Online-Unterweisung für Kranführer nach DGUV Vorschrift 52 | ITC Graf

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Kran Online-Unterweisung bei ITC Graf

Unterweisungspflicht sowohl für Kranführer als auch für Arbeitgeber

Arbeitgeber sind verpflichtet, alle Beschäftigten, die Krane bedienen oder Lasten anschlagen, regelmäßig zu unterweisen.
Diese Pflicht ergibt sich aus mehreren Vorschriften:

Damit ist klar: Jede Person, die einen Kran bedient, muss mindestens einmal jährlich unterwiesen werden – unabhängig davon, ob sie über einen Kranschein verfügt oder nicht.

Für welche Krane braucht man keinen Kranschein – und wann reicht eine Unterweisung?

Ein Kranschein ist immer dann erforderlich, wenn der Kran selbstständig geführt oder gesteuert wird und ein erhöhtes Gefährdungspotenzial besteht. Das betrifft z. B. Hallendrehkrane, Turmdrehkrane, Fahrzeugkrane, Brücken- und Portalkrane. Hier schreibt die DGUV Vorschrift 52 in Verbindung mit dem DGUV Grundsatz 309-003 eine Kranführerausbildung mit theoretischer und praktischer Prüfung vor.

Bei manchen Geräten, die nicht als Krane im Sinne der DGUV Vorschrift 52 gelten, ist kein Kranschein erforderlich – beispielsweise bei:

In diesen Fällen genügt oft eine betriebliche Unterweisung, sofern

Trotzdem gilt: Auch bei kleinen oder ortsfesten Krananlagen muss vor der ersten Nutzung und danach mindestens einmal jährlich eine Unterweisung nach DGUV Vorschrift 1 und 52 durchgeführt werden.

Wer darf die Online-Kranunterweisung machen?

Die Online-Kranunterweisung richtet sich an Personen, die bereits einen gültigen Kranschein besitzen oder im Betrieb vom Arbeitgeber zum Führen eines Krans beauftragt sind.
Sie dient der jährlichen Pflichtunterweisung gemäß DGUV Vorschrift 1 und DGUV Vorschrift 52, um Fachwissen zu erneuern und die Sicherheit im Kranbetrieb dauerhaft zu gewährleisten.

Teilnehmen können insbesondere:

Nicht geeignet ist die Online-Unterweisung für Personen, die noch keine Kranführerausbildung absolviert haben oder praktische Bedienkompetenz erst erwerben müssen.
In diesem Fall ist zunächst der Besuch einer Kranführerausbildung (Kranschein) erforderlich.

Inhalte der jährlichen Online-Kranunterweisung

Mitarbeiter, die mit einem Kran fahren oder auf einem Kran arbeiten, müssen über verschiedene Sachverhalte aufgeklärt werden. Die Themen richten sich nach den jeweiligen Gefährdungen im Betrieb und können je nach Kranart variieren.
Typische Inhalte sind:

Unterweisung digital durchführen – sicher, flexibel, rechtssicher

Die Online-Unterweisung bietet Unternehmen eine moderne Möglichkeit, gesetzliche Anforderungen einfach zu erfüllen. Die Schulung kann jederzeit und ortsunabhängig durchgeführt werden – ideal für Betriebe mit Schichtarbeit oder mehreren Standorten.

Vorteile der digitalen Kran-Unterweisung:

Besonderheiten der Online-Unterweisung für Kranführer – worauf muss geachtet werden?

Bei der Online-Unterweisung gelten die gleichen rechtlichen Anforderungen wie bei einer Präsenzunterweisung. Entscheidend ist, dass die Inhalte verständlich, vollständig und nachvollziehbar vermittelt werden und eine Teilnahme dokumentiert wird.

Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass Teilnehmende über geeignete Geräte und eine stabile Internetverbindung verfügen und nach Abschluss ein Zertifikat als Nachweis erhalten. Ebenso wichtig ist, dass die Schulung die betriebsspezifischen Gefährdungen abdeckt und eine Verständniskontrolle enthält.

Relevante Kranschulungen bei ITC Graf

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Online-Unterweisung für Kranführer

Online

Die Unterweisung für Kranführer dient der jährlichen Auffrischung von Kenntnissen über den sicheren Umgang mit Kranen. Nach § 12 Arbeitsschutzgesetz, der DGUV Vorschrift 1 und der DGUV Vorschrift 52 „Krane“ sind Arbeitgeber verpflichtet, alle Kranführer regelmäßig zu unterweisen.

Zur Schulung

Brücken-/Säulenkran Unterweisung

Inhouse Akademie Online

Wir frischen das Wissen Ihrer Mitarbeitenden im sicheren Umgang mit Brücken- und Säulenkranen auf, vermitteln aktuelle Vorschriften und sensibilisieren für Risiken im Kranbetrieb – kompakt, praxisnah und rechtssicher. Flexibel, sofort und überall verfügbar. Sie erhalten den Zugang wenige Minuten nach der Bestellung.

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Brücken-/Säulenkran Grundausbildung

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Unsere Grundausbildung vermittelt alle nötigen Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten, um Brücken- und Säulenkrane sicher und rechtskonform zu bedienen – inklusive anerkannter Prüfung und Bedienerausweis gemäß DGUV Grundsatz 309-003.

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Gabelstaplerfahrer Online-Unterweisung

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Suchen Sie eine flexible, zeitsparende und rechtssichere Lösung für die jährliche Unterweisung Ihrer Gabelstaplerfahrer? Mit unserem Online-Seminar im Video-Format erfüllen Sie die Anforderungen bequem von überall – ohne Präsenztermine und mit sofortiger Verfügbarkeit des Zertifikats!

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Hubarbeitsbühne Online-Unterweisung

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Wer Hubarbeitsbühnen bedient, trägt eine hohe Verantwortung. Damit der Einsatz sicher verläuft, schreibt das Arbeitsschutzgesetz (§ 12 ArbSchG) sowie die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ eine jährliche Sicherheitsunterweisung vor.

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Ladungssicherung Online-Unterweisung

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Fehler bei der Ladungssicherung gehören zu den häufigsten Ursachen für Arbeits- und Verkehrsunfälle. Damit Transportgüter sicher ans Ziel kommen, müssen alle Beschäftigten, die Fahrzeuge be- oder entladen, regelmäßig unterwiesen werden – vorgeschrieben nach § 12 Arbeitsschutzgesetz, DGUV Vorschrift 1 und der VDI-Richtlinie 2700.

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Online-Kranunterweisung bei ITC Graf

Steht die jährliche Unterweisung für Kranführer in Ihrem Betrieb an? Möchten Sie sich und Ihren Mitarbeitenden die Fahrt zu einer Schulung ersparen und dabei Kosten reduzieren – ohne auf Qualität zu verzichten?
Dann sind Sie bei uns genau richtig!

 

Über unsere digitale Schulungsplattform mibeo.de führen Sie Unterweisungen bequem online durch: automatisch dokumentiert, rechtssicher zertifiziert und jederzeit abrufbar – einfach, effizient und praxisorientiert.

ITC Graf Downloads Team

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Unsere Kundenbetreuung steht Ihnen jederzeit zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns per E-Mail oder Telefon, um Unterstützung bei unseren Downloads zu erhalten.


FAQ – Häufige Fragen zur Kran-Unterweisung

Wo kann ich eine Kranunterweisung online durchführen?
Die Online-Kranunterweisung kann in spezialisierten Schulungsportalen oder über E-Learning-Plattformen durchgeführt werden. Z.b. mit unserer digitalen Schulungsplattform mibeo – flexibel, rechtssicher und mit Zertifikat.
Ist eine Online-Kranunterweisung genauso effektiv wie eine persönliche Unterweisung?
Ja, sofern die Inhalte vollständig, verständlich und mit einer Wissensüberprüfung vermittelt werden. Die Online-Variante erfüllt dieselben rechtlichen Anforderungen, jedoch ist eine praktische Einweisung vor Ort empfehlenswert.
Wie lange dauert eine Online-Kranunterweisung?
Die Dauer kann je nach Anbieter variieren – bei manchen dauert sie 30 bis 60 Minuten. Wichtig ist, dass Mitarbeitende auch bei Online-Schulungen qualitativ und praxisnah geschult werden. Unsere Online-Unterweisung für Kranführer dauert in der Regel zwischen zwei und vier Stunden, inklusive Lernkontrolle und Zertifikat.
Welche Themen werden in einer digitalen Kranunterweisung abgedeckt?
Behandelt werden u. a. Einsatzmöglichkeiten von Kranen, rechtliche Grundlagen, Gefahren beim Kranbetrieb, Anschlagen von Lasten, sicheres Arbeiten und Verhalten bei Störungen oder Unfällen.
Gibt es gesetzliche Vorschriften für eine Online-Kranunterweisung?
Ja. Grundlage sind das Arbeitsschutzgesetz (§ 12 ArbSchG), die DGUV Vorschrift 1 und DGUV Vorschrift 52, die eine jährliche Unterweisung vorschreiben.
Wie oft muss eine Kranunterweisung digital durchgeführt werden?
Mindestens einmal jährlich oder bei Änderungen im Arbeitsablauf, bei neuen Geräten oder nach längerer Arbeitsunterbrechung.
Welche Vorteile bietet eine Online-Kranunterweisung?
Sie ist flexibel, zeitsparend, ortsunabhängig und wird automatisch dokumentiert – mit sofortigem Zertifikat als Nachweis.
Wer muss die Kranunterweisung durchführen?
Der Arbeitgeber ist verantwortlich und kann die Durchführung an eine befähigte oder fachkundige Person übertragen.
Sind Arbeitgeber zur jährlichen Kranunterweisung ihrer Mitarbeiter verpflichtet?
Ja. Nach DGUV Vorschrift 1 und DGUV Vorschrift 52 müssen alle Kranführer mindestens einmal jährlich unterwiesen werden.
Ist ein Kranschein für die Kranunterweisung erforderlich?
Nicht immer. Für die meisten Krane ist ein Kranschein bzw. eine Kranführerausbildung vorgeschrieben. Bei einfachen Geräten, die nicht als Krane im Sinne der DGUV Vorschrift 52 gelten, reicht jedoch eine betriebliche Unterweisung aus. In jedem Fall müssen alle Personen, die Krane bedienen, mindestens einmal jährlich unterwiesen werden.
Wann brauche ich eine Kranschein-Ausbildung?
Wenn ein Kran eigenständig bedient oder gesteuert wird, z. B. bei Brücken-, Portal- oder Fahrzeugkranen. Hier ist eine Kranführerausbildung mit Prüfung nach DGUV Vorschrift 52 erforderlich.
Wann brauche ich nur eine Kran-Unterweisung?
Bei einfachen oder ortsfesten Geräten mit geringem Gefährdungspotenzial, etwa kleinen Werkstatt- oder Säulenschwenkkranen. Dann genügt eine betriebliche Unterweisung nach DGUV Vorschrift 1.
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