Berufskraftfahrer Weiterbildung: Module 1–5 nach BKrFQG
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Berufskraftfahrer-Weiterbildung: Module 1–5 nach BKrFQG

Mit der ITC Graf Weiterbildung erfüllen Berufskraftfahrer alle gesetzlichen Anforderungen nach BKrFQG und BKrFQV – praxisnah, anerkannt und rechtssicher.

Berufskraftfahrer-Weiterbildung: Module 1–5 nach BKrFQG

Weiterbildung für Berufskraftfahrer nach BKrFQG und BKrFQV

Die regelmäßige Weiterbildung für Berufskraftfahrer ist im Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz, kurz BKrFQG, und in der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung, kurz BKrFQV, geregelt.

Sie soll dazu beitragen, dass Fahrer ihre Kenntnisse insbesondere in folgenden Bereichen aktuell halten:

  • Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens
  • Anwendung der geltenden Vorschriften
  • Sicherheit im Straßenverkehr
  • Gesundheitsschutz
  • Umweltbewusstsein
  • Dienstleistung und Logistik

Die Weiterbildung umfasst insgesamt 35 Unterrichtseinheiten. Sie kann auf mehrere selbstständige Ausbildungseinheiten von jeweils mindestens sieben Unterrichtseinheiten verteilt und bei unterschiedlichen anerkannten Ausbildungsstätten absolviert werden. Mindestens eine Ausbildungseinheit muss einen die Verkehrssicherheit betreffenden Unterkenntnisbereich umfassen.

Die ITC Graf GmbH bietet anerkannte Berufskraftfahrer-Weiterbildungen ach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) und der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV) an. In fünf praxisnahen Modulen werden unter anderem wirtschaftliches Fahren, Ladungssicherung, Sozialvorschriften, Verkehrssicherheit sowie Arbeits- und Gesundheitsschutz behandelt.

Unsere erfahrenen Dozenten verbinden rechtliche Anforderungen mit realitätsnahen Beispielen aus dem Fahreralltag. So erwerben Teilnehmende nicht nur den notwendigen Nachweis zur Verlängerung des Fahrerqualifizierungsnachweises (FQN), sondern verbessern aktiv ihre Fahrweise und Betriebssicherheit.
ITC Graf steht für zertifizierte Weiterbildung, praxisorientiertes Lernen und nachhaltige Verkehrssicherheit, damit Berufskraftfahrer täglich sicher ans Ziel kommen.

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Warum braucht man die Weiterbildung?

Die Berufskraftfahrer-Weiterbildung ist in der EU-Richtlinie 2003/59/EG und im deutschen Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) sowie in der Berufskraftfahrer-Qualifikationsverordnung (BKrFQV) geregelt.

Sie verpflichtet alle Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblich Fahrzeuge der Klassen C, CE, C1, C1E (Güterverkehr) oder D, DE, D1, D1E (Personenverkehr) führen, zu einer regelmäßigen Weiterbildung im Umfang von 35 Stunden alle fünf Jahre. Damit wird die Schlüsselzahl 95 im Führerschein oder im Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) verlängert – ein Pflichtnachweis, um gewerblich fahren zu dürfen.

Das BKrFQG legt die rechtlichen Vorgaben für die Qualifikation von Berufskraftfahrern fest. Hier sind einige wichtige Punkte, die Sie kennen sollten:

  • Pflicht zur Weiterbildung:
    Das BKrFQG schreibt vor, dass Berufskraftfahrer alle fünf Jahre eine Weiterbildung absolvieren müssen. Diese Weiterbildung dient dazu, das Fachwissen auf dem neuesten Stand zu halten und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
  • Module nach BKrFQG:
    Die Berufskraftfahrer Weiterbildung ist in verschiedene Module unterteilt. Diese Module decken wichtige Themen ab, darunter Verkehrssicherheit, Ladungssicherung, Umweltschutz, Fahrtechniken, Erste Hilfe und Gefahrguttransport.
  • Zertifizierung:
    Nach erfolgreicher Teilnahme an einer zertifizierten Berufskraftfahrer Weiterbildung erhalten Sie ein Zertifikat, das Ihre Qualifikation bestätigt. Dieses Zertifikat ist entscheidend, um die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen nachzuweisen.
  • Grundqualifikation:
    Das BKrFQG legt auch die Anforderungen für die Grundqualifikation von Berufskraftfahrern fest. Diese Grundqualifikation ist für den Berufseinstieg notwendig und muss separat erworben werden.

Wer benötigt die Berufskraftfahrer-Weiterbildung?

Die Weiterbildungspflicht betrifft grundsätzlich Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblich oder im Werkverkehr Fahrzeuge führen, für die eine Fahrerlaubnis einer der folgenden Klassen erforderlich ist:

  • C1 oder C1E
  • C oder CE
  • D1 oder D1E
  • D oder DE

Der Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis allein löst noch keine Weiterbildungspflicht aus. Entscheidend ist, ob ein entsprechendes Fahrzeug im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr beziehungsweise im Werkverkehr geführt wird.

Das BKrFQG enthält außerdem verschiedene Ausnahmen. Diese können beispielsweise bestimmte Einsatz-, Notfall-, Ausbildungs-, Handwerker- oder nicht gewerbliche Fahrten betreffen. Ob eine Ausnahme greift, muss anhand des konkreten Einsatzes geprüft werden.

Wie läuft die Weiterbildung ab? Muss die Weiterbildung in der Reihenfolge 1–5 absolviert werden?

Die BKF-Module können in beliebiger Reihenfolge besucht werden. Eine chronologische Teilnahme von Modul 1 bis Modul 5 ist nicht erforderlich.

Für die regelmäßige Weiterbildung müssen Berufskraftfahrer innerhalb von fünf Jahren insgesamt 35 Unterrichtseinheiten absolvieren. Diese können auf selbstständige Ausbildungseinheiten von jeweils mindestens sieben Unterrichtseinheiten verteilt werden. Dabei müssen die vorgeschriebenen Kenntnisbereiche der BKrFQV abgedeckt sein. Mindestens eine Ausbildungseinheit muss einen Schwerpunkt zur Verkehrssicherheit enthalten.

Fahrer und Unternehmen können die einzelnen Module somit passend zu den verfügbaren Terminen und zum betrieblichen Schulungsbedarf planen. Bei ITC Graf lassen sich die fünf BKF-Module kompakt innerhalb einer Weiterbildungsreihe oder auf mehrere Termine verteilt absolvieren. Nach jedem besuchten Modul wird die Teilnahme entsprechend den Vorgaben des BKrFQG und der BKrFQV dokumentiert.

Die fünf BKF-Module bei ITC Graf

Die Bezeichnungen „Modul 1 bis 5“ dienen der übersichtlichen Organisation des ITC-Schulungsangebots. Mit allen fünf Modulen können die für eine Weiterbildungsperiode benötigten 35 Unterrichtseinheiten abgedeckt werden.

Modul 1: Wirtschaftliches Fahren

Das erste Modul beschäftigt sich mit einer vorausschauenden, wirtschaftlichen und möglichst verschleißarmen Fahrweise. Die Teilnehmenden erfahren, wie Fahrzeugtechnik, Fahrverhalten und Streckenplanung den Kraftstoffverbrauch beeinflussen.

Inhalte sind unter anderem:

  • wirtschaftliche und vorausschauende Fahrweise
  • optimaler Drehzahlbereich
  • Nutzung moderner Fahrzeug- und Assistenzsysteme
  • Reduzierung von Kraftstoffverbrauch und Emissionen
  • Vermeidung unnötigen Verschleißes

BKF Modul 1 – Wirtschaftliches Fahren ansehen

Modul 2: Ladungssicherung

Eine nicht ausreichend gesicherte Ladung kann verrutschen, umkippen oder vom Fahrzeug fallen. Im zweiten BKF-Modul lernen die Teilnehmenden, welche Kräfte während der Fahrt wirken und wie Ladungssicherungsmittel richtig ausgewählt und eingesetzt werden.

Inhalte sind unter anderem:

  • rechtliche und technische Grundlagen
  • physikalische Kräfte während der Fahrt
  • formschlüssige und kraftschlüssige Sicherung
  • Auswahl und Verwendung von Zurrmitteln
  • typische Fehler bei der Ladungssicherung
  • Verantwortung der am Transport beteiligten Personen

BKF Modul 2 – Ladungssicherung ansehen

Modul 3: Sozialvorschriften

Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten dienen dem Schutz der Fahrer und der Verkehrssicherheit. Das dritte Modul vermittelt die relevanten Sozialvorschriften und deren praktische Anwendung im Fahreralltag.

Inhalte sind unter anderem:

  • Lenk- und Ruhezeiten
  • Fahrtunterbrechungen
  • Arbeitszeiten im Straßentransport
  • Bedienung und Nutzung des Fahrtenschreibers
  • Aufzeichnung und Dokumentation
  • Verantwortlichkeiten und mögliche Verstöße

BKF Modul 3 – Sozialvorschriften ansehen

Modul 4: Rechte und Dokumente

Im gewerblichen Güterverkehr müssen verschiedene Vorschriften eingehalten und Unterlagen mitgeführt werden. Das vierte Modul gibt einen Überblick über die erforderlichen Dokumente sowie die Rechte und Pflichten von Berufskraftfahrern.

Inhalte sind unter anderem:

  • Vorschriften im Güterkraftverkehr
  • mitzuführende Fahrzeug- und Beförderungsdokumente
  • Beförderungsgenehmigungen
  • Fahrverbote und Verkehrsbeschränkungen
  • Pflichten bei Kontrollen
  • Erstellung und Prüfung von Beförderungsunterlagen

BKF Modul 4 – Rechte und Dokumente ansehen

Modul 5: Sicherheit und professionelles Auftreten

Berufskraftfahrer tragen Verantwortung für das Fahrzeug, die Ladung und andere Verkehrsteilnehmende. Gleichzeitig vertreten sie ihr Unternehmen gegenüber Kunden und Geschäftspartnern.

Das fünfte Modul verbindet Sicherheits- und Gesundheitsthemen mit professioneller Kommunikation und kundenorientiertem Verhalten.

Inhalte sind unter anderem:

  • Vermeidung von Arbeits- und Verkehrsunfällen
  • körperliche und psychische Belastungen
  • Verhalten in Notfällen
  • gesundheitsbewusstes Arbeiten
  • Kommunikation mit Kunden und Ansprechpartnern
  • professionelles und situationsgerechtes Auftreten

BKF Modul 5 – Sicherheit und positives Image ansehen

Wie oft muss die BKF-Weiterbildung wiederholt werden?

Die erste Weiterbildung muss grundsätzlich fünf Jahre nach dem Erwerb der Grundqualifikation oder beschleunigten Grundqualifikation abgeschlossen sein. Danach ist die Weiterbildung im Abstand von jeweils fünf Jahren zu wiederholen.

Innerhalb des jeweiligen Zeitraums müssen insgesamt 35 Unterrichtseinheiten nachgewiesen werden. Die Unterrichtseinheiten können über den Zeitraum verteilt oder kompakt absolviert werden.

Damit der Fahrerqualifizierungsnachweis rechtzeitig verlängert werden kann, sollten Unternehmen und Fahrer die benötigten Weiterbildungseinheiten frühzeitig planen.

Wie lange gilt die BKF-Weiterbildung und wann muss sie wiederholt werden?

Berufskraftfahrer müssen ihre Weiterbildung grundsätzlich alle fünf Jahre erneut absolvieren. Die erste Weiterbildung ist regelmäßig fünf Jahre nach dem Erwerb der Grundqualifikation oder beschleunigten Grundqualifikation abzuschließen. Jede weitere Weiterbildung muss anschließend im Abstand von jeweils fünf Jahren erfolgen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die erste Frist an die Gültigkeit der Fahrerlaubnis angepasst werden.

Innerhalb des jeweiligen Weiterbildungszeitraums müssen insgesamt 35 Unterrichtseinheiten absolviert werden. Bei ITC Graf werden diese auf fünf thematische BKF-Module verteilt. Eine gesetzlich vorgeschriebene Reihenfolge der Module gibt es nicht.

Die anerkannte Ausbildungsstätte übermittelt die absolvierten Weiterbildungseinheiten an das Kraftfahrt-Bundesamt. Dort werden sie im Berufskraftfahrerqualifikationsregister erfasst. Nach Abschluss der erforderlichen Weiterbildung beantragt der Fahrer bei der zuständigen Behörde die Ausstellung beziehungsweise Verlängerung seines Fahrerqualifizierungsnachweises (FQN).

Der FQN dient in Deutschland als Nachweis der beruflichen Qualifikation und muss bei entsprechenden Fahrten mitgeführt werden. Ausländische EU-/EWR-Nachweise beziehungsweise eine dort eingetragene Schlüsselzahl 95 können dem deutschen Fahrerqualifizierungsnachweis gleichgestellt sein.

Wer eine qualifikationspflichtige Fahrt ohne gültigen Nachweis durchführt, handelt ordnungswidrig. Dies gilt auch für Unternehmen, die eine solche Fahrt anordnen oder zulassen. Nach § 28 BKrFQG können entsprechende Verstöße mit Bußgeldern geahndet werden – für Fahrer mit bis zu 5.000 Euro und für Unternehmen in bestimmten Fällen mit bis zu 20.000 Euro.

Damit es nicht zu einer Unterbrechung der Fahrtätigkeit kommt, empfiehlt ITC Graf, die benötigten Weiterbildungseinheiten frühzeitig vor Ablauf des Fahrerqualifizierungsnachweises einzuplanen.

Gibt es bei der BKF-Weiterbildung eine Prüfung?

Nein. Die regelmäßige Weiterbildung nach BKrFQG endet grundsätzlich nicht mit einer Prüfung.

Nach der Teilnahme meldet die anerkannte Ausbildungsstätte die absolvierte Weiterbildung an das Berufskraftfahrerqualifikationsregister. Zusätzlich erhalten die Teilnehmenden einen Nachweis über die absolvierte Schulung.

Die Weiterbildung ist von der Grundqualifikation beziehungsweise beschleunigten Grundqualifikation zu unterscheiden. Für diese gelten eigene Ausbildungs- und Prüfungsanforderungen.

Fahrerqualifizierungsnachweis statt Eintrag im Führerschein

In Deutschland wird die Berufskraftfahrerqualifikation grundsätzlich durch den Fahrerqualifizierungsnachweis, kurz FQN, nachgewiesen. Der Fahrerqualifizierungsnachweis wird auf Antrag von der zuständigen Behörde ausgestellt.

Er enthält unter anderem die harmonisierte Schlüsselzahl 95 und das Datum, bis zu dem die Qualifikation gültig ist. Der FQN muss bei entsprechenden gewerblichen Fahrten mitgeführt werden.

In anderen EU- und EWR-Staaten sowie in der Schweiz kann die Qualifikation weiterhin durch einen gleichgestellten Fahrerqualifizierungsnachweis oder die im Führerschein eingetragene Schlüsselzahl 95 nachgewiesen werden.

Alle Module zur Berufskraftfahrer Weiterbildung

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FAQ – Häufige Fragen zur Berufskraftfahrer Weiterbildung

Eine selbstständige Ausbildungseinheit umfasst mindestens sieben Unterrichtseinheiten. Insgesamt müssen Berufskraftfahrer innerhalb von fünf Jahren 35 Unterrichtseinheiten absolvieren.
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