Achtung Absturzgefahr
Ca. ein Drittel der im Zeitraum von 2009 – 2022 durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin erfassten tödlichen Arbeitsunfälle sind Absturzunfälle. Die meisten Abstürze erfolgen von Gerüsten, Leitern, Dächern oder Maschinen. Den größten Anteil machten Abstürze zwischen 5 und 10 Metern aus. Bereits Stürze aus geringen Höhen können zum Tode führen.¹
#1 | Gefährdungen durch Absturz
Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung werden Gefährdungen ermittelt und beurteilt. Folgende Kriterien sind zu berücksichtigen:
- Absturzhöhe
- Art, Dauer der Tätigkeit und körperliche Belastung
- Abstand zur Absturzkante
- Beschaffenheit des Standplatzes, z.B. Neigungswinkel, Rutschhemmung
- Beschaffenheit der tiefergelegenen Fläche, z.B. Schüttgüter, Wasser, Beton
- Beschaffenheit der Arbeitsumgebung und gefährdende äußere Einflüsse, z.B. Sichtverhältnisse, Vibrationen, Witterungseinflüsse.
Eine Gefährdung durch Absturz liegt ab einer Höhe von mehr als 1,0 Meter vor.²
#2 | Rangfolgen zum Schutz vor Absturz
Bauliche / technische Maßnahmen zum Schutz vor Absturz haben immer Vorrang vor organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen. Die Maßnahmen sind dementsprechend immer in dieser Rangfolge zu treffen. (T-O-P-Prinzip).²

#3 | Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz schützt vor einem Absturz durch:
- Verhinderung eines Sturzes (Rückhaltesystem)
- Auffangen eines freien Falls (Auffangsystem)
- Positionieren am Arbeitsplatz (Arbeitsplatzpositionierungssystem)
Rückhaltesystem:
Ein Rückhaltesystem schränkt den Bewegungsbereich des Anwenders ein, sodass die Absturzkante nicht erreicht werden kann und somit ein Absturz ausgeschlossen werden kann.
Auffangsystem:
Ein Auffangsystem fängt den Anwender bei einem freien Fall auf und begrenzt dabei die auf den Körper wirkende Fangstoßkraft und die Fallstrecke.
Arbeitsplatzpositionierungssystem:
Ein Arbeitsplatzpositionierungssystem ermöglicht dem Anwender durch das Hineinlehnen in das System und Fußkontakt zum Bauwerk sich am Arbeitsplatz zu positionieren, wodurch ein Absturz verhindert wird.³
#4 | Allgemeiner Umgang mit PSAgA
- Die PSA gegen Absturz muss für den jeweiligen Einsatzzweck ausgewählt und bestimmungsgemäß verwendet werden
- Die Schutzausrüstung muss mit der CE-Kennzeichnung versehen sein, die deutlich erkennbar und dauerhaft angebracht ist
- Es sind die von den Herstellern gegebenen Hinweise in der Gebrauchsanleitung zu beachten
- Die PSAgA ist bestimmungsgemäß zu benutzen
- Pfleglicher Umgang mit der Schutzausrüstung
- Alle Bestandteile der Schutzausrüstung dürfen keinen Einflüssen wie z.B. aggressiven Stoffen, hohen Temperaturen oder tiefen Temperaturen ausgesetzt sein, die den sicheren Zustand beeinträchtigen können
- Andere PSA darf nur zusammen mit PSA gegen Absturz verwendet werden, wenn sichergestellt ist, dass keine gegenseitige Beeinträchtigung der Schutzfunktion zu erwarten ist.³
¹ https://www.baua.de/DE/Service...;
² https://www.baua.de/DE/Angebot...;
³ https://www.baua.de/DE/Service...;