Die Regalinspektion muss nach der DGUV erfolgen. Lagereinrichtungen sind ausschließlich für eine sorgfältige Benutzung ausgelegt. Um Arbeitsunfällen vorzubeugen, müssen Sie daher sicherstellen, dass sich die Regale in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden. Daher ist es wichtig, eine befähigte Person zur Prüfung von Regalanlagen zu ernennen, die eine regelmäßige und systematische Inspizierung vornimmt.
Das Ziel ist ganz einfach: Bei der Be- oder Entladung von Regalen kann es zu Beschädigungen kommen. Sie stellen eine große Unfallgefahr dar. Somit dient die Ernennung einer befähigten Person zur Prüfung von Regalanlagen der Arbeitssicherheit all Ihrer Mitarbeiter.
Doch nicht jeder kann ohne Weiteres eine Prüfung vornehmen. Eine entsprechende Person muss eine Ausbildung zum Regalinspekteur absolvieren, die auch als Fortbildung für befähigte Personen zur Prüfung von Regalanlagen bezeichnet wird.
Dabei hat das Unternehmen die Verantwortung, eine Person zu ernennen und ihr die Möglichkeit auf eine entsprechende Ausbildung zu geben. Schulungen finden Sie bei ITC Graf – Ihrem Ansprechpartner rund um Arbeitsschutz und Seminare.