Arbeiten in der Höhe gehören zu den gefährlichsten Tätigkeiten im Arbeitsalltag. Ein einziger Fehltritt kann schwerwiegende Folgen haben – daher ist der richtige Umgang mit Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) unverzichtbar.
Die Schulung zur PSA gegen Absturz basiert auf folgenden Vorschriften:
Demnach dürfen Tätigkeiten mit Absturzgefahr nur von unterwiesenen und geeigneten Personen ausgeführt werden, die regelmäßig geschult werden.
Die Schulung richtet sich an:
Teilnehmende sollten:
Vorkenntnisse sind nicht zwingend erforderlich, aber Erfahrung mit Arbeiten auf Dächern, Gerüsten oder Hubarbeitsbühnen ist von Vorteil.
Die einmal absolvierte Grundausbildung ist unbefristet gültig, jedoch schreibt die DGUV Vorschrift 1 ausdrücklich eine mindestens jährliche Wiederholungsunterweisung vor. Diese dient der Auffrischung des Wissens, der Überprüfung praktischer Fertigkeiten und dem Erkennen neuer Gefährdungen.
Die Teilnahme an einer PSAgA-Schulung ist für alle Personen mit Absturzgefahr verpflichtend.
Gemäß DGUV Regel 112-198 „Benutzung von PSA gegen Absturz“, DGUV Regel 112-199 „Rettung mit PSAgA“ und der DGUV Vorschrift 1 (§ 4 und § 12) darf der Arbeitgeber nur Mitarbeitende einsetzen, die im sicheren Umgang mit der Schutzausrüstung geschult und regelmäßig unterwiesen sind.
Die Schulung zur Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) besteht aus theoretischen Grundlagen und einem umfassenden Praxisteil. Beide Bereiche sind verpflichtend und werden mit einer kurzen Wissens- und Praxisprüfung abgeschlossen.
Typische Themen sind:
Während im theoretischen Teil rechtliche Grundlagen, Auswahl und Prüfung der Ausrüstung vermittelt werden, liegt der Schwerpunkt eindeutig auf der praktischen Anwendung. Denn nur wer den Umgang mit Auffanggurten, Verbindungsmitteln und Anschlageinrichtungen selbst übt, kann im Ernstfall sicher handeln.
Bei ITC Graf profitieren Teilnehmende von realitätsnahen Übungen in unserer modernen Übungshalle. Hier können verschiedene Absturzsituationen simuliert und der sichere Umgang mit PSAgA, Rettungstechniken und Anschlagpunkten praxisnah trainiert werden – ganz nach den Vorgaben der DGUV Regel 112-198/199.
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Schulung für Anwender nach DGUV Regel 112-198 und 112-199
Zur Schulung
Jahresunterweisung für Anwender nach DGUV Regel 112-198 und 112-199
Zur Schulung
Sachkundiger zur Prüfung von PSA gegen Absturz nach DGUV Grundsatz 312-906
Zur Schulung
Die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) trägt zu einer erhöhten Arbeitssicherheit bei. Daher sollte bzw. muss eine PSAgA-Schulung für alle Mitarbeiter durchgeführt werden, die in entsprechenden Bereichen arbeiten. Durch eine PSAgA-Schulung lernen sie, wie die persönliche Schutzausrüstung richtig zu verwenden ist und zu mehr Sicherheit am Arbeitsplatz führt.
Doch was lernen Teilnehmer in einer PSAgA-Schulung? Und welche Aspekte sind besonders wichtig? Wir von ITC Graf zeigen Ihnen, worauf es ankommt! Wir sind Ihr Ansprechpartner rund um das Thema Sicherheit am Arbeitsplatz.
Unsere Kundenbetreuung steht Ihnen jederzeit zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns per E-Mail oder Telefon, um Unterstützung bei unseren Downloads zu erhalten.
Mitarbeitende zu PSAgA-Anwendern ausbilden – wichtige Infos für Arbeitgeber
Arbeiten mit Absturzgefahr gehören zu den gefährlichsten Tätigkeiten im Betrieb – entsprechend hoch ist die Verantwortung der Arbeitgeber. Nach § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der DGUV Vorschrift 1 sind Unternehmen verpflichtet, ihre Beschäftigten regelmäßig in der Benutzung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) zu unterweisen und nur geschulte Personen für solche Tätigkeiten einzusetzen.
Wer diese Pflicht vernachlässigt, riskiert nicht nur Bußgelder und Haftungsfragen, sondern gefährdet vor allem die Sicherheit seiner Mitarbeitenden. Mit einer PSAgA-Schulung bei ITC Graf erfüllen Sie alle rechtlichen Anforderungen – DGUV-konform, praxisorientiert und branchenspezifisch. Wir bieten sowohl offene Schulungstermine als auch Inhouse-Schulungen direkt in Ihrem Unternehmen an. Dabei richten wir die Inhalte exakt nach den jeweiligen Tätigkeiten, Gefährdungen und verwendeten Absturzsystemen aus.
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