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Lebensmittel und Getränke am Arbeitsplatz

Mit unseren Themen des Monats möchten wir Ihnen wichtige Aspekte des Arbeitsschutzes vermitteln. Um das Arbeitsleben, sowie das private Leben zu erleichtern.

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Lebensmittel und Getränke am Arbeitsplatz

Ob Essen und Trinken am Arbeitsplatz erlaubt ist oder nicht, hängt von Arbeitsschutz- und Hygienevorschriften sowie von innerbetrieblichen Regelungen ab. Grundsätzlich ist die Aufnahme von Nahrungs- und Genußmitteln in Arbeitsbereichen, in denen Beschäftigte Gefahrstoffen ausgesetzt sein können, verboten.


Was ist der Hintergrund für dieses generelle Verbot?

Gefahrstoffe sind in Unternehmen in unterschiedlichsten Arten vorhanden. Reinigungsmitteln, Aerosole, Schweißrauch oder Schleifstaub sind nur ein paar Beispiele. Mögliche Gesundheitsgefahren durch Gefahrstoffe hängen nicht nur von der Gefährlichkeit des Stoffes ab, sondern auch davon, wie man damit in Kontakt kommt.


Im Wesentlichen können Gefahrstoffe auf drei Arten an und in unseren Körper gelangen und dort beispielsweise zu Erkrankungen des Nervensystems, der Leber oder der Nieren führen:


Gefahrstoffe können schleichend und über die Zeit Berufskrankheiten verursachen! Dies ist vielleicht nicht so offensichtlich wie ein Unfall mit Verletzungen – jedoch keineswegs ungefährlicher!


Lebensmittel und Getränke in Büro- und Verwaltungsgebäuden

Ob Lebensmittel und Getränke am Arbeitsplatz ohne Gesundheitsgefahr konsumiert werden dürfen, hängt vom jeweiligen Arbeitsplatz ab. In Büro- und Verwaltungsgebäuden spricht nichts gegen eine Kaffeetasse oder offene Getränke am Arbeitsplatz, sofern keine Gefahr durch den Einsatz elektrischer Geräte besteht.


Lebensmittel und Getränke in Produktions- und Fertigungsbereichen

Ganz anderes sieht die Welt jedoch in Produktions- und Fertigungsbereichen aus. Es gibt nahezu keinen Betrieb, der im Fertigungsbereich gänzlich auf Gefahrstoffe verzichten kann. Auch lassen sich die Bildung von Stäuben durch Bearbeitungsprozesse sowie die Freisetzung von Aerosolen trotz Absauganlagen und raumtechnischen Lüftungen nicht vollständig verhindern.


Für den Schutz der eigenen Sicherheit!

Lebensmittel und offene Getränke gehören nicht in Fertigungs- und Produktionsbereiche sowie in Bereiche, in denen Tätigkeiten im Umgang mit Gefahrstoffen ausgeführt werden.


Dies bedeutet auch nicht zwangsläufig, dass gar keine Getränke konsumiert werden dürfen. In Abstimmung mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt kann geprüft werden, ob verschließbare Flaschen oder Becher genutzt werden können. An erster Stelle sollte jedoch nicht die „Bequemlichkeit“, sondern der Schutz der Gesundheit stehen.


Grundsätzliche Hygienemaßnahmen im Umgang mit Gefahrstoffen

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