Kranschein Ausbildung in Heidenheim & Ravensburg bei ITC Graf

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Kranschein Ausbildung Hallenkran

Kranschein Ausbildung: Der Weg zum Kranführer 

Ausbildung und jährliche Unterweisung gemäß DGUV Vorschrift 52 / DGUV Grundsatz 309-003.  

Der Kran ist in vielen Betrieben unverzichtbar – ob beim Be- und Entladen von Schiffen, Lastkraftwagen oder Eisenbahnwagen, in der Montage, Fertigung oder im Hochbau. Um solche Maschinen sicher bedienen zu dürfen, ist ein Fahrausweis für Krane erforderlich – umgangssprachlich auch Kranschein oder Kranführerschein genannt. Die Ausbildung für den Kranschein ist in der DGUV Vorschrift 52 sowie im DGUV Grundsatz 309-003 geregelt. Wer sie erfolgreich absolviert, erfüllt nicht nur die gesetzlichen Vorgaben, sondern sorgt auch für mehr Arbeitssicherheit und reduziert das Risiko von Unfällen. 

Die Wichtigkeit der Kranschein-Ausbildung – wer benötigt den Schein wirklich? 

Die Kranschein-Ausbildung ist nicht nur eine formale Qualifikation, sondern ein wesentlicher Beitrag zur Arbeitssicherheit. Krane gehören zu den größten Unfallrisiken im Betrieb – unsachgemäße Bedienung kann schwere Schäden an Mensch und Material verursachen. Deshalb schreiben die DGUV Vorschrift 52 und der DGUV Grundsatz 309-003 vor, dass nur geschultes Personal mit der Bedienung von Krananlagen beauftragt werden darf. 

 

Einen Kranschein benötigen alle Beschäftigten, die Krane mit Fahrerstand oder Fahrersitz bedienen. Für einfache Flurfördermittel ohne Fahrerstand reicht in der Regel eine Unterweisung durch den Arbeitgeber. Dennoch ist es in der Praxis sinnvoll, auch hier auf eine fundierte Schulung zu setzen, um das Risiko von Unfällen deutlich zu verringern und Rechtssicherheit zu gewährleisten. 

Kranschein für verschiedene Krane – welche Voraussetzungen? 

Ein Kranschein ist für alle Kranarten mit Fahrerstand oder komplexer Bedienung Pflicht – dazu zählen insbesondere Hallen-, Portal-, Brücken-, Auto-, Turmdreh-, LKW- und Mobilkrane. Je nach Einsatzbereich unterscheiden sich die Ausbildungsarten, z. B. in einer Grundausbildung für Brücken- und Säulenkrane oder einer Grundausbildung für LKW-Ladekrane

 

Um einen Kranschein erwerben und Krane selbstständig führen zu dürfen, müssen Teilnehmende folgende Voraussetzungen erfüllen: 

Wie lange ist der Kranschein gültig? – Pflicht zur jährlichen Unterweisung 

Wer einmal einen Kranschein erworben hat, darf Krane unbefristet führen. Dennoch reicht die einmalige Ausbildung nicht aus: Nach DGUV Vorschrift 52 ist mindestens einmal jährlich eine Unterweisung vorgeschrieben. Diese Auffrischung stellt sicher, dass der Arbeitsschutz eingehalten wird und Kranführer ihre Aufgaben zuverlässig ausführen können. 

Im Rahmen einer Unterweisung werden bestehende Kenntnisse wiederholt, aktuelle Vorschriften vermittelt und neue Entwicklungen berücksichtigt. Viele Anbieter ermöglichen diese Auffrischung auch als Online-Schulung, sodass sie sich unkompliziert und ohne großen Aufwand in den Arbeitsalltag integrieren lässt. 

Wie lange dauert die Kranschein-Ausbildung und was kostet sie? 

Die Dauer der Kranschein-Ausbildung richtet sich nach der Art des Kranes: 

Auch die Kosten variieren je nach Kranart und Anbieter deutlich. Für eine Ausbildung an flurgesteuerten Hallenkranen beginnen die Preise bei etwa 200 €, während eine umfassende Schulung für Mobil- oder Fahrzeugkrane bis zu 3.000 € kosten kann. Bei ITC Graf haben Sie die Möglichkeit, den Kranschein im Rahmen von Aktionen sogar zum halben Preis zu machen. 

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Ihr Weg zum Kranschein: Absolvieren Sie Theorie und Praxis – erhalten Sie Ihren Kranschein in 24 Stunden! 

 

Mit einer Kranschein-Ausbildung bei ITC Graf legen Sie den Grundstein für eine sichere und rechtssichere Arbeit als Kranführer. Unsere Schulungen kombinieren fundierte Theorie mit praxisnahen Übungen am Kran – nach den Vorgaben der DGUV. 

 

Je nach Ausbildungsstufe dauert die Schulung in der Regel nur ein bis zwei Tage und kann auf Wunsch auch direkt in Ihrem Unternehmen vor Ort stattfinden. So bleiben Sie flexibel und erhalten genau die Qualifikation, die Sie oder Ihre Mitarbeiter benötigen. 

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Eignungsfeststellung und richtige Kranschein-Schulung – wichtige Infos für Arbeitgeber

Arbeitgeber sind verpflichtet, nur geeignete Personen mit dem Führen oder Instandhalten von Kranen zu beauftragen. Diese Beauftragung muss schriftlich erfolgen. Grundlage sind die DGUV Vorschrift 52 sowie die DGUV Information 209-012 „Kranführer“, die konkrete Hinweise zur Auswahl und Unterweisung geben.

Zur Vorbereitung gehört eine Eignungsfeststellung, die in Zusammenarbeit mit einem Betriebsarzt (z. B. arbeitsmedizinische Untersuchung G25) durchgeführt wird. Dabei werden körperliche, geistige und persönliche Voraussetzungen geprüft.

Zudem müssen Arbeitgeber sicherstellen, dass Mitarbeitende die richtige Schulungsstufe absolvieren. Nur so ist gewährleistet, dass der Einsatz im Betrieb sowohl sicher als auch rechtskonform erfolgt.

FAQ – Häufige Fragen zum Kranschein

Ist eine Kranschein-Ausbildung Pflicht?
Ja. Nach DGUV Vorschrift 52 dürfen Krane nur von Personen geführt werden, die eine anerkannte Kranschein-Ausbildung absolviert haben. Ziel ist es, Unfälle zu vermeiden und die Arbeitssicherheit im Betrieb zu gewährleisten.
Kran führen ohne Kranschein-Ausbildung – geht das?
Grundsätzlich gilt: Wer einen Kran führen will, benötigt einen Kranschein. Es gibt jedoch Geräte, die zwar ähnlich aussehen, aber nicht als Krane gelten und daher keinen Kranschein erfordern – etwa Hubgeräte, Flurförderzeuge, Hebebühnen, Regalbediengeräte oder Schienenhängebahnen. Auch Maschinen wie Absetzkipper, Industrieroboter oder Hebeeinrichtungen fallen nicht unter die Kranschein-Pflicht, sofern der Hubweg 1,5 Meter nicht überschreitet. Für alle anderen Kranarten mit Fahrerstand oder komplexer Steuerung ist eine Kranschein-Ausbildung Pflicht.
Wie lange ist der Kranschein gültig?
Der Kranschein selbst ist unbefristet gültig. Allerdings schreibt die DGUV Vorschrift 52 eine jährliche Unterweisung vor, um Wissen aufzufrischen und Arbeitssicherheit dauerhaft zu gewährleisten.
Wann muss ein Kranführer eine Kranschein-Auffrischung oder Nachschulung machen?
Nach §4 der DGUV Vorschrift 1 muss der Arbeitgeber Kranführer mindestens einmal jährlich zu Gefahren und Unfallverhütung unterweisen. Eine zusätzliche Nachschulung ist immer dann erforderlich, wenn sich die Einsatzbedingungen ändern – etwa beim Wechsel auf einen anderen Krantyp, bei neuer Steuerungstechnik, bei Änderungen des Einsatzortes oder wenn Krane zur Personenbeförderung genutzt werden.
Was ist der Unterschied zwischen Kranschein-Ausbildung und Unterweisung?
Die Kranschein-Ausbildung ist eine Grundqualifikation mit Theorie- und Praxisprüfung und berechtigt dauerhaft zum Führen eines Krans. Die Unterweisung ist eine jährliche Auffrischung, die gesetzlich vorgeschrieben ist, um Wissen zu wiederholen und neue Vorschriften zu berücksichtigen.
Wie viel kostet eine Kranschein-Ausbildung?
Die Kosten variieren je nach Kranart und Ausbildungsdauer. Für flurgesteuerte Krane beginnen sie ab ca. 200 €, bei Fahrzeug- oder Mobilkranen können sie bis zu 3.000 € betragen. Bei ITC Graf haben Sie die Möglichkeit, den Kranschein im Rahmen von Aktionen sogar zum halben Preis zu machen.
Wer zahlt Kranschein-Schulung oder Unterweisung?
In der Regel übernimmt der Arbeitgeber die Kosten, da die Qualifikation für den Betrieb erforderlich ist. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Förderung durch die Agentur für Arbeit (z. B. Bildungsgutschein) möglich.
Wie lange dauert Kranschein-Ausbildung und Unterweisung?
Die Grundausbildung dauert – je nach Kranart – von 1 bis 20 Tagen. Die jährliche Unterweisung ist deutlich kürzer und lässt sich oft in wenigen Stunden oder auch als Online-Schulung durchführen.
Dürfen Azubis unter 18 Jahren einen Kranschein machen?
Ja, zu Ausbildungszwecken ist eine Teilnahme an der Kranschein-Ausbildung bereits ab 16 Jahren möglich. Selbstständig Kran fahren dürfen Jugendliche jedoch erst ab 18 Jahren.
Kann ich mit einem Kranschein alle Krane bedienen?
Nein. Der Kranschein berechtigt nur für die Kranart, für die die Ausbildung absolviert wurde (z. B. Brückenkran oder LKW-Ladekran). Für Spezialkrane wie Turmdreh- oder Mobilkrane ist eine zusätzliche Ausbildung erforderlich.
Kranschein verloren: Darf ich trotzdem Kran bedienen?
Nein. Der Kranschein ist der offizielle Nachweis Ihrer Befähigung als Kranführer. Wenn Sie den Ausweis verloren haben, dürfen Sie den Kran nicht mehr eigenständig bedienen, bis ein Ersatzdokument vorliegt. Wenden Sie sich in diesem Fall an den Ausbildungsbetrieb oder Ihren Arbeitgeber, damit ein neuer Fahrausweis ausgestellt wird.
Reicht ein Kranschein allein aus, um Kranführer zu werden?
Nein. Neben der bestandenen Ausbildung muss auch die Zuverlässigkeit gewährleistet sein – der Arbeitgeber darf nur verantwortungsbewusste Personen zum Kranführen einsetzen. Zudem ist jeder Kranführer verpflichtet, vor Arbeitsbeginn eine Sicht- und Funktionsprüfung durchzuführen. Dabei werden u. a. Bremsen, Steuerung, Haken, Seile, Ketten und Sicherheitseinrichtungen kontrolliert. Nur wenn der Kran technisch einwandfrei ist, darf er eingesetzt werden.
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