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Schützen Sie Ihre Gesundheit - Gefahren durch Lärm

Mit unseren Themen des Monats möchten wir Ihnen wichtige Aspekte des Arbeitsschutzes vermitteln. Um das Arbeitsleben, sowie das private Leben zu erleichtern.

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Schützen Sie Ihre Gesundheit - Gefahren durch Lärm

In Deutschland sind rund fünf Millionen Beschäftigte an ihrem Arbeitsplatz gesundheitsgefährdenden Lärmbelastungen ausgesetzt. Trotz erheblicher Erfolge in der Prävention ist die Lärmschwerhörigkeit nach wie vor die am häufigsten anerkannte Berufskrankheit in unserem Land. Ist das Hörvermögen verloren gegangen, kann es nicht wieder hergestellt werden. Unser Hörvermögen ist durch nichts zu ersetzen - auch nicht durch ein Hörgerät!

Die tragische Erfahrung einer Betroffenen lautet: 'Nicht sehen zu können trennt von den Dingen, nicht hören zu können trennt von den Menschen!'

Lärm ist hörbarer Schall (z. B. Maschinen- und Motorengeräusche, Sturm, Donner, starke Brandung, laute Musik, Stimmen), der die Gesundheit - d. h. das physische und psychische Wohlbefinden - des Menschen beeinträchtigen kann. Lärm gehört zu den häufigsten Gefährdungen am Arbeitsplatz. Lärm verursacht aber nicht nur Gehörschäden, sondern gefährdet generell die Gesundheit und erschwert die Arbeit in allen Bereichen des Arbeitslebens. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) benennt dazu die folgende Gefährdungen:

Die tragische Erfahrung einer Betroffenen lautet: "Nicht sehen zu können trennt von den Dingen, nicht hören zu können trennt von den Menschen!“

Wann sind Maßnahmen erforderlich?

Wenn die Lärmmessung ergibt, dass der Tages-Lärmexpositionspegel (8 Stunden) einen Wert von 80 dB(A) bzw. einen Spitzenschalldruckpegel von 135 dB(C) erreicht, müssen Sie über die Gefährdungen durch Lärm informiert werden und bei Überschreiten dieser Werte, muss Ihnen geeigneter Gehörschutz und arbeitsmedizinische Vorsorge angeboten werden.

Wenn die Lärmmessung ergibt, dass der Tages-Lärmexpositionspegel (8 Stunden) einen Wert von 85 dB(A) bzw. einen Spitzenschalldruckpegel von 137 dB(C) erreicht, dann haben Sie die Pflicht, Gehörschutz zu tragen und arbeitsmedizinische Vorsorge muss veranlasst werden. Bei Überschreiten der Werte müssen die Lärmbereiche gekennzeichnet sein und es muss ein Lärmminderungsprogramm aufgestellt werden.

Der Lärmpegel von 85 dB(A) entspricht beispielsweise dem Straßenlärm bei sehr starkem Verkehr und einem Hörabstand von 5 Metern.

Welche Bedeutung hat die Kennzeichnung von Lärmbereichen?

Eine langjährige tägliche Lärmexposition von 85 dB(A) wird allgemein als Grenze für die Entstehung von Gehörschäden angenommen. Deshalb sind Bereiche, in denen diese Belastung auftritt, als Gefahrenbereiche zu kennzeichnen. Entsprechend dem Symbol der Ausschilderung müssen alle Beschäftigten Gehörschutz tragen, auch wenn sie sich nur kurzzeitig hier aufhalten.

Wann sind technische Lärmschutzmaßnahmen gefordert?

Unabhängig von der Höhe der Lärmexposition besteht die Forderung, Lärmbelastungen an Arbeitsplätzen zu vermeiden oder soweit wie möglich zu verringern (sog. Minimierungsgebot). Als Maßstab dient dabei der Stand der Technik. Wird einer der Auslösewerte von 85 db(A) bzw. 137 db(C) überschritten, hat der Unternehmer umgehend ein wirksames Programm mit technischen und organisatorischen Lärmminderungsmaßnahmen aufzustellen und durchzuführen.

Was müssen die Unternehmen konkret tun?

Werden die Auslösewerte der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung erreicht bzw. überschritten, müssen die Unternehmen Schutzmaßnahmen ergreifen. Beispiele dafür sind lärmarme Maschinen, raumakustische Maßnahmen, laute Arbeiten auf bestimmte Zeiten beschränken, geeigneter Gehörschutz.

TIPP: Das sollten Sie bei der Auswahl von Gehörschutz beachten

Leider werden Gehörschutzstöpsel oft nicht sorgfältig genug eingesetzt. Die vom Hersteller angegebene Schutzwirkung wird somit in der Praxis meist nicht erreicht, womit das Risiko einer schleichenden Gehörschädigung trotz der Verwendung des Gehörschutzes besteht. Deshalb sind bei der Gehörschützerauswahl korrigierte Dämmwerte zu berücksichtigen.

Hinweis: Die ITC Graf GmbH führt auf Anfrage Lärmmessungen entsprechend Arbeitsstättenverordnung, Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung und Technischen Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV Lärm Teil II) durch.

Sie wollen weitere Informationen rund um das Thema Schützen Sie Ihre Gesundheit - Gefahren durch Lärm?

Unsere Experten der ITC stehen Ihnen jederzeit für den persönlichen Kontakt zur Verfügung.

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