Ertrinkende Personen retten – Eigenschutz beachten
Die Sommerferien haben gerade begonnen. Was gibt es Schöneres, als an warmen Tagen ins Schwimmbad oder an einen See zum Baden zu gehen? Wer denkt schon an die Gefahren, denen Badende – vor allem, wenn es sich nicht um ausgezeichnete Schwimmer handeln sollte – aber auch potentielle Retter, welche den Unvorsichtigen zu Hilfe eilen – ausgesetzt sind? Die Rettungsschwimmer der DLRG haben allein im letzten Jahr 542 Menschen in Deutschland vor dem Ertrinken gerettet1. Allerdings ertranken auch im gleichen Zeitraum2 537 Personen! Das sind 49 Tote mehr als noch 2015!
Badeunfälle ereignen sich größtenteils an großen Gewässern. Viele Menschen, auch Grundschulkinder, können nicht gut schwimmen. Wir alle sollten uns nicht selbst überschätzen und keine Wagnisse eingehen, damit wir uns nicht der Gefahr des Ertrinkens aussetzen. Andererseits kann man nicht nur in der Freizeit, sondern auch in der Arbeitszeit ertrinken. Viele Betriebe haben Prüfbecken, Kühlwasserbecken oder auch Flüssigtanks. Auch wenn Ihr Arbeitgeber keines dieser Becken benötigt, verfügt er häufig über Löschwasserentnahmebecken oder einen Teich, aus dem die Feuerwehr im Falle eines Brandes das Wasser zum Löschen verwenden kann. Und auch solche Becken sind potentielle Gefahren des Ertrinkens. Erst am 18.06.2016 ereignete sich in Neukirchen (Schwalm-Eder) ein tragischer Unfall, bei dem drei Geschwister in einem Löschwasserteich ertrunken sind.
Rettung Ertrinkender
Das BRK Wasserwacht Marktl hat einen Flyer veröffentlicht, aus dem hervorgeht, was bei der Rettung Ertrinkender zu tun ist3.
Eigenschutz beachten
Generell ist jeder von uns zur Hilfeleistung verpflichtet (§ 323c STGB Unterlassene Hilfeleistung). Wenn wir einen Schwimmer sehen, der sich in Not befindet, möchten wir ihm natürlich helfen. Nur, wie helfen wir ihm (und bei der potentiellen Rettung uns selber) am besten?
- Gehen Sie nur ins Wasser, wenn Sie selber ein vorzüglicher Schwimmer sind.
- Bei bewachten Gewässern: Rettungsdienst sofort informieren – ggf. durch einen anderen Badegast. Notruf 112 absetzen.
- Gefährden Sie sich niemals selbst! Sind Sie physisch (und psychisch) in der Lage, jemanden aus dem Wasser zu ziehen? Keine Selbstüberschätzung!
- Denken Sie immer daran: Menschen, die zu ertrinken drohen, werden oftmals panisch, schlagen um sich und entwickeln in ihrer Todesangst ungeahnte Kräfte.
- Dem Ertrinkenden vom Ufer aus Rettungsmittel reichen oder zuwerfen, wie z. B. einen Rettungsring, ein Paddel oder einen Ast.
- Wenn Sie sich im Wasser befinden, ein sehr guter Schwimmer sind und einen Ertrinkenden sehen: Ihn immer von hinten anschwimmen. Dadurch verhindern Sie, umklammert und ggf. selbst unter Wasser gezogen zu werden. Außerdem können Sie ihn besser greifen und transportieren.
- Wenn möglich, den Ertrinkenden immer in Begleitung einer weiteren Person zu retten versuchen.
- Sprechen Sie beruhigend auf die Person ein. Sicherheitsabstand beachten. Körperkontakt vermeiden.
- Reichen Sie einem Ertrinkenden niemals die eigene Hand zu! Vom Ufer aus einen Ast oder einen anderen Gegenstand, wie z. B. ein Handtuch oder ein T-Shirt, zuwerfen.
- Dadurch verhindern Sie, selbst ins Wasser gezogen zu werden.
Eigenschutz bei der Rettung Ertrinkender aus Prüf- oder Kühlwasserbecken
Beachten Sie auch bei der Rettung potentieller Ertrinkender im Arbeitsleben den Eigenschutz. Das in den vorangegangenen Absätzen Gesagte bezieht sich nicht nur auf die Freizeit, sondern selbstverständlich auch auf das Berufsleben. Auch hier gilt:
- Notruf absetzen.
- Vom Beckenrand aus der zu rettenden Person niemals die Hand ausstrecken. Hilfsmittel wie eine Stange oder ein Rohr, u. U. auch ein Seil verwenden.
- Legen Sie sich nach Möglichkeit vorher auf den Boden (auf den Bauch), um nicht die Standfestigkeit zu verlieren und selbst ins Becken zu fallen. Hoffen wir, dass wir niemals in die Situation geraten, jemanden retten oder selbst gerettet werden zu müssen.