Mit unseren Themen des Monats möchten wir Ihnen wichtige Aspekte des Arbeitsschutzes vermitteln. Um das Arbeitsleben, sowie das private Leben zu erleichtern.
Als PDF herunterladenErtrinkende Personen retten – Eigenschutz beachten
Die Sommerferien haben gerade begonnen. Was gibt es Schöneres, als an warmen Tagen ins Schwimmbad oder an einen See zum Baden zu gehen? Wer denkt schon an die Gefahren, denen Badende – vor allem, wenn es sich nicht um ausgezeichnete Schwimmer handeln sollte – aber auch potentielle Retter, welche den Unvorsichtigen zu Hilfe eilen – ausgesetzt sind? Die Rettungsschwimmer der DLRG haben allein im letzten Jahr 542 Menschen in Deutschland vor dem Ertrinken gerettet1. Allerdings ertranken auch im gleichen Zeitraum2 537 Personen! Das sind 49 Tote mehr als noch 2015!
Badeunfälle ereignen sich größtenteils an großen Gewässern. Viele Menschen, auch Grundschulkinder, können nicht gut schwimmen. Wir alle sollten uns nicht selbst überschätzen und keine Wagnisse eingehen, damit wir uns nicht der Gefahr des Ertrinkens aussetzen. Andererseits kann man nicht nur in der Freizeit, sondern auch in der Arbeitszeit ertrinken. Viele Betriebe haben Prüfbecken, Kühlwasserbecken oder auch Flüssigtanks. Auch wenn Ihr Arbeitgeber keines dieser Becken benötigt, verfügt er häufig über Löschwasserentnahmebecken oder einen Teich, aus dem die Feuerwehr im Falle eines Brandes das Wasser zum Löschen verwenden kann. Und auch solche Becken sind potentielle Gefahren des Ertrinkens. Erst am 18.06.2016 ereignete sich in Neukirchen (Schwalm-Eder) ein tragischer Unfall, bei dem drei Geschwister in einem Löschwasserteich ertrunken sind.
Rettung Ertrinkender
Das BRK Wasserwacht Marktl hat einen Flyer veröffentlicht, aus dem hervorgeht, was bei der Rettung Ertrinkender zu tun ist3.
Eigenschutz beachten
Generell ist jeder von uns zur Hilfeleistung verpflichtet (§ 323c STGB Unterlassene Hilfeleistung). Wenn wir einen Schwimmer sehen, der sich in Not befindet, möchten wir ihm natürlich helfen. Nur, wie helfen wir ihm (und bei der potentiellen Rettung uns selber) am besten?
Eigenschutz bei der Rettung Ertrinkender aus Prüf- oder Kühlwasserbecken
Beachten Sie auch bei der Rettung potentieller Ertrinkender im Arbeitsleben den Eigenschutz. Das in den vorangegangenen Absätzen Gesagte bezieht sich nicht nur auf die Freizeit, sondern selbstverständlich auch auf das Berufsleben. Auch hier gilt:
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