Online-Unterweisung für Kranführer nach DGUV Vorschrift 52 | ITC Graf
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Kran-Unterweisung online – Schulung nach DGUV Vorschrift 52

Mit der ITC Graf Online-Unterweisung für Kranführer erfüllen Sie die jährliche Pflichtunterweisung – rechtssicher, flexibel und nach DGUV Vorschrift 52.

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Kran-Unterweisung online – Schulung nach DGUV Vorschrift 52

Pflichtunterweisung für Kranführer nach DGUV & BetrSichV

Der sichere Betrieb von Krananlagen erfordert regelmäßige Schulung und Auffrischung des Fachwissens. Nach DGUV Vorschrift 52 (Krane), DGUV Vorschrift 1 und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) müssen Kranführer mindestens einmal jährlich unterwiesen werden.

Mit der Online-Kranunterweisung der ITC Graf GmbH erfüllen Unternehmen und Beschäftigte diese Pflicht einfach, effizient und ortsunabhängig. Die digitale Schulung vermittelt praxisnahes Wissen zu Sicherheitsvorschriften, Anschlagmitteln, Gefahrenbereichen, Kommunikation, Sichtprüfung und Notfallmaßnahmen.

Teilnehmende können die Unterweisung bequem am PC, Tablet oder Smartphone absolvieren. Nach erfolgreicher Teilnahme wird automatisch eine Teilnahmebescheinigung erstellt – als Nachweis der jährlichen Unterweisung gemäß DGUV Grundsatz 309-003 und TRBS 1203.
ITC Graf steht für zertifizierte Online-Schulungen, praxisgerechte Inhalte und rechtssichere Weiterbildung – für mehr Sicherheit beim täglichen Kranbetrieb.

Nächste Termine zum Thema

Passende Schulungstermine

Zeitraum: 07.11.2025 – 07.12.2025 KW 45 – KW 49

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Unterweisungspflicht sowohl für Kranführer als auch für Arbeitgeber

Arbeitgeber sind verpflichtet, alle Beschäftigten, die Krane bedienen oder Lasten anschlagen, regelmäßig zu unterweisen.
Diese Pflicht ergibt sich aus mehreren Vorschriften:

  • Arbeitsschutzgesetz (§ 12 ArbSchG): fordert regelmäßige Unterweisungen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz.
  • DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“: schreibt eine jährliche Unterweisung aller Beschäftigten vor.
  • DGUV Vorschrift 52 „Krane“: regelt die Pflichten von Kranführern und den sicheren Betrieb von Krananlagen.
  • DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.8: beschreibt konkrete Anforderungen an den Betrieb und die Unterweisung von Kranführern.

Damit ist klar: Jede Person, die einen Kran bedient, muss mindestens einmal jährlich unterwiesen werden – unabhängig davon, ob sie über einen Kranschein verfügt oder nicht.

Für welche Krane braucht man keinen Kranschein – und wann reicht eine Unterweisung?

Ein Kranschein ist immer dann erforderlich, wenn der Kran selbstständig geführt oder gesteuert wird und ein erhöhtes Gefährdungspotenzial besteht. Das betrifft z. B. Hallendrehkrane, Turmdrehkrane, Fahrzeugkrane, Brücken- und Portalkrane. Hier schreibt die DGUV Vorschrift 52 in Verbindung mit dem DGUV Grundsatz 309-003 eine Kranführerausbildung mit theoretischer und praktischer Prüfung vor.

Bei manchen Geräten, die nicht als Krane im Sinne der DGUV Vorschrift 52 gelten, ist kein Kranschein erforderlich – beispielsweise bei:

  • Klein- oder Wandschwenkkranen
  • Werkstattkranen mit geringer Tragfähigkeit
  • einfachen Laufkranen, die ausschließlich unter Aufsicht betrieben werden

In diesen Fällen genügt oft eine betriebliche Unterweisung, sofern

  • die Tätigkeit einfach und überschaubar ist,
  • das Gefährdungspotenzial gering bleibt,
  • und der Arbeitgeber sicherstellt, dass die Person angewiesen und beaufsichtigt wird.

Trotzdem gilt: Auch bei kleinen oder ortsfesten Krananlagen muss vor der ersten Nutzung und danach mindestens einmal jährlich eine Unterweisung nach DGUV Vorschrift 1 und 52 durchgeführt werden.

Wer darf die Online-Kranunterweisung machen?

Die Online-Kranunterweisung richtet sich an Personen, die bereits einen gültigen Kranschein besitzen oder im Betrieb vom Arbeitgeber zum Führen eines Krans beauftragt sind.
Sie dient der jährlichen Pflichtunterweisung gemäß DGUV Vorschrift 1 und DGUV Vorschrift 52, um Fachwissen zu erneuern und die Sicherheit im Kranbetrieb dauerhaft zu gewährleisten.

Teilnehmen können insbesondere:

  • Kranführer mit gültiger Ausbildung (z. B. Brücken-, Portalkran, Säulen- oder Hallenkran)
  • Mitarbeitende, die regelmäßig mit Kranarbeiten betraut sind
  • Anschläger und Einweiser, die im Umfeld von Kranen tätig sind

Nicht geeignet ist die Online-Unterweisung für Personen, die noch keine Kranführerausbildung absolviert haben oder praktische Bedienkompetenz erst erwerben müssen.
In diesem Fall ist zunächst der Besuch einer Kranführerausbildung (Kranschein) erforderlich.

Inhalte der jährlichen Online-Kranunterweisung

Mitarbeiter, die mit einem Kran fahren oder auf einem Kran arbeiten, müssen über verschiedene Sachverhalte aufgeklärt werden. Die Themen richten sich nach den jeweiligen Gefährdungen im Betrieb und können je nach Kranart variieren.
Typische Inhalte sind:

  • rechtliche Grundlagen (DGUV Vorschrift 52, ArbSchG)
  • Aufgaben und Verantwortung des Kranführers
  • Gefährdungen beim Kranbetrieb
  • Anschlagen, Heben und Transportieren von Lasten
  • Kontrolle und Wartung von Kranen
  • Verhalten bei Störungen und Unfällen

Unterweisung digital durchführen – sicher, flexibel, rechtssicher

Die Online-Unterweisung bietet Unternehmen eine moderne Möglichkeit, gesetzliche Anforderungen einfach zu erfüllen. Die Schulung kann jederzeit und ortsunabhängig durchgeführt werden – ideal für Betriebe mit Schichtarbeit oder mehreren Standorten.

Vorteile der digitalen Kran-Unterweisung:

  • Durchführung jederzeit online möglich
  • automatische Dokumentation und Zertifikat
  • einheitliche Inhalte für alle Teilnehmenden
  • keine Raum-, Reise- oder Personalkosten
  • rechtssichere Nachweisführung nach DGUV

Besonderheiten der Online-Unterweisung für Kranführer – worauf muss geachtet werden?

Bei der Online-Unterweisung gelten die gleichen rechtlichen Anforderungen wie bei einer Präsenzunterweisung. Entscheidend ist, dass die Inhalte verständlich, vollständig und nachvollziehbar vermittelt werden und eine Teilnahme dokumentiert wird.

Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass Teilnehmende über geeignete Geräte und eine stabile Internetverbindung verfügen und nach Abschluss ein Zertifikat als Nachweis erhalten. Ebenso wichtig ist, dass die Schulung die betriebsspezifischen Gefährdungen abdeckt und eine Verständniskontrolle enthält.

Relevante Kranschulungen bei ITC Graf

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FAQ – Häufige Fragen zur Kran-Unterweisung

Die Online-Kranunterweisung kann in spezialisierten Schulungsportalen oder über E-Learning-Plattformen durchgeführt werden. Z.b. mit unserer digitalen Schulungsplattform mibeo – flexibel, rechtssicher und mit Zertifikat.
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Einblick in die Schulung

Online-Kranunterweisung bei ITC Graf

Steht die jährliche Unterweisung für Kranführer in Ihrem Betrieb an? Möchten Sie sich und Ihren Mitarbeitenden die Fahrt zu einer Schulung ersparen und dabei Kosten reduzieren – ohne auf Qualität zu verzichten?
Dann sind Sie bei uns genau richtig!

 

Über unsere digitale Schulungsplattform mibeo.de führen Sie Unterweisungen bequem online durch: automatisch dokumentiert, rechtssicher zertifiziert und jederzeit abrufbar – einfach, effizient und praxisorientiert.

Das Video zeigt einen Auszug aus unserer Schulung. Inhalte können je nach Termin variieren.

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