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 Arbeitsunfall - Wann bin ich versichert?

Mit unseren Themen des Monats möchten wir Ihnen wichtige Aspekte des Arbeitsschutzes vermitteln. Um das Arbeitsleben, sowie das private Leben zu erleichtern.

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Arbeitsunfall – Wann bin ich versichert?


01 I Was ist ein Arbeitsunfall und bei wem bin ich versichert?

Arbeitsunfälle sind Unfälle die versicherte Personen infolge der versicherten Tätigkeit erleiden. Hier greift der Versicherungsschutz!

In Deutschland gibt es neun, nach Branchen gegliederte Berufsgenossenschaften für die gewerbliche Wirtschaft.

Für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst sind 19 Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbände zuständig. Diese sind regional gegliedert.

Außerdem gibt es vier Feuerwehr-Unfallkassen sowie die Unfallversicherung Bund und Bahn, die bundesweit zuständig ist. Welche Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse für Sie zuständig ist, kann Ihnen die Personalabteilung Ihres Arbeitgebers mitteilen.¹ Erleiden Sie einen Arbeitsunfall während einer versicherten Tätigkeit (Arbeitsunfall), ist dieser über die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse versichert.


02 I Betriebssport

Beschäftigte sind in der Regel auch beim Betriebssport versichert . Die Sportart spielt hierbei keine Rolle. Allerdings müssen einige Kriterien erfüllt sein:


Versichert sind:


Wichtig ist, dass nicht sportliche Höchstleistung oder die Teilnahme an Wettkämpfen im Mittelpunkt stehen. Deshalb besteht in der Regel kein Versicherungsschutz bei:


03 I Betriebsfeste

Nicht jedes Beisammensein von Betriebsangehörigen ist gesetzlich unfallversichert. Private Feiern, beispielsweise anlässlich von Beförderungen oder Geburtstagsfeiern, welche im Betrieb stattfinden, sind nicht versichert. Damit die Voraussetzungen für den Versicherungsschutz während den Feiern erfüllt sind müssen folgende Punkte vorliegen:


Versichert sind hierbei:

Nicht versichert sind:


04 I Wegeunfall

Ein Wegeunfall ist ein Unfall, der auf dem Weg zur oder von der Arbeit eintritt. Auch notwendige Umwege sind versichert, wie z.B.


05 I Kein Versicherungsschutz

Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn Gesundheitsschäden oder Verletzungen ohne Einwirkung von außen zufällig während der Tätigkeit auftreten, bspw. plötzliches Nasenbluten, Herzinfarkt, etc.¹

¹ https://www.dguv.de/de/versich...;

² https://www.dguv.de/de/ihr_par...;

³ https://www.dguv.de/de/versich...;

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