Arbeitsunfall – Wann bin ich versichert?
01 I Was ist ein Arbeitsunfall und bei wem bin ich versichert?
Arbeitsunfälle sind Unfälle die versicherte Personen infolge der versicherten Tätigkeit erleiden. Hier greift der Versicherungsschutz!
In Deutschland gibt es neun, nach Branchen gegliederte Berufsgenossenschaften für die gewerbliche Wirtschaft.
Für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst sind 19 Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbände zuständig. Diese sind regional gegliedert.
Außerdem gibt es vier Feuerwehr-Unfallkassen sowie die Unfallversicherung Bund und Bahn, die bundesweit zuständig ist. Welche Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse für Sie zuständig ist, kann Ihnen die Personalabteilung Ihres Arbeitgebers mitteilen.¹ Erleiden Sie einen Arbeitsunfall während einer versicherten Tätigkeit (Arbeitsunfall), ist dieser über die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse versichert.
02 I Betriebssport
Beschäftigte sind in der Regel auch beim Betriebssport versichert . Die Sportart spielt hierbei keine Rolle. Allerdings müssen einige Kriterien erfüllt sein:
- Der Sport muss als Ausgleich für die Belastung am Arbeitsplatz dienen.
- Der Betriebssport muss regelmäßig stattfinden.
- Klarer organisatorischer Bezug zum Unternehmen (z.B. Arbeitgeber stellt die Örtlichkeit zur Verfügung oder gibt feste Zeiten vor).
- Teilnehmer müssen im Wesentlichen Mitarbeiter des Betriebs sein.
Versichert sind:
- Der Betriebssport selbst.
- Der Hin- und Rückweg.
Wichtig ist, dass nicht sportliche Höchstleistung oder die Teilnahme an Wettkämpfen im Mittelpunkt stehen. Deshalb besteht in der Regel kein Versicherungsschutz bei:
- Antritt einer Betriebsmannschaft bei einem Turnier.
- Sportliche Betätigungen von Mitarbeitern, die als Freizeitgestaltung zu bewerten sind (z.B. mehr-tägige Skifreizeit).²
03 I Betriebsfeste
Nicht jedes Beisammensein von Betriebsangehörigen ist gesetzlich unfallversichert. Private Feiern, beispielsweise anlässlich von Beförderungen oder Geburtstagsfeiern, welche im Betrieb stattfinden, sind nicht versichert. Damit die Voraussetzungen für den Versicherungsschutz während den Feiern erfüllt sind müssen folgende Punkte vorliegen:
- Es muss sich um eine Veranstaltung des Arbeitgebers handeln.
- Die Veranstaltung muss mit dem Ziel durchgeführt werden, das Betriebsklima zu stärken.
- Die Veranstaltung muss allen Mitarbeitern des Unternehmens offen stehen.
- Die Unternehmensleitung oder deren Beauftragte müssen teilnehmen.
Versichert sind hierbei:
- Die Teilnahme an der Veranstaltung.
- Der Hin- und Rückweg.
Nicht versichert sind:
- Unfälle, die auf den Genuss von Alkohol zurückzuführen sind.
- Private Unterbrechungen auf dem Heimweg (z.B. Aufenthalt in einer Gaststätte).²
04 I Wegeunfall
Ein Wegeunfall ist ein Unfall, der auf dem Weg zur oder von der Arbeit eintritt. Auch notwendige Umwege sind versichert, wie z.B.
- Kinder auf dem Weg unterbringen (Kita, etc.).
- Fahrgemeinschaften.
- Umleitungen.
- Wenn der Arbeitsplatz über einen längeren Weg schneller erreicht werden kann.³
05 I Kein Versicherungsschutz
Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn Gesundheitsschäden oder Verletzungen ohne Einwirkung von außen zufällig während der Tätigkeit auftreten, bspw. plötzliches Nasenbluten, Herzinfarkt, etc.¹
¹ https://www.dguv.de/de/versich...;
² https://www.dguv.de/de/ihr_par...;
³ https://www.dguv.de/de/versich...;