Modul 1 - Wirtschaftlichkeit
Diese Schulungen vermitteln den Fahrern Techniken zur Kraftstoffeinsparung und zur Reduzierung von Emissionen.
Zur Schulung
Mit der ITC Graf Weiterbildung erfüllen Berufskraftfahrer alle gesetzlichen Anforderungen nach BKrFQG und BKrFQV – praxisnah, anerkannt und rechtssicher.
Die regelmäßige Weiterbildung für Berufskraftfahrer ist im Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz, kurz BKrFQG, und in der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung, kurz BKrFQV, geregelt.
Sie soll dazu beitragen, dass Fahrer ihre Kenntnisse insbesondere in folgenden Bereichen aktuell halten:
Die Weiterbildung umfasst insgesamt 35 Unterrichtseinheiten. Sie kann auf mehrere selbstständige Ausbildungseinheiten von jeweils mindestens sieben Unterrichtseinheiten verteilt und bei unterschiedlichen anerkannten Ausbildungsstätten absolviert werden. Mindestens eine Ausbildungseinheit muss einen die Verkehrssicherheit betreffenden Unterkenntnisbereich umfassen.
Die ITC Graf GmbH bietet anerkannte Berufskraftfahrer-Weiterbildungen ach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) und der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV) an. In fünf praxisnahen Modulen werden unter anderem wirtschaftliches Fahren, Ladungssicherung, Sozialvorschriften, Verkehrssicherheit sowie Arbeits- und Gesundheitsschutz behandelt.
Unsere erfahrenen Dozenten verbinden rechtliche Anforderungen mit realitätsnahen Beispielen aus dem Fahreralltag. So erwerben Teilnehmende nicht nur den notwendigen Nachweis zur Verlängerung des Fahrerqualifizierungsnachweises (FQN), sondern verbessern aktiv ihre Fahrweise und Betriebssicherheit.
ITC Graf steht für zertifizierte Weiterbildung, praxisorientiertes Lernen und nachhaltige Verkehrssicherheit, damit Berufskraftfahrer täglich sicher ans Ziel kommen.
Nächste Termine zum Thema
Zeitraum: 05.10.2026 – 04.11.2026 KW 41 – KW 45
In den nächsten 30 Tagen sind keine passenden Termine verfügbar.
Die Berufskraftfahrer-Weiterbildung ist in der EU-Richtlinie 2003/59/EG und im deutschen Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) sowie in der Berufskraftfahrer-Qualifikationsverordnung (BKrFQV) geregelt.
Sie verpflichtet alle Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblich Fahrzeuge der Klassen C, CE, C1, C1E (Güterverkehr) oder D, DE, D1, D1E (Personenverkehr) führen, zu einer regelmäßigen Weiterbildung im Umfang von 35 Stunden alle fünf Jahre. Damit wird die Schlüsselzahl 95 im Führerschein oder im Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) verlängert – ein Pflichtnachweis, um gewerblich fahren zu dürfen.
Das BKrFQG legt die rechtlichen Vorgaben für die Qualifikation von Berufskraftfahrern fest. Hier sind einige wichtige Punkte, die Sie kennen sollten:
Die Weiterbildungspflicht betrifft grundsätzlich Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblich oder im Werkverkehr Fahrzeuge führen, für die eine Fahrerlaubnis einer der folgenden Klassen erforderlich ist:
Der Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis allein löst noch keine Weiterbildungspflicht aus. Entscheidend ist, ob ein entsprechendes Fahrzeug im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr beziehungsweise im Werkverkehr geführt wird.
Das BKrFQG enthält außerdem verschiedene Ausnahmen. Diese können beispielsweise bestimmte Einsatz-, Notfall-, Ausbildungs-, Handwerker- oder nicht gewerbliche Fahrten betreffen. Ob eine Ausnahme greift, muss anhand des konkreten Einsatzes geprüft werden.
Die BKF-Module können in beliebiger Reihenfolge besucht werden. Eine chronologische Teilnahme von Modul 1 bis Modul 5 ist nicht erforderlich.
Für die regelmäßige Weiterbildung müssen Berufskraftfahrer innerhalb von fünf Jahren insgesamt 35 Unterrichtseinheiten absolvieren. Diese können auf selbstständige Ausbildungseinheiten von jeweils mindestens sieben Unterrichtseinheiten verteilt werden. Dabei müssen die vorgeschriebenen Kenntnisbereiche der BKrFQV abgedeckt sein. Mindestens eine Ausbildungseinheit muss einen Schwerpunkt zur Verkehrssicherheit enthalten.
Fahrer und Unternehmen können die einzelnen Module somit passend zu den verfügbaren Terminen und zum betrieblichen Schulungsbedarf planen. Bei ITC Graf lassen sich die fünf BKF-Module kompakt innerhalb einer Weiterbildungsreihe oder auf mehrere Termine verteilt absolvieren. Nach jedem besuchten Modul wird die Teilnahme entsprechend den Vorgaben des BKrFQG und der BKrFQV dokumentiert.
Die Bezeichnungen „Modul 1 bis 5“ dienen der übersichtlichen Organisation des ITC-Schulungsangebots. Mit allen fünf Modulen können die für eine Weiterbildungsperiode benötigten 35 Unterrichtseinheiten abgedeckt werden.
Das erste Modul beschäftigt sich mit einer vorausschauenden, wirtschaftlichen und möglichst verschleißarmen Fahrweise. Die Teilnehmenden erfahren, wie Fahrzeugtechnik, Fahrverhalten und Streckenplanung den Kraftstoffverbrauch beeinflussen.
Inhalte sind unter anderem:
BKF Modul 1 – Wirtschaftliches Fahren ansehen
Eine nicht ausreichend gesicherte Ladung kann verrutschen, umkippen oder vom Fahrzeug fallen. Im zweiten BKF-Modul lernen die Teilnehmenden, welche Kräfte während der Fahrt wirken und wie Ladungssicherungsmittel richtig ausgewählt und eingesetzt werden.
Inhalte sind unter anderem:
BKF Modul 2 – Ladungssicherung ansehen
Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten dienen dem Schutz der Fahrer und der Verkehrssicherheit. Das dritte Modul vermittelt die relevanten Sozialvorschriften und deren praktische Anwendung im Fahreralltag.
Inhalte sind unter anderem:
BKF Modul 3 – Sozialvorschriften ansehen
Im gewerblichen Güterverkehr müssen verschiedene Vorschriften eingehalten und Unterlagen mitgeführt werden. Das vierte Modul gibt einen Überblick über die erforderlichen Dokumente sowie die Rechte und Pflichten von Berufskraftfahrern.
Inhalte sind unter anderem:
BKF Modul 4 – Rechte und Dokumente ansehen
Berufskraftfahrer tragen Verantwortung für das Fahrzeug, die Ladung und andere Verkehrsteilnehmende. Gleichzeitig vertreten sie ihr Unternehmen gegenüber Kunden und Geschäftspartnern.
Das fünfte Modul verbindet Sicherheits- und Gesundheitsthemen mit professioneller Kommunikation und kundenorientiertem Verhalten.
Inhalte sind unter anderem:
Die erste Weiterbildung muss grundsätzlich fünf Jahre nach dem Erwerb der Grundqualifikation oder beschleunigten Grundqualifikation abgeschlossen sein. Danach ist die Weiterbildung im Abstand von jeweils fünf Jahren zu wiederholen.
Innerhalb des jeweiligen Zeitraums müssen insgesamt 35 Unterrichtseinheiten nachgewiesen werden. Die Unterrichtseinheiten können über den Zeitraum verteilt oder kompakt absolviert werden.
Damit der Fahrerqualifizierungsnachweis rechtzeitig verlängert werden kann, sollten Unternehmen und Fahrer die benötigten Weiterbildungseinheiten frühzeitig planen.
Berufskraftfahrer müssen ihre Weiterbildung grundsätzlich alle fünf Jahre erneut absolvieren. Die erste Weiterbildung ist regelmäßig fünf Jahre nach dem Erwerb der Grundqualifikation oder beschleunigten Grundqualifikation abzuschließen. Jede weitere Weiterbildung muss anschließend im Abstand von jeweils fünf Jahren erfolgen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die erste Frist an die Gültigkeit der Fahrerlaubnis angepasst werden.
Innerhalb des jeweiligen Weiterbildungszeitraums müssen insgesamt 35 Unterrichtseinheiten absolviert werden. Bei ITC Graf werden diese auf fünf thematische BKF-Module verteilt. Eine gesetzlich vorgeschriebene Reihenfolge der Module gibt es nicht.
Die anerkannte Ausbildungsstätte übermittelt die absolvierten Weiterbildungseinheiten an das Kraftfahrt-Bundesamt. Dort werden sie im Berufskraftfahrerqualifikationsregister erfasst. Nach Abschluss der erforderlichen Weiterbildung beantragt der Fahrer bei der zuständigen Behörde die Ausstellung beziehungsweise Verlängerung seines Fahrerqualifizierungsnachweises (FQN).
Der FQN dient in Deutschland als Nachweis der beruflichen Qualifikation und muss bei entsprechenden Fahrten mitgeführt werden. Ausländische EU-/EWR-Nachweise beziehungsweise eine dort eingetragene Schlüsselzahl 95 können dem deutschen Fahrerqualifizierungsnachweis gleichgestellt sein.
Wer eine qualifikationspflichtige Fahrt ohne gültigen Nachweis durchführt, handelt ordnungswidrig. Dies gilt auch für Unternehmen, die eine solche Fahrt anordnen oder zulassen. Nach § 28 BKrFQG können entsprechende Verstöße mit Bußgeldern geahndet werden – für Fahrer mit bis zu 5.000 Euro und für Unternehmen in bestimmten Fällen mit bis zu 20.000 Euro.
Damit es nicht zu einer Unterbrechung der Fahrtätigkeit kommt, empfiehlt ITC Graf, die benötigten Weiterbildungseinheiten frühzeitig vor Ablauf des Fahrerqualifizierungsnachweises einzuplanen.
Nein. Die regelmäßige Weiterbildung nach BKrFQG endet grundsätzlich nicht mit einer Prüfung.
Nach der Teilnahme meldet die anerkannte Ausbildungsstätte die absolvierte Weiterbildung an das Berufskraftfahrerqualifikationsregister. Zusätzlich erhalten die Teilnehmenden einen Nachweis über die absolvierte Schulung.
Die Weiterbildung ist von der Grundqualifikation beziehungsweise beschleunigten Grundqualifikation zu unterscheiden. Für diese gelten eigene Ausbildungs- und Prüfungsanforderungen.
In Deutschland wird die Berufskraftfahrerqualifikation grundsätzlich durch den Fahrerqualifizierungsnachweis, kurz FQN, nachgewiesen. Der Fahrerqualifizierungsnachweis wird auf Antrag von der zuständigen Behörde ausgestellt.
Er enthält unter anderem die harmonisierte Schlüsselzahl 95 und das Datum, bis zu dem die Qualifikation gültig ist. Der FQN muss bei entsprechenden gewerblichen Fahrten mitgeführt werden.
In anderen EU- und EWR-Staaten sowie in der Schweiz kann die Qualifikation weiterhin durch einen gleichgestellten Fahrerqualifizierungsnachweis oder die im Führerschein eingetragene Schlüsselzahl 95 nachgewiesen werden.
Wählen Sie die passende Schulung oder lassen Sie sich persönlich beraten.
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