Arbeitgeber sind verpflichtet, alle Beschäftigten, die Krane bedienen oder Lasten anschlagen, regelmäßig zu unterweisen.
Diese Pflicht ergibt sich aus mehreren Vorschriften:
Damit ist klar: Jede Person, die einen Kran bedient, muss mindestens einmal jährlich unterwiesen werden – unabhängig davon, ob sie über einen Kranschein verfügt oder nicht.
Ein Kranschein ist immer dann erforderlich, wenn der Kran selbstständig geführt oder gesteuert wird und ein erhöhtes Gefährdungspotenzial besteht. Das betrifft z. B. Hallendrehkrane, Turmdrehkrane, Fahrzeugkrane, Brücken- und Portalkrane. Hier schreibt die DGUV Vorschrift 52 in Verbindung mit dem DGUV Grundsatz 309-003 eine Kranführerausbildung mit theoretischer und praktischer Prüfung vor.
Bei manchen Geräten, die nicht als Krane im Sinne der DGUV Vorschrift 52 gelten, ist kein Kranschein erforderlich – beispielsweise bei:
In diesen Fällen genügt oft eine betriebliche Unterweisung, sofern
Trotzdem gilt: Auch bei kleinen oder ortsfesten Krananlagen muss vor der ersten Nutzung und danach mindestens einmal jährlich eine Unterweisung nach DGUV Vorschrift 1 und 52 durchgeführt werden.
Die Online-Kranunterweisung richtet sich an Personen, die bereits einen gültigen Kranschein besitzen oder im Betrieb vom Arbeitgeber zum Führen eines Krans beauftragt sind.
Sie dient der jährlichen Pflichtunterweisung gemäß DGUV Vorschrift 1 und DGUV Vorschrift 52, um Fachwissen zu erneuern und die Sicherheit im Kranbetrieb dauerhaft zu gewährleisten.
Teilnehmen können insbesondere:
Nicht geeignet ist die Online-Unterweisung für Personen, die noch keine Kranführerausbildung absolviert haben oder praktische Bedienkompetenz erst erwerben müssen.
In diesem Fall ist zunächst der Besuch einer Kranführerausbildung (Kranschein) erforderlich.
Mitarbeiter, die mit einem Kran fahren oder auf einem Kran arbeiten, müssen über verschiedene Sachverhalte aufgeklärt werden. Die Themen richten sich nach den jeweiligen Gefährdungen im Betrieb und können je nach Kranart variieren.
Typische Inhalte sind:
Die Online-Unterweisung bietet Unternehmen eine moderne Möglichkeit, gesetzliche Anforderungen einfach zu erfüllen. Die Schulung kann jederzeit und ortsunabhängig durchgeführt werden – ideal für Betriebe mit Schichtarbeit oder mehreren Standorten.
Vorteile der digitalen Kran-Unterweisung:
Bei der Online-Unterweisung gelten die gleichen rechtlichen Anforderungen wie bei einer Präsenzunterweisung. Entscheidend ist, dass die Inhalte verständlich, vollständig und nachvollziehbar vermittelt werden und eine Teilnahme dokumentiert wird.
Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass Teilnehmende über geeignete Geräte und eine stabile Internetverbindung verfügen und nach Abschluss ein Zertifikat als Nachweis erhalten. Ebenso wichtig ist, dass die Schulung die betriebsspezifischen Gefährdungen abdeckt und eine Verständniskontrolle enthält.
Individuelle Beratung vereinbaren
Die Unterweisung für Kranführer dient der jährlichen Auffrischung von Kenntnissen über den sicheren Umgang mit Kranen. Nach § 12 Arbeitsschutzgesetz, der DGUV Vorschrift 1 und der DGUV Vorschrift 52 „Krane“ sind Arbeitgeber verpflichtet, alle Kranführer regelmäßig zu unterweisen.
Zur Schulung
Wir frischen das Wissen Ihrer Mitarbeitenden im sicheren Umgang mit Brücken- und Säulenkranen auf, vermitteln aktuelle Vorschriften und sensibilisieren für Risiken im Kranbetrieb – kompakt, praxisnah und rechtssicher. Flexibel, sofort und überall verfügbar. Sie erhalten den Zugang wenige Minuten nach der Bestellung.
Zur Schulung
Unsere Grundausbildung vermittelt alle nötigen Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten, um Brücken- und Säulenkrane sicher und rechtskonform zu bedienen – inklusive anerkannter Prüfung und Bedienerausweis gemäß DGUV Grundsatz 309-003.
Zur Schulung
Suchen Sie eine flexible, zeitsparende und rechtssichere Lösung für die jährliche Unterweisung Ihrer Gabelstaplerfahrer? Mit unserem Online-Seminar im Video-Format erfüllen Sie die Anforderungen bequem von überall – ohne Präsenztermine und mit sofortiger Verfügbarkeit des Zertifikats!
Zur Schulung
Wer Hubarbeitsbühnen bedient, trägt eine hohe Verantwortung. Damit der Einsatz sicher verläuft, schreibt das Arbeitsschutzgesetz (§ 12 ArbSchG) sowie die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ eine jährliche Sicherheitsunterweisung vor.
Zur Schulung
Fehler bei der Ladungssicherung gehören zu den häufigsten Ursachen für Arbeits- und Verkehrsunfälle. Damit Transportgüter sicher ans Ziel kommen, müssen alle Beschäftigten, die Fahrzeuge be- oder entladen, regelmäßig unterwiesen werden – vorgeschrieben nach § 12 Arbeitsschutzgesetz, DGUV Vorschrift 1 und der VDI-Richtlinie 2700.
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Steht die jährliche Unterweisung für Kranführer in Ihrem Betrieb an? Möchten Sie sich und Ihren Mitarbeitenden die Fahrt zu einer Schulung ersparen und dabei Kosten reduzieren – ohne auf Qualität zu verzichten?
Dann sind Sie bei uns genau richtig!
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