Mit unseren Themen des Monats möchten wir Ihnen wichtige Aspekte des Arbeitsschutzes vermitteln. Um das Arbeitsleben, sowie das private Leben zu erleichtern.
Als PDF herunterladenSichere Fahrt mit dem Dienstwagen
Für viele ist es eine „Selbstverständlichkeit“ täglich den Dienstwagen zu nutzen. Hierbei kann es sich um ein dauerhaft vom Arbeitgeber überlassenes Fahrzeug handeln, oder die kurzfristige Nutzung des Dienstwagens für eine Dienstreise oder betriebliche Erledigung. Jedoch sollten Beschäftigte niemals vergessen, dass die Überlassung auch Pflichten mit sich bringt! Diese ergeben sich aus Überlassungsverträgen, Vorschriften der Berufsgenossenschaft, der Straßenverkehrsordnung und Gesetzen. Auch im Interesse der eigenen Sicherheit gibt es Pflichten, die jeder Fahrzeugführer, egal ob bei geschäftlicher oder privater Nutzung, beachten sollte.
Ist die Abfahrtskontrolle eine Pflicht?
Ja, die Abfahrtskontrolle ist Pflicht. So beträgt, um nur ein Beispiel zu nennen, die gesetzliche Mindestprofiltiefe nach StVZO: 1,6 mm. Ohne Prüfung ist Gewissheit nicht möglich! Daher, kontrollieren Sie vor jedem Fahrtantritt den technischen Zustand Ihres Fahrzeugs:
Besondere Anforderungen an den Winterbetrieb
Alle Jahre wieder! Nicht nur Weihnachten, sondern auch die kalte Jahreszeit und der damit verbundene Winterbetrieb kommt verlässlich wieder. Auf diese besondere Jahreszeit ist ein umsichtiger Autofahrer schon vor Fahrtantritt vorbereitet:
Kennzeichnungspflicht für Winterräder (M+S Merkmal nicht mehr ausreichend!)
Seit Mai 2017 gelten nur noch solche Reifen als wintertauglich, die nach einem strengen und einheitlichen Prüfverfahren mit dem Alpine-Symbol (siehe gelber Kreis) gekennzeichnet sind. Bis zum 31. Dezember 2017 hergestellte, nur mit dem M+S-Merkmal (für Matsch und Schnee) versehene Reifen dürfen übergangsweise noch bis zum 30. September 2024 bei winterlichen Straßenverhältnissen verwendet werden. Alle ab dem 1. Januar 2018 produzierten Winterreifen müssen mit dem Alpine-Symbol (Schneeflocke und Berg) gekennzeichnet sein.
Wiederkehrende Prüfung nach DGUV Vorschrift 70 für Dienstwagen
Die Prüfung nach § 29 der Straßenverkehrszulassungsordnung (Hauptuntersuchung) betrachtet nur den verkehrssicheren Zustand eines Fahrzeugs. Bei der Prüfung nach der Unfallverhütungsvorschrift „Fahrzeuge" (DGUV Vorschrift 70) steht die Betriebssicherheit des Fahrzeugs im Vordergrund. Die Formel lautet: Betriebssicherheit ist die Summe aus Verkehrssicherheit und Arbeitssicherheit. Die regelmäßige, häufig jährliche, Prüfung ist Pflicht und viele Kfz-Werkstätten führen diese im Rahmen der Wartung nach Absprache durch.
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