regale – Gründe und Vorteile

Bei einer befähigten Person zur Prüfung von Regalanlagen handelt es sich um einen Beauftragten für Lagersicherheit nach DIN EN 15635.

In dieser Norm wird ganz genau geregelt, was eine solche befähigte Person für Regale zu tun hat und welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen. Der Grund, aus Ihren Mitarbeitern eine befähigte Person für die Regalprüfung auszuwählen, ist somit klar: Es ist eine klare Vorschrift, dass Ihre gewerblich genutzten Regale regelmäßig inspiziert und geprüft werden. Selbstverständlich können Sie auch einen externen Sicherheitsbeauftragten für Regale in Ihren Betrieb holen, um die Prüfung vorzunehmen. Das hat jedoch nicht nur einen Nachteil. Zum einen entstehen Ihnen hohe Kosten für einen externen Prüfer. Zum anderen dient es der erhöhten Sicherheit, eine befähigte Person zur Prüfung von Regalanlagen aus Ihren Reihen zu ernennen. Auf diese Weise haben Sie immer einen Ansprechpartner vor Ort, der bei Fragen zum Arbeitsschutz Rede und Antwort stehen kann.

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Wer gilt als befähigte Person zur Prüfung von Regalanlagen?

Die Regalinspektion muss nach der DGUV erfolgen. Lagereinrichtungen sind ausschließlich für eine sorgfältige Benutzung ausgelegt. Um Arbeitsunfällen vorzubeugen, müssen Sie daher sicherstellen, dass sich die Regale in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden. Daher ist es wichtig, eine befähigte Person zur Prüfung von Regalanlagen zu ernennen, die eine regelmäßige und systematische Inspizierung vornimmt.

Das Ziel ist ganz einfach: Bei der Be- oder Entladung von Regalen kann es zu Beschädigungen kommen. Sie stellen eine große Unfallgefahr dar. Somit dient die Ernennung einer befähigten Person zur Prüfung von Regalanlagen der Arbeitssicherheit all Ihrer Mitarbeiter.

Doch nicht jeder kann ohne Weiteres eine Prüfung vornehmen. Eine entsprechende Person muss eine Ausbildung zum Regalinspekteur absolvieren, die auch als Fortbildung für befähigte Personen zur Prüfung von Regalanlagen bezeichnet wird.

Dabei hat das Unternehmen die Verantwortung, eine Person zu ernennen und ihr die Möglichkeit auf eine entsprechende Ausbildung zu geben. Schulungen finden Sie bei ITC Graf – Ihrem Ansprechpartner rund um Arbeitsschutz und Seminare.

Damit keine Frage ungeklärt bleibt. Unser FAQ

Wer darf eine Regalprüfung durchführen?
Grundsätzlich darf nur ein zertifizierter Regalprüfer oder -inspekteur eine Regalprüfung durchführen. Es muss sich um eine fachkundige, befähigte Person zur Prüfung von Regalanlagen handeln.
Wie werde ich Regalprüfer?
Um befähigte Person zur Prüfung von Regalanlagen zu werden, müssen besondere Voraussetzungen erfüllt und Kenntnisse erworben werden. Die Fachkenntnisse müssen durch eine Ausbildung zum Regalinspekteur nachgewiesen werden können.
Wer muss wie häufig Regale prüfen?
Die DIN 15635 regelt ganz klar, wer zur Prüfung von Regalen verpflichtet ist. Mindestens alle 12 Monate müssen gewerblich genutzte Regale inspiziert und geprüft werden.
Wie lange dauert die Ausbildung zum Regalprüfer?
Die Ausbildung dauert zwei Tage und umfasst 15 Unterrichtseinheiten.
Erhalte ich einen Nachweis für die Ausbildung?
Sie erhalten nach erfolgreicher Ausbildung ein Seminarprotokoll sowie ein Zertifikat.
Benötige ich besondere Voraussetzungen für die Schulung?
Es gelten die allgemeinen Voraussetzungen gemäß BetrSichV und TRBS 1203.
Reicht die einmalige Ausbildung zum Regalprüfer aus?
Ja, die Ausbildung reicht aus. Allerdings empfehlen wir eine Auffrischung alle 2 - 3 Jahre, um das Wissen zu vertiefen.
Ist ein praktischer Ausbildungsteil notwendig?
Nein, allerdings führen wir einen praktischen Teil in der Ausbildung durch, um die Prüfung zu veranschaulichen.
Kann ich die Ausbildung online absolvieren?
Ja, die Ausbildung können Sie als Webinar durchführen.
Welches Regal muss geprüft werden?
Laut Berufsgenossenschaft gilt eine grundsätzliche Prüfpflicht für alle Regaltypen.

Wer darf einen Regalprüfer-Lehrgang absolvieren?

Eine für die Prüfung von Regalen befähigte Person muss sich für diese Aufgabe eignen. Folgende Voraussetzungen sind nötig, damit eine Fortbildung für befähigte Personen zur Prüfung von Regalanlagen überhaupt absolviert werden darf:

Somit richtet sich eine solche Schulung an Personal aus der Logistik und der Lagerverwaltung, Haustechniker, Sicherheitsbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Mitarbeiter aus Konstruktion, Montage, Instandhaltung und Wartung von Regalen.

Übrigens: Mit einer einmaligen Schulung ist es nicht getan. Die befähigte Person zur Prüfung von Regalanlagen benötigt auch regelmäßig eine Auffrischung. Diese können Sie ebenfalls bei ITC Graf buchen – gerne in Form einer Online-Schulung!

Inhaltsverzeichnis

Für wen ist ein Regalbeauftragter sinnvoll?

Unternehmen fragen sich immer wieder, ob eine Regalinspektion nach DGUV und die Ernennung einer befähigten Person zur Prüfung von Regalanlagen wirklich notwendig ist. Tatsächlich ist sie Pflicht – geregelt ist dies in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Der Grund dafür ist, dass es im Bereich der Lagerhaltung viele Gefahrenquellen gibt.

Eine befähigte Person zur Prüfung von Regalanlagen ist somit für alle Betriebe essenziell, die folgende Regale nutzen:

  • Archivregale
  • Manuell verfahrbare Regale
  • Einfahrregale
  • Durchfahrtregale
  • Kragarmregale
  • Mehrgeschossanlagen
  • Fachbodenregale
  • Palettenregale

Die DGUV berücksichtigt dabei ebenso, dass Schubmaststapler, Hubarbeitsbühnen, Gabelhubwagen, Gabelstapler und andere Flurförderzeuge Anwendung finden. Denn genau durch diese Fahrzeuge kommt es nicht selten zu einer erhöhten Verletzungs- und Beschädigungsgefahr.

Grundsätzlich gilt also: Eine befähigte Person zur Prüfung von Regalanlagen ist in allen Betrieben Pflicht, in denen Regale gewerblich genutzt werden.

Regalinspekteur-Lehrgang: Befähigte Person zur Prüfung von Regalanlagen bei ITC Graf ausbilden

Möchten Sie eine befähigte Person zur Prüfung von Regalanlagen werden oder einen ihrer Mitarbeiter dazu ernennen? Wir von ITC Graf können auf eine langjährige Erfahrung und einschlägiges Know-how zurückgreifen. So sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner, wenn es um Schulungen und Lehrgänge geht.

Wenden Sie sich gerne bei Fragen und Anliegen an unseren Service. Nutzen Sie doch unser Kontaktformular – wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

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