PSAgA Schulung und jährliche Unterweisung
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PSA gegen Absturz (PSAgA) Schulung – Sicher arbeiten in der Höhe

Sicherer Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung – nach DGUV Regel 112-198/199 und BetrSichV.

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PSA gegen Absturz (PSAgA) Schulung – Sicher arbeiten in der Höhe

Was ist eine PSAgA-Schulung? Ist eine PSAgA-Schulung Pflicht?

Eine PSAgA-Schulung (Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz) vermittelt Beschäftigten die notwendigen Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten, um Absturzschutzsysteme sicher und bestimmungsgemäß zu benutzen. Die Teilnehmer lernen unter anderem, wie ein Auffanggurt richtig angelegt wird, welche Anschlagmöglichkeiten verwendet werden dürfen und worauf die Ausrüstung vor jeder Benutzung kontrolliert werden muss.

Ja, die Schulung ist Pflicht, sobald Beschäftigte bei ihrer Arbeit persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz benutzen müssen. Arbeiten in der Höhe zählen zu den gefährlichsten Tätigkeiten im Betrieb. Der richtige Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) ist daher lebenswichtig. Die Teilnahme an einer PSAgA-Schulung ist für alle Personen mit Absturzgefahr verpflichtend. Nach DGUV Regel 112-198 „Benutzung von PSAgA“ und DGUV Regel 112-199 „Rettung mit PSAgA“ ist eine fachgerechte Unterweisung und Schulung für alle Anwender vorgeschrieben.

Die Schulung zur PSA gegen Absturz basiert auf folgenden Vorschriften:

  • DGUV Regel 112-198: Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz
  • DGUV Regel 112-199: Rettung aus Höhen und Tiefen mit PSAgA
  • DGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention
  • Arbeitsschutzgesetz (§ 12 ArbSchG): Unterweisungspflicht
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): sichere Verwendung von Arbeitsmitteln

Demnach dürfen Tätigkeiten mit Absturzgefahr nur von unterwiesenen und geeigneten Personen ausgeführt werden, die regelmäßig geschult werden.

Eine gesetzlich festgelegte Kursbezeichnung oder ein staatlicher „PSAgA-Führerschein“ existiert nicht. Der Arbeitgeber muss jedoch nachweisen können, dass die Beschäftigten ausreichend qualifiziert, praktisch unterwiesen und für die vorgesehenen Tätigkeiten geeignet sind. Eine dokumentierte PSAgA-Grundausbildung ist hierfür eine geeignete Grundlage.

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Passende Schulungstermine

Zeitraum: 16.08.2026 – 15.09.2026 KW 33 – KW 38

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Was kostet eine PSAgA-Schulung?

ITC Graf bietet praxisorientierte PSAgA-Schulungen, die alle sicherheitsrelevanten Aspekte abdecken – von der Auswahl geeigneter Ausrüstung über das richtige Anlegen und Anschlagen bis hin zu Rettungsmaßnahmen im Notfall. Teilnehmende lernen, Risiken bei Arbeiten in der Höhe zu erkennen, Gefahren zu vermeiden und Absturzsysteme sicher einzusetzen. Die PSAgA-Grundausbildung bei ITC Graf kostet 235 € pro Teilnehmer. Sie umfasst acht Unterrichtseinheiten und wird innerhalb eines Schulungstages durchgeführt.

Während der Ausbildung erwerben die Teilnehmer die notwendigen theoretischen und praktischen Kenntnisse für den sicheren Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz. Dazu gehören die Auswahl und Anwendung der Ausrüstung, die Kontrolle vor der Benutzung, das richtige Anlegen des Auffanggurts sowie das sichere Verhalten bei Arbeiten mit Absturzgefahr.

In unseren Akademien finden die praktischen Übungen an unserem eigens entwickelten PSAgA-Turm statt. Dabei führen die Teilnehmer unter anderem eine Hängeübung und Übungen zur Selbstrettung durch. Bei einer Inhouse-Schulung stimmen unsere Projektleiter die Übungen auf die im Unternehmen eingesetzte Ausrüstung, die vorhandenen Anschlagmöglichkeiten und die betrieblichen Tätigkeiten ab.

Zum Abschluss absolvieren die Teilnehmer eine theoretische Prüfung. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten sie ein Zertifikat sowie eine Berechtigungskarte als Nachweis der absolvierten Grundausbildung.

Das Zertifikat der Grundausbildung besitzt grundsätzlich kein gesetzlich festgelegtes Ablaufdatum. Die einmalige Grundausbildung ersetzt jedoch nicht die verpflichtende jährliche Unterweisung. Außerdem muss der Arbeitgeber prüfen, ob die Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten weiterhin zu der eingesetzten Ausrüstung und den ausgeführten Arbeiten passen.

Wer darf an der PSAgA Schulung teilnehmen – Voraussetzungen?

Die Schulung richtet sich an:

  • Mitarbeitende mit Absturzgefahr, z. B. im Bauwesen, in der Industrie oder im Handwerk
  • Monteur:innen, Dachdecker:innen, Gerüstbauer:innen
  • Sicherheitsbeauftragte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Unternehmer oder Geschäftsführung, die ihre Beschäftigten regelmäßig unterweisen müssen

Teilnehmende sollten:

  • mindestens 18 Jahre alt sein,
  • körperlich geeignet (G41-Untersuchung empfohlen),
  • und in der Lage sein, sich sicher in der Höhe zu bewegen.

Vorkenntnisse sind nicht zwingend erforderlich, aber Erfahrung mit Arbeiten auf Dächern, Gerüsten oder Hubarbeitsbühnen ist von Vorteil.

Wie lange ist das Zertifikat gültig? – Pflicht zur jährlichen Unterweisung

Die PSAgA-Grundausbildung wird grundsätzlich einmal absolviert. Anschließend müssen die Anwender mindestens einmal jährlich theoretisch und praktisch unterwiesen werden. Die Unterweisung muss dokumentiert werden. Die einmal absolvierte Grundausbildung ist unbefristet gültig, jedoch schreibt die DGUV Vorschrift 1 ausdrücklich eine mindestens jährliche Wiederholungsunterweisung vor. Diese dient der Auffrischung des Wissens, der Überprüfung praktischer Fertigkeiten und dem Erkennen neuer Gefährdungen.

Die PSAgA-Unterweisung bei ITC Graf kostet 105 € pro Teilnehmer. Sie umfasst drei Unterrichtseinheiten und beinhaltet sowohl einen theoretischen als auch einen praktischen Teil. In unseren Akademien finden die Übungen an unserem PSAgA-Turm statt. Bei einer Inhouse-Unterweisung stimmen unsere Projektleiter die Praxis auf die eingesetzte Ausrüstung, die vorhandenen Anschlagmöglichkeiten und die betrieblichen Tätigkeiten ab.

Auch bei der jährlichen Unterweisung sind praktische Übungen verpflichtend. Eine reine Online-Unterweisung kann die gesetzlichen Anforderungen deshalb nicht vollständig erfüllen. Theoretische Inhalte können zwar digital vermittelt werden, der praktische Teil muss jedoch unter geeigneten Bedingungen und unter Anleitung einer qualifizierten Person durchgeführt werden.

Was muss in der PSAgA Schulung vermittelt werden? – Wichtige Themen und Inhalte

Die Schulung zur Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) besteht aus theoretischen Grundlagen und einem umfassenden Praxisteil. Beide Bereiche sind verpflichtend und werden mit einer kurzen Wissens- und Praxisprüfung abgeschlossen.

Typische Themen sind:

  • Aufbau, Funktionsweise und Einsatzbereiche von PSAgA
  • Auswahl geeigneter Ausrüstung und Anschlageinrichtungen
  • Anlegen, Prüfen und Aufbewahren von Auffanggurten
  • Verhalten im absturzgefährdeten Bereich
  • Rettung und Selbstrettung mit PSAgA (nach DGUV 112-199)
  • Dokumentations- und Prüfpflichten

Während im theoretischen Teil rechtliche Grundlagen, Auswahl und Prüfung der Ausrüstung vermittelt werden, liegt der Schwerpunkt eindeutig auf der praktischen Anwendung. Denn nur wer den Umgang mit Auffanggurten, Verbindungsmitteln und Anschlageinrichtungen selbst übt, kann im Ernstfall sicher handeln.

Bei ITC Graf profitieren Teilnehmende von realitätsnahen Übungen in unserer modernen Übungshalle. Hier können verschiedene Absturzsituationen simuliert und der sichere Umgang mit PSAgA, Rettungstechniken und Anschlagpunkten praxisnah trainiert werden – ganz nach den Vorgaben der DGUV Regel 112-198/199.

Wann muss die PSAgA-Schulung durchgeführt werden?

Die Grundausbildung beziehungsweise die erstmalige Unterweisung muss durchgeführt werden, bevor ein Beschäftigter PSAgA erstmals selbstständig benutzt. Die Ausrüstung darf nicht lediglich ausgegeben und anhand einer Gebrauchsanleitung erklärt werden.

Nach der erstmaligen Qualifikation muss die Unterweisung mindestens einmal jährlich wiederholt werden. Eine zusätzliche Unterweisung oder praktische Einweisung kann auch vor Ablauf des Jahres notwendig werden, insbesondere wenn:

  • eine neue oder wesentlich veränderte PSAgA verwendet wird,
  • sich die Anschlageinrichtungen oder Arbeitsverfahren verändern,
  • Beschäftigte an einem neuen Einsatzort mit anderen Gefährdungen arbeiten,
  • das Rettungskonzept geändert wird,
  • Anwendungsfehler festgestellt wurden,
  • ein Unfall oder Beinaheunfall eingetreten ist oder
  • die PSAgA über einen längeren Zeitraum nicht benutzt wurde.

Der konkrete Inhalt muss sich immer nach der Gefährdungsbeurteilung, der Betriebsanweisung, der eingesetzten Ausrüstung und dem vorgesehenen Rettungskonzept richten. Denn neben der Verhinderung eines Absturzes muss bereits vor Arbeitsbeginn geklärt sein, wie eine aufgefangene Person schnell und sicher gerettet werden kann.

Alle PSAgA Schulungen bei ITC Graf

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FAQ – Häufige Fragen zur PSAgA Schulung

Nur fachkundige Personen mit entsprechender Ausbildung und Erfahrung dürfen Schulungen zur PSAgA durchführen – z. B. zertifizierte Trainer:innen nach DGUV Regel 112-198/199.
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