Der Kran ist in vielen Betrieben unverzichtbar – ob beim Be- und Entladen von Schiffen, Lastkraftwagen oder Eisenbahnwagen, in der Montage, Fertigung oder im Hochbau. Um solche Maschinen sicher bedienen zu dürfen, ist ein Fahrausweis für Krane erforderlich – umgangssprachlich auch Kranschein oder Kranführerschein genannt. Die Ausbildung für den Kranschein ist in der DGUV Vorschrift 52 sowie im DGUV Grundsatz 309-003 geregelt. Wer sie erfolgreich absolviert, erfüllt nicht nur die gesetzlichen Vorgaben, sondern sorgt auch für mehr Arbeitssicherheit und reduziert das Risiko von Unfällen.
Die Kranschein-Ausbildung ist nicht nur eine formale Qualifikation, sondern ein wesentlicher Beitrag zur Arbeitssicherheit. Krane gehören zu den größten Unfallrisiken im Betrieb – unsachgemäße Bedienung kann schwere Schäden an Mensch und Material verursachen. Deshalb schreiben die DGUV Vorschrift 52 und der DGUV Grundsatz 309-003 vor, dass nur geschultes Personal mit der Bedienung von Krananlagen beauftragt werden darf.
Einen Kranschein benötigen alle Beschäftigten, die Krane mit Fahrerstand oder Fahrersitz bedienen. Für einfache Flurfördermittel ohne Fahrerstand reicht in der Regel eine Unterweisung durch den Arbeitgeber. Dennoch ist es in der Praxis sinnvoll, auch hier auf eine fundierte Schulung zu setzen, um das Risiko von Unfällen deutlich zu verringern und Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Ein Kranschein ist für alle Kranarten mit Fahrerstand oder komplexer Bedienung Pflicht – dazu zählen insbesondere Hallen-, Portal-, Brücken-, Auto-, Turmdreh-, LKW- und Mobilkrane. Je nach Einsatzbereich unterscheiden sich die Ausbildungsarten, z. B. in einer Grundausbildung für Brücken- und Säulenkrane oder einer Grundausbildung für LKW-Ladekrane.
Um einen Kranschein erwerben und Krane selbstständig führen zu dürfen, müssen Teilnehmende folgende Voraussetzungen erfüllen:
Wer einmal einen Kranschein erworben hat, darf Krane unbefristet führen. Dennoch reicht die einmalige Ausbildung nicht aus: Nach DGUV Vorschrift 52 ist mindestens einmal jährlich eine Unterweisung vorgeschrieben. Diese Auffrischung stellt sicher, dass der Arbeitsschutz eingehalten wird und Kranführer ihre Aufgaben zuverlässig ausführen können.
Im Rahmen einer Unterweisung werden bestehende Kenntnisse wiederholt, aktuelle Vorschriften vermittelt und neue Entwicklungen berücksichtigt. Viele Anbieter ermöglichen diese Auffrischung auch als Online-Schulung, sodass sie sich unkompliziert und ohne großen Aufwand in den Arbeitsalltag integrieren lässt.
Die Dauer der Kranschein-Ausbildung richtet sich nach der Art des Kranes:
Auch die Kosten variieren je nach Kranart und Anbieter deutlich. Für eine Ausbildung an flurgesteuerten Hallenkranen beginnen die Preise bei etwa 200 €, während eine umfassende Schulung für Mobil- oder Fahrzeugkrane bis zu 3.000 € kosten kann. Bei ITC Graf haben Sie die Möglichkeit, den Kranschein im Rahmen von Aktionen sogar zum halben Preis zu machen.
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Ihr Weg zum Kranschein: Absolvieren Sie Theorie und Praxis – erhalten Sie Ihren Kranschein in 24 Stunden!
Mit einer Kranschein-Ausbildung bei ITC Graf legen Sie den Grundstein für eine sichere und rechtssichere Arbeit als Kranführer. Unsere Schulungen kombinieren fundierte Theorie mit praxisnahen Übungen am Kran – nach den Vorgaben der DGUV.
Je nach Ausbildungsstufe dauert die Schulung in der Regel nur ein bis zwei Tage und kann auf Wunsch auch direkt in Ihrem Unternehmen vor Ort stattfinden. So bleiben Sie flexibel und erhalten genau die Qualifikation, die Sie oder Ihre Mitarbeiter benötigen.
Unsere Kundenbetreuung steht Ihnen jederzeit zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns per E-Mail oder Telefon, um Unterstützung bei unseren Downloads zu erhalten.
Eignungsfeststellung und richtige Kranschein-Schulung – wichtige Infos für Arbeitgeber
Arbeitgeber sind verpflichtet, nur geeignete Personen mit dem Führen oder Instandhalten von Kranen zu beauftragen. Diese Beauftragung muss schriftlich erfolgen. Grundlage sind die DGUV Vorschrift 52 sowie die DGUV Information 209-012 „Kranführer“, die konkrete Hinweise zur Auswahl und Unterweisung geben.
Zur Vorbereitung gehört eine Eignungsfeststellung, die in Zusammenarbeit mit einem Betriebsarzt (z. B. arbeitsmedizinische Untersuchung G25) durchgeführt wird. Dabei werden körperliche, geistige und persönliche Voraussetzungen geprüft.
Zudem müssen Arbeitgeber sicherstellen, dass Mitarbeitende die richtige Schulungsstufe absolvieren. Nur so ist gewährleistet, dass der Einsatz im Betrieb sowohl sicher als auch rechtskonform erfolgt.
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