Gabelstapler-Ausbildung und jährliche Unterweisung gemäß DGUV Vorschrift 68 / DGUV Grundsatz 308-001
Viele Unternehmer fragen sich: Für wen ist ein Staplerschein verpflichtend?
Grundsätzlich gilt: Wer in seinem Betrieb Flurförderzeuge mit Fahrerstand oder Mitfahrgelegenheit bedienen möchte, benötigt einen Staplerschein. Wird hingegen nur mit einfachen Flurfördermitteln ohne Fahrerstand gearbeitet, reicht eine Unterweisung durch den Arbeitgeber aus.
Ein Staplerschein ist in vielen Unternehmen Voraussetzung, um einen Gabelstapler sicher und rechtskonform bedienen zu dürfen. Wir von ITC Graf sind Ihr Ausbilder für allgemeine Flurförderzeuge. Mit unserer anerkannten Schulung erfüllen Sie nicht nur die gesetzlichen Vorgaben, sondern erhöhen auch die Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb und vermeiden Unfälle.
Ein Staplerschein – umgangssprachlich auch Gabelstaplerschein oder Staplerführerschein genannt – ist der offizielle Fahrausweis für Flurförderzeuge. Flurförderzeuge sind Fahrzeuge für den innerbetrieblichen Transport, z. B. im Lager. Damit Ihre Mitarbeitenden oder Sie selbst einen Gabelstapler bedienen dürfen, ist ein Staplerschein erforderlich.
Die rechtliche Grundlage bildet unter anderem der DGUV Grundsatz 308-001 sowie die DGUV Vorschrift 68. Diese schreiben vor, dass nur geschultes Personal einen Stapler führen darf. Ein Staplerschein machen bedeutet daher nicht nur, gesetzliche Vorgaben einzuhalten, sondern auch Arbeitssicherheit zu erhöhen und Unfälle zu vermeiden.
An einer Gabelstapler-Schulung oder Ausbildung für Flurförderzeuge dürfen bereits Jugendliche (nach dem JArbSchG) ab 15 Jahren unter bestimmten Voraussetzungen teilnehmen. Die selbstständige Führung von Gabelstaplern ist jedoch erst ab 18 Jahren erlaubt. Auszubildende ab 16 Jahren dürfen im Rahmen der Ausbildung nur unter fachkundiger Aufsicht fahren.
Grundsätzlich braucht man für den Staplerführerschein:
Ein einmal erworbener Staplerschein (Fahrausweis für Flurförderzeuge) ist grundsätzlich unbefristet gültig. Wer die Grundausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, behält diesen Nachweis dauerhaft.
Auch wenn der Staplerschein kein Verfallsdatum hat, schreibt die DGUV Vorschrift 68 eine regelmäßige Unterweisung für Gabelstaplerfahrer vor – mindestens einmal pro Jahr. Diese Auffrischung dient dazu, Wissen zu wiederholen, neue Vorschriften zu berücksichtigen und die Arbeitssicherheit dauerhaft zu gewährleisten.
Um hier flexibel zu bleiben, bieten manche Ausbilder diese jährlichen Unterweisungen auch als Online-Schulung an – eine praktische Möglichkeit, die Vorgaben schnell und effizient zu erfüllen.
Ein Staplerschein gilt nicht automatisch für alle Flurförderzeuge. Grundsätzlich deckt die Gabelstapler-Ausbildung die am häufigsten eingesetzten Fahrzeuge wie Frontstapler ab. Wer jedoch andere Staplertypen bedienen möchte – zum Beispiel Teleskopstapler oder Mitgänger-Flurförderzeuge – benötigt in der Regel eine zusätzliche Qualifikation oder eine erweiterte Schulung.
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Staplerunterweisung online als E-Learning. Sofortzugang in wenigen Minuten erhalten und direkt starten.
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Allgemeine Qualifizierung für Fahrpersonal in der Stufe 1 gemäß dem DGUV Grundsatz 308-009 für dem Befähigungsnachweis.
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Zusatzqualifizierung für den Teleskopstaplerschein: drehbarer Oberwagen, Kranbetrieb für Fahrpersonal Stufe 2a.
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Zusatzqualifizierung für den Teleskopstaplerschein: Einsatz als Hubarbeitsbühne für Fahrpersonal Stufe 2b.
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Jährliche Teleskopstapler Unterweisung für Ihre Mitarbeiter im sicheren Umgang mit Teleskopstaplern und neue Vorschriften.
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Ihr Weg zum Staplerschein: Absolvieren Sie Theorie und Praxis – erhalten Sie Ihren Staplerschein in 24 Stunden!
Tag 1: Sie erwerben alle wichtigen theoretischen Grundlagen rund um das Gabelstaplerfahren und legen anschließend die digitale Theorieprüfung ab.
Tag 2: Nach bestandener Theorieprüfung folgt der Praxisteil, in dem Sie selbst am Stapler fahren und Ihr Können in der praktischen Prüfung unter Beweis stellen. Nach erfolgreichem Abschluss aller Prüfungen erhalten Sie bereits am nächsten Tag Ihren zertifizierten Staplerschein.
Unsere Kundenbetreuung steht Ihnen jederzeit zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns per E-Mail oder Telefon, um Unterstützung bei unseren Downloads zu erhalten.
Eignungsfeststellung und richtige Staplerschein-Schulung – wichtige Infos für Arbeitgeber
Welcher Staplerschein für Ihr Unternehmen notwendig ist, hängt davon ab, welche Flurförderzeuge eingesetzt werden. Vor Beginn der Ausbildung erfolgt eine Eignungsfeststellung, bei der geprüft wird, ob die betreffende Person grundsätzlich zum Führen eines Staplers geeignet ist. Diese wird in der Regel vom Arbeitgeber in Zusammenarbeit mit einem Betriebsarzt oder Arbeitsmediziner durchgeführt – häufig im Rahmen der G25-Untersuchung. Dabei werden körperliche Voraussetzungen (Seh- und Hörvermögen, Belastbarkeit) sowie persönliche Eigenschaften wie Aufmerksamkeit und Verantwortungsbewusstsein überprüft.
Im nächsten Schritt folgt entweder eine Gabelstapler Grundausbildung Stufe 1 oder eine Gabelstapler Grundausbildung Stufe 2 – beide gemäß DGUV 308-001. Der Staplerschein Stufe 1 berechtigt zum Führen von Frontgabelstaplern und Flurförderzeugen mit Mitfahrgelegenheit. Die Stufe 2 ist für spezielle Flurförderzeuge wie Schubmast-, Teleskop- oder Containerstapler erforderlich.
Zusätzlich gibt es Erweiterungen: Die Teleskopstapler Grundausbildung Stufe 2a gilt für Teleskopstapler mit drehbaren Oberwagen, während die Teleskopstapler Grundausbildung Stufe 2b für Hubarbeitsbühnen vorgesehen ist. Mit diesen Zusatzqualifikationen gewinnen Ihre Mitarbeitenden deutlich an Flexibilität und können in vielen unterschiedlichen Arbeitsbereichen eingesetzt werden.
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