Bereits am 16. April 2020 stellte Bundesarbeitsminister Hubert Heil mit dem Arbeitsschutzstandard COVID 19 einen umfangreichen Maßnahmenkatalog vor, die Gesundheit der Beschäftigten in den Unternehmen ausreichend und umfassend zu sichern, um damit durch Unterbrechung der Infektionsketten die Bevölkerung zu schützen und die wirtschaftliche Aktivität der Unternehmen wieder herzustellen.
Dabei besteht einer der beiden Haupt-Grundsätze darin, dass, unabhängig vom betrieblichen Maßnahmenkonzept, in Zweifelsfällen, bei denen der Mindestabstand von 1,5m nicht sicher eingehalten werden kann, Mund-Nasen Bedeckungen (MNB) zur Verfügung gestellt und getragen werden sollen.
Arten von Mund-Nasen-Bedeckungen (MNB)
Der Hauptübertragungsweg von SARS-CoV-2, dem Erreger von COVID-19, sind feine Tröpfchen aus der Atemluft, welche beim Sprechen, Husten und Niesen entstehen.
Neben den partikelfiltrierenden Halbmasken (FFP-Masken), welche aus dem Bereich des Arbeitsschutzes stammen und die in erster Linie Träger als persönliche Schutzausrüstung (PSA) vor Biostoffen und Gefahrstoffen schützen, kommen medizinische Mund-Nasen-Schutzmasken (MNS) bzw. so genannte Operationsmasken (OP-Masken) und auch (selbst) genähte Mund-Nasen-Bedeckungen (sog. „Community Masken“ bzw. „DIY-Masken“ ) als mechanische Barriere bzw. Bremse zum Schutz des Gegenübers vor einer Übertragung von Atemtröpfchen zum Einsatz.
Sollte keine derartige Mund-Nasen-Bedeckung zur Verfügung stehen, kann gegebenenfalls auch ein Tuch oder ein Schal vor Mund und Nase gehalten oder gebunden werden. Fest gewebte Stoffe sind in diesem Zusammenhang besser geeignet als leicht gewebte Stoffe. Dies sollte jedoch nur im absoluten Ausnahmefall erfolgen und Mund-Nasen-Bedeckungen vorrangig zum Einsatz kommen.
Masken als medizinischer MNS sind als Medizinprodukte in Verkehr und unterliegen damit dem Medizinprodukterecht. FFP-Masken sind unterschiedlich gestaltet. Masken ohne Ausatemventil dienen sowohl dem Eigen-, als auch dem Fremdschutz, wohingegen Masken mit Ventil nur die eingeatmete Luft filtern und daher nicht für den Fremdschutz ausgelegt sind.
Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen (MNB) ist kein Ersatz für die Einhaltung der allseits kommunizierten und bekannten Hygieneregeln. Häufiges gründliches Händewaschen mit Seife, das Einhalten der Husten und Niesetikette und das Abstandhalten (mindestens 1,5 Meter).
Was beim Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen beachtet werden sollte
- Community Masken sollten nur für den privaten Gebrauch genutzt werden.
- Waschen Sie sich immer vor dem Anlegen und nach dem Ablegen einer MNB gründlich die Hände (mindestens 20 bis 30 Sek. mit Seife) oder wenn das nicht möglich ist, desinfizieren Sie die Hände.
- Stellen Sie beim An-, Ablegen einer Maske sicher, dass die Innenseite nicht kontaminiert wird. Die Außenseite der gebrauchten MNB ist potentiell erregerhaltig und sollte daher nie berührt werden.
- Achten Sie beim Aufsetzen darauf, dass Nase und Mund bis zum Kinn abgedeckt sind und die MNB an den Rändern möglichst eng anliegt. Eine geeignete MNB hat keine Durchstiche oder Ähnliches im Bereich von Mund und/oder Nase. Passen Sie die Nasenbügel, falls vorhanden, an.
- Bei der ersten Verwendung sollte getestet werden, ob die Maske genügend Luft durchlässt, um das normale Atmen möglichst wenig zu behindern.
- Vermeiden Sie es, während des Tragens die MNB anzufassen oder zu verschieben.
- Wechseln Sie die MNB spätestens dann, wenn sie durch die Atemluft durchfeuchtet ist.
- Achten Sie beim Abnehmen der Mund-Nasen-Bedeckung darauf, möglichst nicht die Außen- oder Vorderseite zu berühren. Greifen Sie die seitlichen Laschen oder Schnüre und legen Sie die Mund-Nasen-Bedeckung vorsichtig ab. Achten Sie darauf, dass beim Abnehmen der Maske der Abstand zur nächsten Person mindestens 1,5 Meter beträgt.
- Nach der Verwendung sollte die MNB aus Stoff idealerweise sofort bei 60 ° bis 95°C gewaschen werden (ggf. Herstellerhinweise beachten). Da dies in der Regel nicht möglich ist, die MNB bis zum Waschen luftdicht (z. B. in einem separaten Beutel oder Behälter, der täglich gereinigt werden sollte) aufbewahren. Bei längeren Zwischenlagerungszeiträumen ist eine trockene Lagerung an der Luft vorzuziehen, um Schimmelbefall zu vermeiden.
- Sofern vorhanden sollten unbedingt alle Herstellerhinweise beachtet werden.
- OP- und FFP-Masken sind aus hygienischen Gründen nach der Benutzung zu entsorgen. Im Fall, dass diese Masken im Pandemiefall nicht in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen und nur die Möglichkeit besteht, auf bereits benutzte Masken zurückzugreifen, können diese ausnahmsweise unter den oben genannten Bedingungen auch mehrfach, jedoch längstens über eine Arbeitsschicht, eingesetzt werden, wenn die Maske vom selben Träger benutzt (der Zugriff durch andere Personen muss ausgeschlossen sein) wird.
- FFP-Masken sollten nicht dauerhaft getragen werden. Die Tragezeiten gemäß DGUV Regel 112-190 müssen eingehalten werden.