Sicherheitsbeauftragte sind ein fester Bestandteil der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation.
Ihre Bestellung ist nach § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII) und der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ für viele Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben.
Der Sicherheitsbeauftragte unterstützt den Arbeitgeber, die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt, indem er im Arbeitsalltag auf Gefahrenquellen hinweist, Mitarbeitende sensibilisiert und die Umsetzung von Schutzmaßnahmen begleitet.
Ziel ist es, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und Gesundheitsgefahren wirksam zu vermeiden.
Sicherheitsbeauftragte sind Ansprechpersonen für Sicherheit im Betrieb.
Sie haben keine Weisungsbefugnis, tragen aber eine wichtige präventive Verantwortung.
Zu ihren zentralen Aufgaben gehören:
Sie tragen so wesentlich dazu bei, dass Arbeitsschutz nicht nur auf dem Papier existiert, sondern im Betrieb tatsächlich gelebt wird.
Grundsätzlich kann jede beschäftigte Person zum Sicherheitsbeauftragten bestellt werden, die über ausreichende Betriebskenntnis, Zuverlässigkeit und Engagement verfügt.
Eine spezielle Vorbildung ist nicht erforderlich, allerdings sollte die Person Interesse an Sicherheits- und Gesundheitsthemen mitbringen.
Die Bestellung erfolgt schriftlich durch den Arbeitgeber, der auch für die Organisation und Finanzierung der Schulung verantwortlich ist.
Wichtig: Der Sicherheitsbeauftragte übt seine Tätigkeit ehrenamtlich und zusätzlich zu seiner eigentlichen Aufgabe aus.
Die Schulung zum Sicherheitsbeauftragten dauert in der Regel ein bis zwei Tage und kombiniert Theorie, Praxisbeispiele und den Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden.
Typische Inhalte sind:
Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Teilnehmende ein Zertifikat als Nachweis der Qualifikation.
Die Sicherheitsbeauftragten-Schulung vermittelt die grundlegenden Kenntnisse, die Beschäftigte benötigen, um im Betrieb aktiv zur Sicherheit und Gesundheit der Kolleginnen und Kollegen beizutragen.
Sie ist keine formale Ausbildung, sondern eine qualifizierende Schulung, die dazu befähigt, Gefährdungen zu erkennen, präventiv zu handeln und sicherheitsgerechtes Verhalten zu fördern.
Warum das wichtig ist:
Die Teilnahme an einer Sicherheitsbeauftragten-Schulung ist somit ein entscheidender Beitrag, um die Sicherheitskultur im Unternehmen zu stärken und gesetzliche Pflichten zuverlässig zu erfüllen.
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Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten nach § 22 SGB VII (Unfallversicherungs- einordnungsgesetz; UVEG)
Zur Schulung
Frischen Sie ihr Wissen auf: Aktuelle Änderungen in Gesetzen, Vorschriften, Normen und technischen Regeln
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Schulung nach § 12 ArbSchG und der DGUV Vorschrift 1
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Wir unterweisen Ihre Mitarbeiter, damit sie während der Arbeit auf die Gefahren achten und mit der nötigen Vorsicht tätig sein können.
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Die Schulungen von ITC Graf vermitteln alle erforderlichen Kenntnisse, um die Aufgaben als Sicherheitsbeauftragter kompetent und sicher wahrzunehmen.
Unsere Teilnehmenden lernen praxisnah, wie sie Risiken erkennen, Kolleginnen und Kollegen unterstützen und eine aktive Sicherheitskultur im Unternehmen fördern. Dabei legen wir besonderen Wert auf Verständlichkeit, Erfahrungsaustausch und praktische Umsetzbarkeit.
Ob als offene Schulung, Inhouse-Seminar oder Online-Kurs – wir bieten flexible Formate, die optimal in den Betriebsalltag integriert werden können.
Unsere Kundenbetreuung steht Ihnen jederzeit zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns per E-Mail oder Telefon, um Unterstützung bei unseren Downloads zu erhalten.
Unternehmen sind verpflichtet, ab einer bestimmten Beschäftigtenzahl Sicherheitsbeauftragte zu benennen:
ab 20 Beschäftigten in gewerblichen Betrieben,
ab 10 Beschäftigten in landwirtschaftlichen Betrieben.
Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass die bestellten Personen entsprechend qualifiziert und geschult sind.
Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, riskiert bei Unfällen Bußgelder oder Haftungsfolgen.
Mit einer Schulung bei ITC Graf erfüllen Arbeitgeber alle rechtlichen Anforderungen nach DGUV Vorschrift 1 und profitieren von praxisnaher Wissensvermittlung durch erfahrene Fachkräfte für Arbeitssicherheit.
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